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Berechung von Zweckaufwand, Grundkosten und Zusatzkosten

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Registriert: Oct 2012
Beiträge: 3
Hallo,

ich habe Probleme mit folgender Aufgabe:

"Am 30. Juli 20...haben wir einen LKW angeschafft. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 81 000,00 EUR. Die Nutzungsdauer beträgt 9 Jahre. Es wird linear abgeschrieben.
In der KLR wird der LKW von den Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben. Die Wiederbeschaffungskosten betragen 95 625,00 EUR. Die Abschreibung erfolgt ebenfalls linear."

Berechnen sie den Zweckaufwand, die Grundkosten und die Zusatzkosten.

Kann mir jemand von euch helfen? Im Voraus vielen Dank!

Herzliche Grüße von
Joachim
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Wenn ich mich recht erinnere ist der Zweckaufwand, der Teil des Aufwands der dem Betriebszweck dient, zur Periode gehört und nicht außerordentlich ist. In diesem Fall also der Teil der Afa, der zum betrachteten Geschäftsjahr gehört:

95.625,- € Wiederbeschaffungswert / 9 Jahre Nutzungsdauer = 10.625,- € Abschreibung / Jahr
10.625,- / 12 Monate * 5 Monate = 4.427,08 Abschreibung für das 1. Jahr

Dies sind keine Grundkosten, sondern Anderskosten, da sie wertmäßig nicht dem exakten Betrag in der Finanzbuchhaltung entsprechen. In der Fibu werden die Anschaffungskosten statt der Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben.

Zusatzkosten sind Kosten, die nur in der Kosten- und Leistungsrechnung, nicht jedoch in der Finanzbuchhaltung auftauchen. Da die Abschreibung aber in beiden Rechnungskreisen auftaucht, sind in diesem Fall keine Zusatzkosten gegeben.

Ich hoffe ich konnte helfen und meine Erinnerung täuscht mich nicht.
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Registriert: Oct 2012
Beiträge: 3
Hallo Hauself90,

vielen Dank für deine Antwort. Als Ergebnis habe ich, dass der Zweckaufwand und die Grundkosten 4500,00 EUR betragen sollen. Die Zusatzkosten würden 812,50 EUR betragen. Leider fehlt mir dazu der Lösungsweg :)

Viele Grüsse von
Joachim
Mitglied
Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Ok dann meinen die mit den Grundkosten, die Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, nämlich:
Anschaffungskosten / Nutzungsdauer / 12 Monate * Restmonate des 1. Jahres.

Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass bei Anschaffung ab dem 15. des Monats der Monat NICHT mehr mitzählt, was in diesem Beispiel der Fall ist. Ich weiß leider nur nicht, wo das steht. Aus diesem Grund habe ich mit 5 statt mit 6 Monaten Abschreibung im laufenden Jahr gerechnet. Die 812,50 machen dann genau die Differenz zwischen der handelsrechtlicher Abschreibung in der Finanzbuchhaltung und der Abschreibung in der Kosten- und Leistungsrechnung aus.
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Registriert: Oct 2012
Beiträge: 3
Hallo,

vielen Dank für deine Hilfe! :lol:
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Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Das mit der Monatsmitte muss ich mir eingebildet haben, ich kann es nirgendwo mehr finden^^
Gehe mal davon aus, dass der Monat voll mit abgeschrieben wird, egal ob am 01. ode am 31. angeschafft wurde.


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