Hallo, ich bin neu hier und entschuldige mich, falls ich diese Frage im falschen Unterforum gestellt habe.

Es geht um folgende Aufgabe:

Ein Mann kauft sich am 18. Juni 2006 ein Farbfernsehgerät für 200 €.
Zahlbar am 1. Juli 2006.
Da der Mann Ende 2006 immer noch nicht bezahlt hatte erhielt er von der Firma am 3. Januar 2007 eine kaufmännische Mahnung.
Daraufhin zahlt er am 15. Januar 2007 etwas Geld an und bittet um Stundung des Restbetrages bis 30. Juni 2007.
Die Firma gewährt die Stundung bis zum 30. Mai 2007 mit der Maßgabe, dass am 15. Februar 2007 weiteres Geld abzuzahlen ist.
Der Mann überweist den geforderten Betrag tatsächlich am 15. Februar 2007.

Wann ist die Restforderung verjährt, wenn weder die Firma noch der Käufer etwas unternehmen?

Ich komme auf den 31.5.2010 und ich würde mich freuen, wenn das kurz einer von euch überprüfen könnte.

P.S. Die Stundung lässt doch die Verjährung erst am 30.5.2007 beginnen.
Würde es dann einen Unterschied machen, wenn der Mann am 30.5.2007 nicht
bezahlt hätte und die Firma trotzdem die Stundung genehmigt hätte?
Danke im Voraus.
« Zuletzt durch xxxxxx am 14.06.2013 15:34 Uhr bearbeitet. »