Hallo,
ich hätte folgende Frage (bzw. Fall).
Firma X ist Maschinenlieferant und soll Firma Y eine Maschine zu einem festen Lieferzeitpunkt ausliefern.
Diesen Lieferzeitpunkt kann Firma X aus eigenen Verschulden nicht realisieren und verschiebt den Lieferzeitpunkt auf einen späteren Termin.
Firma Y mahnt sofort (am selben Tag des eigentlichen Liefertermins).
Als selbst der neue Liefertermin nicht eingehalten werden kann von Firma X, kündigt Firma Y an, Verzugsschaden geltend zu machen.
Welche Art von Verzugsschäden kann Firma Y geltend machen (sie spricht z.B. von entgangenen Produktionsausfällen durch nicht fristgerechte Lieferung der Produktionsmaschine).
Wie HOCH können diese Verzugsschäden laut gängiger Rechtssprechung sein?
Firma x schreibt in Ihren AGBs, das sie maximal eine Verzugsentschädigung von 5% des Auftragswertes nach 10 Wochen zulässt.
Die AGBs von Firma y schreiben nur, dass sie berechtigt sind, den Verzugsschaden zu verlangen.
Und als generelle Frage:
Beide Firmen schreiben jeweils auf ihre Dokumente (Angebot, Bestellung, Angebotsbestätgung und Rechnung, das ihre AGBs gelten) Aber welche gelten, wenn sich die AGBs widersprechen (z.B. hier, wo die eine Firma eine Grenze des Verzugsschadens bestimmt und die andere Firma einen nicht definierten Wert vorgibt).
Puh, danke schon mal im voraus!
Dago
Forum
Sie sind hierss: BWL Forum » Recht/ Jura » Verzugsschaden und AGB Frage
Verzugsschaden und AGB Frage
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 20.09.2005 11:19 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1
|
Gesperrt
Seite: 1
Sie sind hier: BWL Forum » Recht/ Jura » Verzugsschaden und AGB Frage
Parse-Zeit: 0.1231 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.49 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9
- Forum
Unsere große Community mit tausenden Fragen und noch mehr Antworten. - Skripte – Download
Skripte, Formelsammlungen, Übungs-klausuren für Studium und Weiterbildung - Alles zum Studium
Infos zu Bachelor, Master, Studienwahl, Auslandszeit, uvm.- Vor dem Studium / Die Studienwahl
- Zulassung zum BWL-Studium: Was muss ich beachten?
- BWL: Master ohne Bachelor
- Bachelor, Master & Co -Die Studienabschlüsse
- Welcher BWL-Master passt zu mir?
- Wie viel mehr Gehalt bringt ein Master in BWL?
- Der Supermaster: Eine extra Chance für Wirtschaftswissenschaftler
- BWL als ?Massenfach? ? Was bringt das Studium?
- Vollzeit, berufsbegleitend oder dual? Die Studienformen
- Duales Studium ? Die unterschiedlichen Modelle
- Alles Uni und FH? Die Hochschulformen
- BWL Studiengänge in Deutschland
- Per Aus- oder Weiterbildung zum Betriebswirt
- Als Betriebswirt/in im Handwerk
- Der MBA
- Im BWL Studium
- Studieninhalte
- Wissenschaftliches Arbeiten – kompletter Überblick
- Plurale Ökonomik ? Umdenken in den Wirtschaftswissenschaften
- Alles zu Prüfungen im Studium
- Studienfinanzierung
- BAföG-Reform im August 2019
- Ab ins Ausland?! Das Auslandsstudium
- Praktikum während des Studiums
- Thema finden für Bachelor- oder Masterarbeit
- Kostenlose E-Books für Studium und Beruf
- Literaturtipps
- Vor dem Studium / Die Studienwahl
- Beruf & Karriere
Von der Berufswahl über Bewerbung bis zu Weiterbildung und Berufsalltag - Magazin
Über 1.500 hilfreiche Artikel zu sämtlichen Themen der BWL
Mehr
Thema des Monats
Diskussion im Forum
Wirtschaftlichkeit von Investitionen - Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten?Keine einzige unternehmerische Entscheidung ist rational.Meine Organisation.... bei der ich arbeite ..... und beschäftigt bin!Warum darf man einen (Dorf-) Supermarkt nicht wie einen Supermarkt bewerben?Wie Mathe-Wissen im Einzelhandel vertiefen im Betrieb, wenn Schwierigkeiten bestehen?
Top Downloads
KATEGORIEN
Abschlüsse
Allgemein
Auslandsstudium
BAföG
Bewerbungen
Controlling
Gehaltsverhandlung
Hausarbeiten
Hochschulpresse
Humor
IFRS
Jobsuche
Karriere
Lernmethoden
Marketing
Mathematik
Nicht kategorisiert
Politik
Praktikum
Pressemitteilungen
Rechnungswesen
Referate
social media
Stellenangebote
Steuerrecht
Studiengebühren
Umfragen
Unternehmensbewertung
Unternehmensführung
Versicherungen
Vorstellungsgespräch
Zingel