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Silberne Bilanzregel

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Guten Tag,

angenommen seien folgende Zahlen:

- Anlagevermögen: 130 €
- Umlaufvermögen: 60 €

- Eigenkapital: 100 €
- Fremdkapital (langfristig): 50 €
- Fremdkapital (kurzfristig): 40 €

Die silberne Bilanzregel, die dem Anlagendeckungsgrad II entspricht, wird wie folgt berechnet: (100 € + 50 €) / 130 € = 115 % (gerundet)

Das bedeutet: Das Eigenkapital inklusive langfristigem Fremdkapital übersteigt das Anlagevermögen um 115 % - 100 % = 15 %.
Ergo bedeutet dies ja folglich, dass ein Teil des Umlaufvermögens durch langfristiges Fremdkapital finanziert wurde. Nun würde es ja im ersten Moment logisch klingen, dass Umlaufvermögen zu 15 % durch langfristiges Fremdkapital finanziert ist.

Die Berechnung des Anteils des langfristigen FK am Umlaufvermögen sagt anderes: 50 € / 60 € = 83 % (gerundet). Tatsächlich wäre das Umlaufvermögen somit mit 83 % durch langfristiges FK abgedeckt, und nicht durch die 15 %.

Ich hoffe, jemand von euch versteht meinen Gedankengang und findet den Fehler, denn für mich ist unklar, was die 15 %, die sich aus der Anlagendeckung zweiten Grades abzüglich 100 % ergeben, letztendlich bedeuten, außer dass das EK inklusive langfr. FK das AV um 15 % übersteigen.
« Zuletzt durch benutzernamenlos am 26.08.2013 15:13 Uhr bearbeitet. »
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Für alle diejenigen, die vielleicht auch eine Antwort wollen; ich habe die Lösung auf mein Problem:

Die Differenz (ca. 15 %) multipliziert mit dem Anlagevermögen ergibt den Betrag des Umlaufvermögens, der langfristig finanziert ist. Die 15 % zeigen also nicht an, dass 15 % des Umlaufvermögens langfristig finanziert sind.

Ist somit der Anlagendeckungsgrad II < 100 %, so wurde überhaupt kein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert.
« Zuletzt durch benutzernamenlos am 26.08.2013 17:07 Uhr bearbeitet. »


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