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Kapitalflussrechnung Bestandsveränderung

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Registriert: Jan 2013
Beiträge: 12
Die Cashflow-Rechnung hat bekanntlich das Ziel, das in der GuV ausgewiesene Ergebnis um zahlungsunwirksame Positionen zu korrigieren. Dazu gehören Aufwendungen wie beispielsweise Wertminderungen auf Wertpapiere des UV, Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen, Aufwendungen für Rückstellungen. Und des Weiteren werden auch Veränderungen des Working-Capitals (also: NWC = Vorräte + FLL - VLL) berücksichtigt.

Für mich ist eine Bestandsveränderung eine nicht-zahlungswirksame Position, denn bei einer Bestandsmehrung beispielsweise lautet der Buchungssatz:

2200 Fertigerzeugnisse an 5200 Bestandsveränderungen

Der Buchungssatz berücksichtigt keinen tatsächlichen Geldfluss => zahlungsunwirksam. BV müsste eigentlich in der CF-Rechnung zu finden sein, aber in keiner Cashflowrechnung kann ich diesen Posten sehen.

Deswegen die Frage: Muss eine Bestandsveränderung in die Kapitalflussrechnung rein?
=> Wenn ja, wo (Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit, CF aus Investitionstätigkeit oder CF aus Investitiontätigkeit)?

Wäre sehr gut, wenn mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen kann.
Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2
Natürlich muss sie mit rein ;), kannst die ja net einfach untern Tisch kehren.

Die Bestandsveränderungen werden bei den Vorräten mit erfasst.

z.B.
Bestand 2012 : 300
Bestand 2013: 500

In der Cash-Flow Rechnung also Delta Vorräte -200 (Weil Zunahme Aktivkonto ist in der Cash-Flow Rechnung gleich minus) ;)
« Zuletzt durch Controller-Manager am 01.02.2013 01:57 Uhr bearbeitet. »
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Registriert: Aug 2013
Beiträge: 2
Bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen kann ich das nachvollziehen... es werden Produkte hergestellt, mit einem Aufwand, der nicht gebucht wird. Also sind Bestandserhöhungen Aufwände, die in der Kapitalflussrechnung abgezogen werden, da es keinen Zahlungsausgang gibt.
Aber wie ist das mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die ja auch zu den Vorräten zählen? Bisher habe ich die wie die FE und UFE behandelt - wenn ich das jetzt hinterfrage, kann ich das aber nicht nachvollziehen.

Ich wäre hier für eine Erklärung sehr dankbar!!
Mitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 2
da hab ich mich gestern natürlich vertan... Bestandserhöhungen sind Ertragsbuchungen und werden in der Kapitalflussrechnung abgezogen, da es keine Zahlungseingänge gibt.
So habe ich es zumindest verstanden. Nur diese Erklärung passt nicht zu den RHB, da diese ja nicht weiter bearbeitet werden und somit kein nicht gebuchter Aufwand entsteht
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Registriert: Jul 2011
Beiträge: 40
Nur die erfolgswirksamen Bestandsveränderungen, die in der GUV berücksichtigt werden, müssen korrigiert werden.
5200 ist ja auch ein Erfolgskonto.


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