Hallo zusammen,
ich rate gerade rum, ob man die Abschreibungsdauer verlängern kann. Also nehmen wir an, ich habe eine Anlage gekauft mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre, es wird linear abgeschrieben. Nach 7 Jahren ist die Anlage abgeschrieben, aber ich merke, dass ich die Maschine 10 Jahre nutze, Somit will ich eine Zuschreibung durchführung.
1. In welcher Höhe dann?
2. Darf man das aus handelsrechtlicher Sicht?
Ich wäre für Antworten dankbar!
LG
Forum
Verlängerung Abeschreibungsdauer
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#1 02.11.2013 22:05 Uhr
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#2 04.11.2013 15:06 Uhr
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Hallo lidney,
üblicherweise schreibt man Maschinen nicht "zurück". Die durch die verlängerte Nutzungsdauer erzielten Gewinne nutzt man lieber für weitere Investitionen. _______________ http://fedoraproject.org/ <- freies Betriebssystem http://launix.de <- kompetente Firma |
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