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Übernahme einer neuen Sparte -> Wie buchen und bilanziere

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 21
Wir übernehmen zum 1.1. nächsten Jahres eine völlig neue Produktsparte. Zur Vorbereitung darauf ahben wir bereits jetzt diverse Aufwendungen (Personal, EDV, Fremdleistungen etc.).
Es stellt sich die Frage, wie wir diese Aufwendungen verbuchen. Können/müssen wir diese evtl. als Inbetriebsetzungsaufwendungen aktivieren ?
Mitglied
Registriert: Nov 2004
Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
Moin,

solche Aufwendungen können in einer HGB-Bilanz nach § 269 HGB unter bestimmten Voraussetzungen bilanziert werden. Es existiert hier ein Aktivierungswahlrecht. Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben sind als Bilanzierungshilfen zu interpretieren. In der Steuerbilanz dürfen solche Aufwendungen nicht bilanziert werden, sondern müssen als Aufwand sofort über die GuV verbucht werden. Wenn Vermögensgegenstände für die Betriebserweiterung beschaft werden, die mehre Jahre im Unternehmen verbleiben und nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter anzusehen sind, so besteht sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz für diese Vermögensgegenstände eine Aktiverungspflicht

Beste Grüße

Martin Notnagel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

die erste Frage muß mE nach sein, welches Regelwerk angewandt wird. Falls eine IFRS-Buchhaltung besteht, könnte eine Übernahme i.S.d. IFRS 3 "Business Combinations" vorliegen, so daß die entsprechenden Regelungen (Purchase Method) dort nachzuschauen wären.

Die deutschen steuerbilanziellen Regelungen sind hiervon natürlich unberührt.


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