aufgabe: unterscheiden sie Neutrale Aufwendung(real)und Kalkulatorische kosten.Geben sie jeweils 2 beispiele.
wir haben dazu volgend Tabelle erstellt.
Finanzbuchhaltung- Neutrale (Real) Zweckaufwendungen
Aufwendungen
Betriebsbuchhaltung- Grundkosten Zusatzkosten
bitte einfach erklären bin nicht besonders gut in BWl
Forum
Unterscheiden sie Kalkulatorisch kosten neuer versuch
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#1 11.06.2005 19:54 Uhr
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#2 13.06.2005 19:39 Uhr
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Also:
Neutrale Aufwendungen: Steuerliche Abschreibung (auf Neuwert) Schuldzins (auf Fremdkapital) Schaden durch Diebstahl Kalkulatorische Kosten: Kalkulatorische Abschreibung (auf Wiederbeschaffungswert) Kalkulatorischer Zins (auf Vermögen) Kalkulatorisches Wagnis (auf erwarteten Wareneinsatz) Allgemein: Aufwendung = Verbrauch Kosten = Bewerteter, periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur Erstellung der betrieblichen Leistung oder Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft Kalk. Kosten sind Kosten, die nicht zugleich einen Aufwand darstellen; neutraler Aufwand ist Aufwand, der weder der betrieblichen Leistungserstellung noch der Erhaltung der Leistungsfähigkeit dient. Der Begriff "reale" kosten ist in der Kostenrechnung nirgends definiert; wohl eine Eigenkreation eines Lehrers oder Dozenten? ;-) |
#3 13.06.2005 22:29 Uhr
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Vielen Dank für deine hilfe hast mir sehr geholfen da ich ja noch neu bin in diesem forum weiß ich nicht op ich deine antworten noch bewerten muss, in manchen foren ist das so ich hätte da noch ein parr allgemeine fragen zu BWL die auch in meiner klassenarbeit vorkommen könnten vielleicht kannst du mir ja helfen Was steht in einer Bilanz,wozu dient sie? Beschreiben sie die beiden Arten der Buchhaltung. Beschreiben sie mögliche Ziele eines Unternehmung(Unternehmens). Geben sie Beispiele an wie der Staat die Wirtschafspolitik beeinflust. |
#4 13.06.2005 22:35 Uhr
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Guten Abend,
Die Bilanz ist eine Bestandsrechnung, die die Bestände an Vermögen und Kapital am Bilanzstichtag zeigt. In den Aktiva (links) steht das Vermögen, also die Mittelverwendung, die Investition; in den Passiva (rechts) steht das Kapital, also die Mittelherkunft, die Finanzierung.
Es gibt eigentlich nur eine u.a. nach §141 AO und §238 HGB zulässige Methode; vermutlich will man "einfache" und "doppelte" Buchführung von Dir hören. "Einfache" Buchführung kann eine Einnahme-Überschuß-Rechnung nach EStG sein.
Gewinn erzielen (Primärziel aller Unternehmen), aber auch einen Gründer versorgen, Prefstige erlangen, den Markt erobern usw.
