Hallo,

ich hätte folgende Frage (bzw. Fall).

Firma X ist Maschinenlieferant und soll Firma Y eine Maschine zu einem festen Lieferzeitpunkt ausliefern.
Diesen Lieferzeitpunkt kann Firma X aus eigenen Verschulden nicht realisieren und verschiebt den Lieferzeitpunkt auf einen späteren Termin.
Firma Y mahnt sofort (am selben Tag des eigentlichen Liefertermins).

Als selbst der neue Liefertermin nicht eingehalten werden kann von Firma X, kündigt Firma Y an, Verzugsschaden geltend zu machen.

Welche Art von Verzugsschäden kann Firma Y geltend machen (sie spricht z.B. von entgangenen Produktionsausfällen durch nicht fristgerechte Lieferung der Produktionsmaschine).
Wie HOCH können diese Verzugsschäden laut gängiger Rechtssprechung sein?

Firma x schreibt in Ihren AGBs, das sie maximal eine Verzugsentschädigung von 5% des Auftragswertes nach 10 Wochen zulässt.

Die AGBs von Firma y schreiben nur, dass sie berechtigt sind, den Verzugsschaden zu verlangen.

Und als generelle Frage:

Beide Firmen schreiben jeweils auf ihre Dokumente (Angebot, Bestellung, Angebotsbestätgung und Rechnung, das ihre AGBs gelten) Aber welche gelten, wenn sich die AGBs widersprechen (z.B. hier, wo die eine Firma eine Grenze des Verzugsschadens bestimmt und die andere Firma einen nicht definierten Wert vorgibt).


Puh, danke schon mal im voraus!

Dago