angenommen seien folgende Zahlen:
- Anlagevermögen: 130 €
- Umlaufvermögen: 60 €
- Eigenkapital: 100 €
- Fremdkapital (langfristig): 50 €
- Fremdkapital (kurzfristig): 40 €
Die silberne Bilanzregel, die dem Anlagendeckungsgrad II entspricht, wird wie folgt berechnet: (100 € + 50 €) / 130 € = 115 % (gerundet)
Das bedeutet: Das Eigenkapital inklusive langfristigem Fremdkapital übersteigt das Anlagevermögen um 115 % - 100 % = 15 %.
Ergo bedeutet dies ja folglich, dass ein Teil des Umlaufvermögens durch langfristiges Fremdkapital finanziert wurde. Nun würde es ja im ersten Moment logisch klingen, dass Umlaufvermögen zu 15 % durch langfristiges Fremdkapital finanziert ist.
Die Berechnung des Anteils des langfristigen FK am Umlaufvermögen sagt anderes: 50 € / 60 € = 83 % (gerundet). Tatsächlich wäre das Umlaufvermögen somit mit 83 % durch langfristiges FK abgedeckt, und nicht durch die 15 %.
Ich hoffe, jemand von euch versteht meinen Gedankengang und findet den Fehler, denn für mich ist unklar, was die 15 %, die sich aus der Anlagendeckung zweiten Grades abzüglich 100 % ergeben, letztendlich bedeuten, außer dass das EK inklusive langfr. FK das AV um 15 % übersteigen.
« Zuletzt durch benutzernamenlos am 26.08.2013 15:13 Uhr bearbeitet. »