Hallo,
ich schreibe gerade mein Abschlussprojekt zum TBW und stehe im Moment sowas von auf dem schlauch.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich muß in diesem Projekt eine Reaparatur gegen eine Ersatzinvestition Betriebswirschaftlich vergleichen und habe für jede Option schon Angebote eingeholt.
Nur wie kann man die Betriebswirtschaftlich gegenüberstellen????
Geht das überhaupt?
Mein Konzept ist bis jetzt dieses:
Erstzinestitionen über eine Kostenvergleichsrechnung gegenüberstellen und die günstigste Inevestition in einer Nutzwertanalyse gegen die günstigste Reparatur vergleichen.
Die Reparaturen kann man ja sofern sie die gleiche Leistung beinhalten nicht über eine Kostenvergleichsrechnung vergleichen da ja nicht abgeschrieben wird oder?
Also wäre die Preisgünstigste Reparatur einfach gegen die nach der Kostenvergleichsrechnung günstigste Ersatzinvestition zu vergleichen.
Oder gibt es eine andere Methode dieses Problem zu lösen?
Bei der Anlage handelt es sich um eine Kältemaschine die nur Kosten verursacht und keine Einnahmen generiert. Und ich muß Betriebswirtschaftlich begründen welche der beiden Möglichkeiten die bessere ist.
Jetzt sitz ich vor dem Projekt und weiß nicht ob das der richtige Ansatz ist.
Es wäre Fantastisch wenn mir jemand ein paar Tipps dazu geben könnte.
Bitte Bitte Bitte
Forum
Vergleich Reparatur gegen Ersatzinvestition
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#1 04.01.2010 17:58 Uhr
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#2 04.01.2010 22:29 Uhr
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Moderator
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Die Gesamtkosten der Ersatzinvestition mit den Gesamtkosten der Reparatur vergleichen. Also eine Kostenvergleichsrechnung.
Für die Ersatzinvestition kommt noch hinzu, dass du sie abschreiben musst. Der Vorteil ist, dass man eben diese Abschreibung gewinnmindernd vor Steuern anzusetzen ist. (Abschreibung ausrechnen und in einer Tabelle sarstellen) Vielleicht hat die neue Kältemaschine geringeren Stromverbrauch, den man ausrechnen und als positiv bewerten kann. Dann noch ausrechnen, was die neue Anlage gegenüber der alten Anlage für Kosten verursacht haben und die Differenz darstellen und positiv bewerten. Je nachdem, wie stark diese differieren, kann man die Kosten in einem Diagramm darstellen, so, dass ein Punkt ermittelt wird, der die Kostengleichnis darstellt. Gibt es Subventionen auf die Ersatzanlage? (Investitionszulagen?) Dann werden diese erfolgswirksam als Ertrag verbucht. Ich hab durch den Kauf einer Maschine die Bilanz unserer Firma poliert. _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#3 05.01.2010 00:09 Uhr
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Hallo Wade,
Erstmal vielen Dank für Deine mühe. Noch ein paar Fragen zu Deinen Ansätzen...
Wie kann man eine Reparatur die nicht aktivierungsfähig ist und somit nicht abschreibar mit einer aktivierungsfähigen Ersatzinvestition per Kostenvergleichsrechnung vergleichen? Das ist ja der Punkt wo es bei mir hakt.
Kann man das irgendwie Zahlenmässig festmachen was man durch die minderung des Gewinns an Steuerersparniss hat, ohne den Steuersatz der Firma zu kennen? Oder reicht es diesen Punkt auch in der Nutzwertanalyse als pro Investition aufzunehmen?
Das wollte ich auch noch mit einbringen. Kommt mit in die Nutzwertanalyse.
Leider ist die Neuanlage mehr als doppelt so Teuer wie die Reparatur. Und große Vorteile würden sich auch nicht ergeben das man neu investiert. Auser Ökologische etc. Nur so leicht darf ich es mir glaub ich nicht machen. Die Prüfer wollen ja Betrienswirtschaftliche Rechnungen sehen, un da fehlt mir der Anstaz zu allem. Weiß quasi nicht wie ich das vergleichen soll Betriebswirtschaftlich gesehen. Siehe oben Problem Kostenvergleichsrechnung.
