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Sinn von Kapitalentnahmen aus einem Tochterunternehmen

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Registriert: Jul 2005
Beiträge: 17
Hallo liebe Leute, Hallo Herr Zingel!

Folgende Situation. Eine börsennotierte Konzernmutter und eines der nicht-börsennotiertes Tochterunternehmen sind Gegenstand der Betrachtung. Im Konzern besteht ein Cash-Pooling-System zur Samlung der liquiden Mittel beim Mutterunternehmen.
Nun beschließt die Gesellschafterin (das Mutterunternehmen) eine Kapitalentnahme aus der Kapitalrücklage des Tochterunternehmens. Beim Tochterunternehmen führt das zur ergebnisneutralen Buchung "Kapitalrücklage an Kasse bzw. Forderungen gegen Mutterunternehmen" mit der Folge einer Bilanzverkürzung.
Was passiert nun beim Mutterunternehmen? Lautet die Buchung "Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen an Beteiligung"? Oder wird etwas anderes gebucht?
Und viel wichtiger: Welche Gründe könnte eine solche Maßnahme aus Sicht des Mutterunternehmens haben? Will man die Tochter evtl. verkaufen und dem Käufer nicht die gesamten liquiden Mittel überlassen? Will man die Tochter für den Verkauf "aufhübschen" durch die damit einhergehende Verbesserung von Renditekennzahlen? Dem stünden ja aber auch schlechtere Liquiditätskennzahlen entgegen...
Ich tappe da vollständig im Dunkeln...

Vielen Dank im voraus!
Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 17
Hallo Zusammen!

Leider hat bis jetzt noch niemand geantwortet (oder antworten können).
Gibt es vielleicht Fragen zur Frage oder ist die Antwort zu offensichtlich?

Gruß,

Stefan
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hier müßte man vermutlich mehr oder weniger spekulieren, denn Gründe für Kapitalentnahmen kann es viele geben. Aufgrund der Gesetzmäßigkeiten des Leverage Effects ist es grundsätzlich sinnvoll, ein Unternehmen stets mit möglichst wenig EK zu betreiben. man sollte also Rücklagen der Töchter auflösen, wenn sie nicht gebraucht werden. Untergrenze und Bestimmungskriterium ist stets die Anlagedeckung. Ohne die Details zu kennen ist aber kaum eine Aussage möglich, die Dir wirklich nützt: man muß im Grunde den betreffenden konzern genau kennen...

Zitat
Was passiert nun beim Mutterunternehmen? Lautet die Buchung "Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen an Beteiligung"?


Nur "An Beteiligungen" ist allgemein zu sagen; was im Soll gebucht wird hängt von der Art der Entnahme ab. Da auch eine Sachentnahme vorliegen kann, muß nicht unbedingt eine Liquiditätsverschlechterung eintreten. Die Tochter würde durch den Vorgang in keinem Fall "aufgehübscht" werden... sie verliert ja Mittel!
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Beiträge: 610
Ort: Hessen
Beallwi,

Du fragtest am 25.07., ob die Antwort auf Deine Frage zu offensichtlich sei. Mir zumindest ist beim Lesen sofort folgender Fall in den Sinn gekommen:

http://www.krisennavigator.com/mafa2-d.htm

Was natürlich nicht heißt, daß zu Deinem unbedingt Parallelen zu ziehen wären.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 17
@Harry

Das es da nicht eine Antwort geben kann ist klar.
Es handelt sich definitiv um eine Entnahme von liquiden Mitteln. Der Anlagendeckungsgrad beträgt danach aber immer noch knappe 200%, sodaß die Gesellschaft wahrscheinlich einfach überkapitalisiert war.
Das Aufhübschen meinte ich in Bezug auf eine Erhöhung von Renditekennzahlen wie Eigenkapitalrendite, ROI, ROCE usw.
Aber angenommen, ich möchte ein Unternehmen kaufen, daß über 100 Mio. Cash verfügt. Nun werden 50 Mio. entnommen. Wäre die Kürzung des Kaufpreises um 50 Mio Euro nicht die logische Folge und eine Entnahme der Mittel somit aus Käufersicht neutral zu sehen?

@Peter

Auch keine schlechte Idee --> Mittel auf das Mutterschiff holen, bevor das Beiboot kentert :wink:
Trifft hier aber nicht zu, soweit ich das beurteilen kann.


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