Hallo zusammen,
ich bin von Beruf Naturwissenschaftler und muss mich nun in das Bilanzwesen einarbeiten. Das fällt mir auf Anhieb nicht so leicht und ich habe eine grundlegende Verständnisfrage bzgl. Abschreibungen.
Angenommen ein Unternehmen hat im 1. Jahr auf der Passivseite "gez. Kapital und Kapitalrückstellungen" von 1.000.000 Euro. Auf der Aktivseite stehen 800.000 Euro Anlagenvermögen und 200.000 Euro Cash.
Im 2. Jahr macht das Unternehmen operativ weder Gewinn noch Verlust. Aber es muss (warum auch immer) 800.000 Euro auf das Anlagevermögen abschreiben. Das Anlagevermögen ist somit 0, die Aktivseite nur noch 200.000 Euro (Cash). Auf der Passivseite würde ich das berücksichtigen, indem ich einen Verlust von 800.000 Euro ausweise.
So, wie ist das nun im 3. Jahr, wenn das Unternehmen operativ wieder mal weder Gewinn noch Verlust macht? Die Aktivseite beträgt nun immer noch 200.000 Euro Cash. Anlagevermögen ist schon auf 0, es fallen somit keine Abschreibungen an. Auf der Passivseite stehen aber immer noch 1.000.000 Euro für "gez. Kapital und Kapitalrückstellungen". Die Bilanz ist also nicht mehr ausgeglichen.
Was ist nun zu tun? Werden die Kapitalrückstellungen nun auch um 800.000 Euro gekürzt? Anders geht´s nicht oder? Das ist ja nur ein buchhalterischer Vorgang und ganz leicht. Anders rum, wenn das Anlagevermögen auf einmal höher bewertet werden würde, dann würde die Kapitalrückstellung erhöht werden, richtig?
Machen große Aktiengesellschften das auch auch so, dass sie die Abschreibungen auf der Passivseite über die Kapitalrückstellungen ausgleichen?
Danke!
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Abrschreibung wie in Bilanz berücksichtigen
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#1 28.09.2014 12:16 Uhr
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#2 28.09.2014 12:54 Uhr
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Moin!
Das ist mehr als verständlich. Davon abgesehen hat diese verquere Fragestellung bestimmt nichts mit "grundlegendem Verständnis" zu tun!
Wieviel wovon? Das ist niemals eine gemeinsame Position!
Das ist ein Widerspruch in sich! Beim operativen Ergebnis wären die Abschreibungen bereits berücksichtigt! Ja, in der Schlussbilanz bei einem angenommen operativen Verlust von 800.000.
Doch, da steht ja der Verlustvortrag von 800.000.
Die waren oben vermischt mit dem gezeichneten Kapital! Außerdem sind Rückstellungen ganz was anderes!
Nein, falsch. Dann käme es zu Erträgen in Form von Werterhöhungen!
Ganz falscher Film! Abschreibungen sind Aufwendungen und schmälern den Gewinn! Mal 2 Fragen? Wo kommt diese Fragestellung her? Die hast du dir doch ausgedacht so wirr wie das ist oder? Was hat das mit "grundlegendem Verständnis für Abschreibungen" zu tun? Du würfelst alles durcheinander. Abschreibungen schmälern als Aufwendungen den Gewinn und wirken sich direkt damit überhaupt nicht auf die Bilanz aus, sondern nur indirekt über den in der GuV ermittelten Gewinn. Gruß |
#3 28.09.2014 13:22 Uhr
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Beispiel kommt in der Tat von mir, da ich versucht habe an einem einfachen Fall zu testen, ob ich es verstanden habe (offensichtlich nicht).
Ich habe mich noch mal gesammelt. Hier das korrigierte Beispiel: Angenommen ein Unternehmen hat im 1. Jahr auf der Passivseite gez. Kapital von 500.000 Euro und Kapitalrückstellungen von 500.000 Euro (zusammen 1.000.000 Euro Eigenkapital). Auf der Aktivseite stehen 800.000 Euro Anlagenvermögen und 200.000 Euro Cash. Im 2. Jahr macht das Unternehmen ein EBITDA von 0. Aber es muss (warum auch immer) 800.000 Euro auf das Anlagevermögen abschreiben. Das Anlagevermögen ist somit 0, die Aktivseite nur noch 200.000 Euro (Cash). Auf der Passivseite würde ich das berücksichtigen, indem ich einen Verlust von 800.000 Euro ausweise. So, wie ist das nun im 3. Jahr, wenn das Unternehmen wieder ein EBITDA (= EBIT in diesem Fall) von 0 macht? Die Aktivseite beträgt nun immer noch 200.000 Euro Cash. Anlagevermögen ist schon auf 0, es können somit keine Abschreibungen mehr anfallen. Auf der Passivseite stehen aber immer noch 1.000.000 Euro für (gez. Kapital und Kapitalrückstellungen). Die Bilanz ist also nicht mehr ausgeglichen. Du hattest schon gesagt, die Bilanz wird nun im 3. Jahr durch einen Verlustvortrag von 800.000 Euro ausgeglichen. Ich habe aber in einer Bilanz noch nie den Posten "Verlustvortrag" gesehen. Oder fliesst der Verlustvortrag in die GuV des kommenden Jahres mit ein? Das heisst in meinem Beispiel, dass ich für das dritte Jahr auch einen Verlust von 800.000 Euro ausweisen müsste? Weil Gewinn 3. Jahr + Verlustvortrag vorangegangenes Jahr = 0 - 800.000 = -800.000 Euro. Danke!! |
#4 28.09.2014 13:35 Uhr
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Wer hat das korrigiert? Ich nehme an du und es ist immernoch selbst ausgedacht oder?
