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Gewerbesteuer - Gewerbeertrag +/-

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Mitglied
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 2
Hallo,

ich habe ein Verständnisproblem/Denkfehler, und bräuchte hier bitte eine plausible Erklärung, da ich das was geschrieben ist gern verstehen und nicht einfach hinnehmen möchte.

Folgende Aussage, die auch so im Gesetzestext nachvollziehbar ist:

Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen (§ 8, GewStG)
- Kürzungen (§ 9, GewStG)
------------------------------------
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug ($ 7, GewStG)

Hinzurechnungen nach § 8, GewStG:
- 25% der Dauerschuldzinsen
- Renten und dauernde Lasten
- Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters
- Gewinnanteile des pers. haftenden Gesellschafters
- Steuerbefreite Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften

Kürzungen nach § 9, GewStG:
- 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundvermögens
- Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften
- Gewinnanteile aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
- Gewinnanteile des pers. haftenden Gesellschafters einer KGaA
- Erträge aus ausländischen Betriebsstätten

Jetzt meine Frage hierzu:
Der Gewinn aus Gewerbebetrieb stellt ja das dar, was ich am Ende eine Geschäftsjahres bzw. Periode als Ergebnis habe.
Die unter Hinzurechnungen dargestellten Positionen sind offensichtlich Aufwände und die unter Kürzungen dargestellten Positionen sind offensichtlich Erträge.
Warum soll ich zu meinem Ergebnis Aufwände (z.B. Zinsen) hinzurechnen und Erträge (z.B. Gewinne) abziehen, es müsste doch eigentlich genau umgekehrt sein!? :roll:

Kann mir das bitte jemand nachvollziehbar und verständlich erklären, es geht mir einfach nicht in den Kopf, dass ich z.B. ein positives Ergebnis aus meiner geschäftlichen Tätigkeit habe, der durch Aufwände höher und Gewinne niedriger wird!?!? :oops:

Danke

Gruß
Mokka
Mitglied
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 22
Zu den Hinzurechnungen:
Ja korrekt, es werden Aufwände wieder dem Ergebnis hinzugezählt. Der Grund liegt in der möglichen steuerlichen Gestaltung des Gewerbebetriebs. Hier wird der Gestaltung (z.B. über Gesellschafterdarlehen) vorgebeugt, indem einfach die Höhe der Abzugsfähigkeit von Zinsen gedeckelt wird, selbiges gilt ja auc für Mieten und Pachten etc.

Bei den Kürzungen geht es m.E. primär darum, Erträge nicht doppelt und dreifach zu besteuern. Gerade Gewinnanteile werden bereits bei der entsprechenden Gesellschaft schon der Gewerbesteuer unterworfen, sind also bereits entsprechend versteuert. Eine erneute Besteuerung würde zu einer doppelten Besteuerung mit der selben Steuer führen.
Bei ausländischen Betriebsstätten werden die Gewinne nicht in Deutschland realisiert, die GewSt ist aber eine lokale bzw. eine kommunale Steuer.

Alles lediglich meine eigene Meinung.
Mitglied
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 2
Hallo,

ich hatte vergessen mich für die Antwort zu bedanken, war da schon wieder im Prüfungsstress..

Danke

Gruß mokka
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Bei den Dauerschuldzinsen wurden zu meiner Zeit der Tiefststand innerhalb sieben Tage vom Geschäftskonto gewertet. In meiner damaligen Firma (Friedrich DECKEL AG München) wurde in den 80er Jahren extra ein Buchhalter beschäftigt, der die negativen Firmenkonten durch laufende Umbuchungen minimierte! Zahlungen wurden nie überwiesen, sondern als Verrechnungsschecks versandt, Skontoabzug durch Poststempel im letzten Moment erreicht, Belastungsbuchung mindestens um vier Tage verzögert. Bei 4stelligen Millionen Beträge im Monat lohnt sich der Aufwand einer solchen Cashe Clearing Stelle!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)


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