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Betriebsnotwendiges Kapital

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Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Hallo Zusammen,

zur Berechnung der kalk. Zinsen muss ich das betriebsnotwendige Kapital ermitteln. Nun bin ich mir nicht sicher, ob Finanzanlagen in das UV mit aufgenommen werden müssen. In meinem Fall besteht die Finanzanlage aus einer Beteiligung & langfristige Industrieobligationen.

Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen ?

Gruß

Christian
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Du solltest Du stets überlegen, ob der dieser Anlage entgegenstehende Kapitalbetrag betriebsnotwendig in der Weise ist, daß er der Erstellung der betrieblichen Leistung oder Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft (Kostendefinition!) dient. Wenn die Beteiligungen beispielsweise nur dazu dienen, Spekulationserlöse zu erzielen, dann sind sie nicht betriebsnotwendig - außer, Du bist ein Investment Broker oder Fondsverwalter oder eine Bank oder sowas. Also immer Hauptgeschäft und die fragliche Posaition vergleichen und gucken, ob beides zusammenhängt.
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Hallo,

besten Dank für die rasche Rückinfo.
Im Script steht nur, Beteiligung zur langfristigen Absicherung. Ich würde das als nicht betriebsnotwendig interpretieren.

Grurß

Christian

"HZingel" schrieb
Hi,

Du solltest Du stets überlegen, ob der dieser Anlage entgegenstehende Kapitalbetrag betriebsnotwendig in der Weise ist, daß er der Erstellung der betrieblichen Leistung oder Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft (Kostendefinition!) dient. Wenn die Beteiligungen beispielsweise nur dazu dienen, Spekulationserlöse zu erzielen, dann sind sie nicht betriebsnotwendig - außer, Du bist ein Investment Broker oder Fondsverwalter oder eine Bank oder sowas. Also immer Hauptgeschäft und die fragliche Posaition vergleichen und gucken, ob beides zusammenhängt.


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