Guten Abend

die Definition für die Berechnung der Nettofinanzverbindlichkeiten ist leicht verständlich: Zinstragende Schulden abzüglich der liquide Mittel.
Auf die Praxis angewendet ist dies (für mich) schon etwas "schwerer":

Zinstragende Schulen: Dass die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten dazugehören, ist klar. Aber wie sieht es mit
- Pensionsrückstellungen (lang- und kurzfristig)
- Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
- Leasingverbindlichkeiten
aus? Welche Posten sollten hier herangezogen werden?

liquide Mittel:
- Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
- Wertpapiere des AV und UV
Gibt es noch weitere Posten?