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Aufgabe zu Bewertung Steuerbilanz

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Registriert: Jun 2013
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Hallo, kann mir jemand helfen?
Ich bin verzweifelt und finde keinen Ansatz.. kenne mich damit nun gar nicht aus und die Vorlesung steht erst noch bevor..
Dennoch muss man diese Aufgaben im Voraus machen...!?!?
Vielen Dank schon mal für jede Hilfe :)


Helmut Hauser ist Inhaber eines Autohauses mit KFZ Werkstätte in Saulgau. Seinen Gewinn ermittelt Hauser nach dem Betriebsvermögensvergleich. Im Rahmen der Abschlussarbeiten für die Steuerbilanz zum 31.12.2008 liegen folgende Sachverhalte vor:

Mit welchem Wert sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1) die Ersatzteile (2) der Bremsenprüfstand (3) und das Patent (4) in der Steuerbilanz zum 31.12.2008 aufzunehmen (mit kurzer Begründung)? (Möglichst geringer Gewinn soll erzielt werden)


1. Helmut Hauser hat am 03.11.2008 Ersatzteile aus den USA importierst. Die Rechnung des Lieferanten über 10.000 Dollar (Kurs am 03.11.2006 1 Dollar = 1,28 €) ist am 31.12.2008 noch offen. Der Kurswert des Dollars ist am 31.12.2008 kurzfristig auf 1,40€ angestiegen.


2. Von den Ersatzteilen waren lt. Inventur am 31.12.2008 noch 20% vorhanden. Der Teilwert dieser nicht gängigen Produkte betrug am Bilanzstichtag noch 1500 €. Mit einer Werterhöhung ist nicht zu rechnen.

3. Am 19.04.2008 hat Helmut Hauser einen neuen Bremsenprüfstand für 5950 € inkl. Umsatzsteuer erworben. Diese Rechnung wurde unter Abzug von 3 % Skonto am 25.04.2008 bezahlt. Für die Aufstellung und den Anschluss der Anlage sind Kosten in Höhe von 400 € + Ust entstanden. Im Jahr 2007 wurde hinsichtlich dieser Anschaffung bereits ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 2100 € gebildet. Das Eigenkapital des Einzelunternehmens von Herr Hauser betrug zum 31.12.2007 180.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für den Bremsenprüfstand beträgt laut Afa Tabelle 4 Jahre.

4) Helmut Hauser hat im Jahr 2008 einen Fahrradträger für den PKW Innenraum entwickelt und dafür ein Patent angemeldet. Die Kosten hierfür beliefen sich im Jahr 2008 auf 3000 € + Ust. Das Patent wird voraussichtlich 6 Jahre genutzt.
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Registriert: Jun 2013
Beiträge: 4
Hier mal ein Lösungsversuch einer Bekannten...

1) Verbindlichkeiten:

§6 (1) Nr. 3 EstG
Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung von § 6(1) Nr. 2 EstG
Voraussichtliche Wertminderung + voraussichtliche Werterhöhung (voraussichtliche Werterhöhung durch kurzfristige Erhöhung)
Wert am 31.12.2008 daher auf 14.000 € erhöhen

Steuerrechtlich ist im Fall von Fremdwährungsforderungen ein niedrigerer Teilwert zum Bilanzstichtag nur bei dauerhaft gesunkenen Wechselkursen (bzw. bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ein höherer Teilwert bei dauerhaft gestiegenen Wechselkursen) ansetzbar. Von einer dauerhaften Kursänderung ist auszugehen, wenn die Veränderung des Wechselkurses bis zur Aufstellung der Bilanz bzw. bis zum tatsächlichen Ausgleich anhält.

2) Ersatzteile:

§ 6 (1) Nr. 2 EstG Bewertung von Umlaufvermögen
Satz 2 Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger kann dieser angesetzt werden.
-> möglichst niedriger Gewinn angestrebt, also Bewertung: 1500 € Wert am 31.12.2008

3) Bremsenprüfstand:

Anschaffungskosten netto (§ 9b Abs1 Satz 1 EstG): 5000 €
Abzgl. Skonto 3 % 150 €
Zwischensumme 4850 €
+ Aufstellung (Anschaffungskosten §255 Abs1 HGB) 400 €
Abzgl. Investitionsabzugsbetrag (§7g (2) EstG) 2100 €
Summe: 3150 €

Abzgl. Abschreibung (3150 € / 4= 1312,50 € : 12 * 9) 590,62 €

Anzusetzen im Anlagevermögen: 2559,42 €

4) Patent:

(§5 Abs. 2 EstG) Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Aktivposten = nur anzusetzen wenn entgeltlich erworben, da selber entwickelt wurde kein entgeltlicher Erwerb
-> 0,00 € in Steuerbilanz


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