Ganz einfach: überall. Was gibt es, wo der Staat nicht mit drinsteckt? Energiewirtschaft? Reine Staatswirtschaft! Gesundheit? Sozialistische Zentralplanwirtschaft! Verkehr? Überwacht und gegängelt durch Maut, Steuer und Arbeitsverbote... nenne was Du willst, der Staat ist immer dabei! |
#5 14.06.2005 23:24 Uhr
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hallo, ich danke dir tausendmal für deine prombten antworten das hat mir sehr geholfen hab auch sehr viel in büchern gelesen aber die kurzen direkten antworten sind immer noch die besten zur eigenen verständniss wünsche noch alles gute
PS.die frage beschreiben sie die beiden arten der buchhaltung damit ist gemeint finanzbuchhaltung und betriebsbuchhaltung, kannst du damit vielleicht was anfangen, ach was frag ich so wie ich dich einschätze bestimmt, hätte auch gern das wissen aber mein studium mcht mir ganz schön zu schaffen, donnerstag noch drei klausuren dann ist für dieses schuljahr es erstmal geschaft, ich will nicht unferschämt wirken aber ich habe gerade noch ein paar mögliche fragen bekommen die am donnerstag in der klausur kommen könnten, wenn es die zeit zulässt schau sie dir doch mal an, danke biss dann Poliltik & Personalwirtschaft 1. Was sind Rechtssubjekte und Natürliche Personen ? 2. Was ist Eigentum und Besitz ? 3. Was ist Geschäftsfähigkeit , Rechtsfähigkeit, ? 4. Was ist eine Willenserklärung ? 5. Was ist privates Recht ? 6. Wer macht die Gesetze ? 7. Welche Verträge gehören zum Arbeitsvertragsarten ? 8. Was ist ein Vertrag ? 9. Was ist unter ein Kreislaufwirtschaft zu verstehen? 10. Wie viele Kündigungsarten kennen Sie ? 11. Wie viele arten von Ordentliche Kündigung kennen Sie ? mit manchen fragen will der pauker uns irre führen denke ich hat er schon öfter gemacht als dann im vorraus nochmals danke |
#6 23.09.2005 10:08 Uhr
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Hallo!
ohne sich vorzudrängen wollte ich mal auf einige Fragen eingehen, ohne Garantie, das meine Antworten auch stimmen
Ein Rechtssubjekt ist dadurch gekennzeichnet, das sie ein Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Man kann es so eingliedern: Natürliche Personen sind Menschen in der Rolle von Rechtssubjekten, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Juristische Personen sind Gemeinden oder Städte in der Rolle von Rechtssubjekten, es braucht also kein Mensch zu sein.
Eigentum bedeutet, das der Eigentümer einer Sache er rechtliche Herrscher ist. Besitz kann man so erklären, das man etwas hat, aber einem nicht rechtlich gehört. Wie z.B. eine Mietswohnung oder einen geliehenen Stift.
Geschäftsfähigkeit: Die Fähigkeit dazu zu haben, eine Willenserklärung abzugeben, d. h. Geschäfte zu betreiben, wie Einkaufen, Verträge abschließen oder etwas zu Verkaufen. Die Geschäftsfähigkeit kann man noch mal nach dem Lebensalter unterteilen: 0-6 Jahre: Geschäftsunfähigkeit (dazu zählen auch Behinderte und geistlich gestörte) 7-18 Jahre - Minderjährige: beschränkte Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahre - Erwachsene: volle Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit: Die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Kann man mit einer Heirat vergleichen Beim Abschließen eines Vertrages oder beim Einkaufen braucht man mind. 2 Personen, die eine Willenserklärung abgeben, also das die damit einverstanden sind, was sie tun. Beim Einkaufen willst du die Ware, der Verkäufer ist damit einverstanden, wenn du dafür bezahlst.
Habe ich möglicherweise noch nicht durchgenommen, aber ich recherchier das mal ^^
Wird auch Legislative genannt. Der Bundestag und die Bundesverfassung bilden die Legislative, der Bundespräsident veröffentlicht diese dann.
Ich weiss echt nicht was damit gemeint ist... wahrscheinlich sowas wie unterschiedliche Entlohnungen oder Arbeitszeiten... aber das ist auch von Betrieb zu Betrieb anders.
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung von Willen über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges.
Ich glaub das ist ein Wortverdreher gewesen ^^ Wenn, dann versteh ich nur den Wirtschaftskreislauf unter diesem Begriff: Den einfachen Wirtschaftskreislauf kann man so verstehen, das auf der einen Seite die Unternehmen, auf der anderen Seite die Haushalte stehen. Das kann man sich so vorstellen:
Damit sind wohl die Kündigungsfristen gemeint... Da kenn ich nämlich nur 3 Unterscheidungen ^^ Die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und die Entlassung von Seiten des Arbeitgebers durch betriebliche, soziale oder sonstige Gründe.
? Falls irgendetwas unverständlich ist, bitte ich auch um Korrektur ^^ |
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