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Außergewöhnliche Abschreibungen nach §253 III/V HGB

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Registriert: Nov 2012
Beiträge: 2
Hallo Kollegen,

habe mich soeben neu angemeldet und habe aufgrund einer aktuellen Hausarbeit auch schon die erste Frage. Es geht um außergewöhnliche Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Ausgangssituation:
- Vermögensgegenstand Anfangswert 1.000.000 €
- lineare Abschreibung
- Nutzungsdauer 10 Jahre
- Anschaffung am 01. Jan 2007

Gegen Ende des Jahres 2007 wird aufgrund einer vorraussichtlich dauerhaft gesunkenen Rentierlichkeit eine aussergewöhnliche Abschreibung i.H.v. 50% fällig.

Ende des Jahres 2009 fällt der Grund der außergewöhnlichen Abschreibung dauerhaft weg. Es muss also wieder zugeschrieben werden? Erfolgt die Zuschreibung dann in voller Höhe der ehemals aussergewöhlichen Abschreibung?

Mein Gedanke:
- Zum 31.12.2007 planmäßige Abschreibung von 100.000 €
- Zum 31.12.2007 außergewöhnliche Abschreibung i.H.v 50% = 450.000 €
- Restwert 31.12.2007 450.000 €
- Planmäßige Abschreibung zum 31.12.2008 100.000 €, Restwert 350.000 €
- Planmäßige Abschreibung zum 31.12.2009 100.000 €
- Zuschreibung aufgrund des Zuschreibungsgebotes von 450.000 €
- Restwert zum 31.12.2009 700.000 €

Ist das so korrekt, oder habe ich 'nen Denkfehler?

Gruss,
weasel
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Bin kein Steuerberater, aber von der Logik her sage ich ja!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)


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