Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Konzernrechnungslegung und hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Im Zuge des BilMog wird ja der § 290 Abs. 2 Nr.5 in das HGB eingeführt, wonach die befreiende Wirkung des § 296 auch für IFRS-Konzernabschlüsse gilt.

Mir ist aber nicht klar, ob das auch für die Einbeziehung einzelner Tochterunternehmen gilt... Denn § 315a HGB besagt ja eindeutig, dass zum Konsolidierungskreis die meisten Regelungen des HGB im Falle eines IFRS-Abschlusses nicht greifen.

Vielen Dank!