Was sollen "Kapitalrückstellungen" sein? Die gibt es nämlich nicht!
Aha, Grundlagen, aber von EBITDA reden! Ansonsten richtig!
Nö, da steht jetzt ein Verlustvortrag von 800.000 aus dem Vorjahr.
Wieviel echte Bilanzen hast du denn schon gesehen?
Nein, das ist ja kein Aufwand!
Nö! Verlustvortrag 800.000 Gewinn 0 Nochmals meine Frage: Was hat das mit grundlegendem Verständnis zu Aschreibungen zu tun, ausser garnichts? |
#5 28.09.2014 13:43 Uhr
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Jetzt geht mir grad ein Licht auf!
Du meinst "Kapitalrücklagen"!!! Nun, wenn die 500 betrugen und der Verlust 800 sind diese aufgezehrt. Damit ergibt sich ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" i.H.v. 300. |
#6 28.09.2014 14:18 Uhr
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Ja, ist immer noch auf meinem Mist gewachsen. Sehe gerade, dass ich Kapitalrückstellung mit Kapitalrücklage verwechselt habe...
Die einzigen Bilanzen, die ich bisher gesehen habe, sind die von Chemieunternehmen aus dem DAX, und da stand nie was von Verlustvortrag. Obwohl die Abschreibungen durch die großen Anlagen enorm sind. Kann aber auch daran liegen, dass die immer Gewinn machen Ok, also im 3. Jahr stehen auf der Passivaseite unter gez. Kapital und Kapitalrücklage immer noch 1.000.000 Euro, sowie 800.000 Euro Verlustvortrag. Auf der Aktivaseite 200.000 Euro Cash. Passt. Das 4. Jahr läuft nun hervorragend, das EBITDA (= EBIT) beträgt 1.000.000 Euro. Wir haben den Sitz in einem Steuerparadies und zahlen keine Steuern. Somit landen 1.000.000. Euro auf der Cash Seite, insgesamt nun 1.200.000 Euro. Auf der Passivaseite stehen nun 200.000 Euro Gewinn und 1.000.000 gez. Kapital und Kapitalrücklage. Passt Stimmt das so? Danke! |
#7 28.09.2014 14:34 Uhr
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Nein! Sorry, aber das
passt hinten und vorne nicht! Ist dir langweilig oder hast du ernsthafte Fragen? Und auf meine Rückfrage, was das mit Grundlagenwissen über Abschreibungen zu tun hat, habe ich immer noch keine Antwort. Für Philosophie über völlig weltfremde ausgedachte Fragen ist mir meine Zeit zu schade! "Naturwissenschaftler", der sich in Bilanzwesen einarbeiten muss? Klar, das geht mit Steuerparadiesen und Abschreibungen los, zumal Abschreibungen soviel mit der Bilanz zu tun haben! Und mit EBITA und EBIT um sich werfen! Klingt alles nach einem Forentroll und die soll man nicht füttern! Wenn du vor hast ein Chemieunternehmen aus dem DAX zu kaufen, sag es einfach! |
#8 28.09.2014 14:41 Uhr
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Ich bin Chemiker und habe einen BWL-Kurs gemacht, über den ich eine Prüfung abzulegen habe. Von daher ist mir nicht langweilig.
Klar ist die Frage weltfremd, aber ich will ja auch nur das Prinzip verstehen. Wie Abschreibungen in einer Bilanz verarbeitet werden, gehört für mich zu den Grundlagen. Ich finde die Fragen eigentlich recht eindeutig gestellt. |
#9 28.09.2014 14:52 Uhr
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Muss man das heute wirklich?
Du willst das Prinzip der Abschreibung verstehen, fragst aber ständig nach der Bilanz! Anscheinend war der Kurs nicht besonders erfolgreich. Und wieso fragt man nach Absolvierung eines solchen Kurses nach dem Prinzip? Was wurde denn im Unterricht gemacht?
Gar nicht!!!!!!
Nein! Man kann nicht auf Fragen antworten, deren Inhalt fachlich völlig falsch sind! Und wenn es dir um die Abschreibungen gehen würde, wäre bei den 401.000 Treffern bei Google mit Sicherheit ein verständliche Erklärung dabei. Stattdessen redest du von "EBITDA (= EBIT)" und Bilanzen! |
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