Nein leider kann keinerlei Subvention eingestrichen werden. Hmmmm das zermürbt mir echt den Schädel.... « Zuletzt durch gleimer am 05.01.2010 00:13 Uhr bearbeitet. » |
#4 05.01.2010 09:48 Uhr
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Moderator
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Beiträge: 576
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Offenbar verwechselst Du die steuerliche Afa mit der kalkulatorischen Afa. steuerlich: In R 21.1 EStR auch als Erhaltungsaufwand bezeichnete Wiederherstellung eines Zustandes einer Sache, der zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal dagewesen ist. Wird etwas neues Geschaffen, also eine Sache über den zuvor vorhandenen Zustand hinaus verbessert, so handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. In der KLR vergleichst du erst einmal nur direkte Kosten. kalk afa * ND + Montage + Entsorgung + kalk Zins * ND etc vs Reparatur + kalk Afa * ND + kalk Zins * ND (ND bis zur geschätzten nächsten Reparatur) So würde ich das machen. Die Rechnung kann schon ergeben, dass die Reparatur die günstigere Variante ist. Zur Investitionsentscheidung würde ich hinzuziehen, dass die neue Anlage sich eben steuerlich besser auswirkt (siehe oben). Zudem kommt hinzu, dass eine neue Anlage weniger reparaturanfällig ist und man Gewährleistung (idR 5 Jahre) darauf hat. Mit Sicherheit ist die neue Anlage stromsparender und die steigenden Energiepreise (idR 3% p.a.) sprechen zur Neuinvestition. Stell Dir vor, Du lässt die alte Anlage reparieren und ein Jahr später geht sie ganz kaputt. Vor dieser Situation stehen viele PKW Besitzer, die sich fragen: "neues Auto oder das alten nochmal reparieren" _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
flying Horst
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#5 06.01.2010 21:03 Uhr
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Gast |
Ja! Auf mehrere Art und Weise geht das. Man kann eine Kostenvergleichsrechnung machen, man kann auch einen dynamischen Einzahlungs-/Auszahlungsvergleich machen. Man kann aber auch beides irgendwie vermischen und genau dann kommt Blödsinn raus.
Sehe ich richtig, dass hier mit mehreren Reparaturen von verschiedenen Herstellern gearbeitet wird? Oder bedeutet die Mehrzahl von Reparatur hier, dass die alte Anlage öfters repariert werden muss? Desweiteren: Warum sollte man Reparaturen nicht vergleichen können? Reparaturen sind im internen Rechnungswesen Aufwendungen, die meist gleichhohe Kosten nach sich ziehen, also im Regelfall aufwandsgleiche Kosten. Wer hat Dir erzählt, dass Reparaturen keine Kosten sind?!?!?!!?
Hmm von der Grundidee her bist Du auf keinem schlechten Wege. Mische jedoch bitte Einnahmen, Einzahlungen, Aufwendungen und Kosten zusammen:
Nein, so kann man das nicht schreiben! Ich sehe schon, dass hier vermischt wird, was nur vermischt werden kann. Dann kommt Mumpitz raus. Wenn du eine Zahlungsrechnung machen willst, dann brauchst du einen Kalkulations-Zinsfuß und stellst EINZAHLUNGEN und AUSZAHLUNGEN gegenüber. Wie Wade bereits erwähnt hat, dürfen Einsparungen auf Grund von Subventionen oder niedrigerem Faktorverbrauch der neuen Maschine (weil Stromkosten i.d.R. auch zu Auszahlungen führen) als Einzahlungen behandelt werden. Bezieht man auch die Steuern mit ein, dann ist auch dies gestattet, solange die Steuern wirklich etwas mit genau dieser neuen Maschine zu tun haben. Wenn du aber eine Kostenvergleichsrechnung machst, darfst du Subventionen nicht mit einbeziehen, denn Subventionen sind keine Leistungen (schließlich heißt es Kosten- und Leistungsrechnung). Kosten haben nichts mit Zahlungen zu tun! Kalkulatorische Abschreibungen sind kein Sack Geld, der in der Ecke rumsteht.
Erster Tipp: Theoretische Grundlagen wiederholen. Definiere Einzahlungen, Auszahlungen, Leistungen, Kosten, Erträge, Aufwendeungen, Einnahmen, Ausgaben. Verwende diese Begriffe in der BWL, speziell im internen Rechnungswesen niemals synomym, auch wenn es viele so machen und der Gesetzgeber z.B. von Anschaffungskosten spricht, obwohl dies nur eine Anschaffungsauszahlung ist. |
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