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Frage zur Deckungsbeitragsrechnung

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Registriert: Mar 2013
Beiträge: 5
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich arbeite seit einer Woche in einem Industriebetrieb im Verkauf. Im Studium habe ich gelernt, dass sich der Stückdeckungsbeitrag als Differenz zwischen Erlös und den variablen Kosten ergibt.
Nun habe ich erkannt, dass mein Betrieb zur Ermittlung des Stückdeckungsbeitrags aber die Herstellkosten vom Erlös (Verkaufspreis) abzieht. Warum die Herstellkosten?? Ich verstehe das nicht ganz, denn in den Herstellkosten sind ja auch die Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen. Beim db werden doch aber nur die variablen Kosten, sprich die Einzelkosten berücksichtigt! Ist das ein Fehler des Unternehmens oder habe ich einen Denkfehler? :oops: Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße!
-pattigree
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Sind die HKs auf Vollkosten Basis, oder haben die eine gestufte DBR? DBR I, DBR II, DBR III ?

Was haben die in den HKs drin verrechnet?

Haben die Vollbeschäftigung? Beschäftigungsgrad nahe zu 100%, dann darf ich so rechnen! Da decke ich dann meinen Gewinn alle Kosten über den
HKs ab. Leider sind die HKs noch keine SKs (Selbstkosten), denn da kommen noch aus dem BAB Stufenweise die gesamten Umlagen von Vertriebs-und Verwaltungskosten hinzu!

Es steht jedem frei wie er seine Kosten berechnet, dafür gibt es keine gesetzliche Vorlage. Meine letzte Firma hat einfach für alle Produkte eine AfA in der KLR von 8% reinkalkuliert, obs zu viel oder zu wenig war zeigt letztendlich der Markt übern Preis!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
« Zuletzt durch Zinsknecht am 31.03.2013 04:26 Uhr bearbeitet. »
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Beiträge: 5
Hallo Zinsknecht,

ich schätze Vollkostenbasis.

In die HKs fließen neben Material-und Fertigungseinzelkosten auch die Material-und Fertigungsgemeinkosten, sowie Sonderfertigungseinzelkosten + Maschinenstundensätze mit ein.

Material-und Fertigungsgemeinkosten können ja letztendlich auch variable Gemeinkosten sein oder?

Mit dem Beschäftigungsgrad bin ich mir grad nicht sicher,
aber ist ja interessant wie deine Firma das gemacht hat.

LG -pattigree
Mitglied
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Dann sind die HK vorher wohl in die fixen und variablen bestandteile aufgespalten worden.
Die Zugschlagsätze beziehen sich dann auch auf die variablen HK.
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Ich dachte, bei der Vollkostenrechnung wird nicht zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden?
Irgendwie ist das hier so ein Mix zwischen Vollkostenrechnung + DBR.
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Beiträge: 40
Irgendetwas schmeißt du jetzt durcheinander.

Für den DB müssen doch die Kosten in die fixen und variablen bestandteile aufgespalten werden.

Mußt du als erstes eine tablelle machen nach dem Schema:

Fertigungsmaterial.......Fix..............Variable..........Summe
+ MGK
+ Fertigungslohn
...


Verkaufserlöse
- var. HK
- var. VerwaltungsGK
- var. VertriebsGK
= DB
- fixe Kosten
= Gewinn
Mitglied
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In unserer Kalkulation wird aber nicht zwischen fixen und variablen Material-und Fertigungskosten unterschieden, die Berechnung der Herstellkosten erfolgt lediglich unter Verwendung der Einzelkosten und Gemeinkosten, also
Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
= Herstellkosten

Also schließ ich daraus dass nur zwischen Einzel-und Gemeinkosten unterschieden wird (=Vollkostenrechnung)

Nun wird aber am Fuße der Kalkulation ein DB errechnet (excel macht das automatisch, indem es die HKs (siehe oben) vom Verkaufspreis abzieht!

Deshalb bin ich so verwirrt... :shock:
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Also ich hab mir das nun so erklärt, dass nur die variablen Gemeinkosten (über Zuschlagssatz) in die Herstellkosten fließen...muss ja so sein, denn die Gemeinkosten sind im Falle einer Produktionssteigerung ja variabel (Betriebsstoffe, Schmiermittel etc.).
Dann haben wir es auch mit einer Teilkostenrechnung zu tun und nicht mit einer Vollkostenrechnung.
Oder?
Moderator
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Ort: 87700 Memmingen
Wie bereits von mir beschrieben gibt es keine gesetzliche Regelung für die Kalkulation. Nach Vollkosten (die HKs von Einzelteilen innerhalb eines Gewerks sind unsichtbar) müssen Ausschreibungen öffentlicher Aufträge eingereicht werden, ansonsten richtet es der Markt!
Mewes beschrieb in seiner EKS (lesenswert) die Situation eines Pressenherstellers, dessen Kalkulation unübersichtlich war. Er fand heraus, dass der Pressdruck und das Gewicht der Pressen mit den Herstellkosten korrelierte und vereinfachte aufgrund dieser Tatsache die Verkaufspreisfindung!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
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gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
« Zuletzt durch Zinsknecht am 05.04.2013 05:59 Uhr bearbeitet. »
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Beiträge: 6
Hallo Pattigree,
grundsaetzlich ist jedem Unternehmen freigestellt, welches Kostenrechnungssystem es implementiert, auch wenn es ein ganz eigenes ist. Oftmals nehmen Unternehmen aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten Ruecksicht auf externe Rechnungslegeungsvorschriften, um bei der Berechnung der Stueckkosten (Bestandsbewertung des Inventars) nicht zweimal rechnen zu muessen. In meinen Augen ist das keine gute Loesung. Darunter leidet das Controlling.

Ich bin ein verfechter der Teilkostenrechnung (Grenzplankostenrechnung, Netwerk-Cluster-Modell, Prozessteilkostenrechnung). Alle diese Methoden sollten mit einer stufenweisen Deckungsbeitragsrechnung kombiniert werden und auf Schluesselungen der Fixkosten verzichtet werden.

Das kannst Du beim Kilger "Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung" nachlesen bis Dir die 1000 Seiten aus den Ohren quillen.

Oder Du suchst nach Prozessteilkostenrechnung im Amazon und bestellst Dir meine Masterarbeit.

Und wenn Du dann noch Fragen hast, kannst Du mich gern wieder ansprechen.

:-)
Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 40
110 Euro für 64 Seiten,
solche Leute sollte man anzeigen wegen Wucher.
Mitglied
Registriert: May 2013
Beiträge: 6
Klasse ist nicht gleich Masse. Willst Du zu den Gewinnern zaehlen oder der ewige Zweite sein?


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