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Permanente Inventur

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Registriert: Jun 2013
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Hallo zusammen,

ich hab mit der Suchfunktion leider keine schlüssige Antwort auf meine Frage finden können.

Hier mein anliegen:

Permanente Inventur

HGB§ 241 Abs.2

In der Lagerverwaltung alle Bewegungen, Zu- und Abgänge nach Tag, Art und Menge erfassen.
Alle Eintragungen (Bewegungen) sind belegmäßig erfassen.
In jedem Wirtschaftsjahr muss mindestens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden ob das Vorratsvermögen(Bestände), das in der Lagerverwaltung erfasst ist mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt.

(Am besten wenn Bestände niedrig sind)

Über die Durchführung und das Ergebnis der körperlichen Bestandsaufnahme sind Aufzeichnungen die unter Angabe des Zeitpunktes der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.
Aufbewahrung 10 Jahre.

Soweit so gut. Jetzt aber meine Frage:

Wie wird das bei chaotischer Lagerverwaltung gehandhabt, werden da auch körperlich einzelne Lagerplätze geprüft?

Sonst könnte es ja sein, das ein Artikel über mehrere Jahre auf einen Lagerplatz schlummert, wenn dieser z,B durch eine falsche Korrektur-Buchung gar nicht mehr erfasst ist. Wenn das ganze nicht durch Platzmangel auffliegt o.ä.

Wie wird das bei euch in den Unternehmen gehandhabt?

Vielen Dank für eure Antworten.
Mitglied
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 5
Hallo zusammen,

wird beim "HGB §241 Permanente Inventur" überhaupt zwischen chaotischem (dynamischen) und dem klassischen Sytem der Festplatzvergabe unterschieden?


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