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Vorteile aus Rückstellungen

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Registriert: Jun 2012
Beiträge: 2
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und BWL ist nicht mein Fachgebiet.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich streite mich seit Jahren mit einer Versicherung. Mir ist klar, dass eine Versicherung mit Kenntnis eines Schadens eine bestimmte Summe als Rückstellung bilden muß. Durch diese Rückstellung hat die Versicherung diverse, geldwerte Vorteile. Aber welche? Und wie berechnen die sich?

Mal angenommen die Rückstellung beträgt 100.000 Euro für einen Zeitraum von 10 Jahren. Was kann die Versicherung in dieser Zeit mit diesem Geld anstellen und auf was für Erträge würde man nach 10 Jahren kommen.

Vielen Dank für eure Antworten.
Mitglied
Registriert: Jun 2012
Beiträge: 7
Servus,

Also korrigiert mich bitte wenn ich mich irre.
Vorteile bei der Bildung von Rückstellungen sind erstmal zu vernachlässigen, denn erstmal wichtig ist das es nach HGB eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen gibt, im falle von Verlusten aus schwebenden Geschäften. Bei der Bildung von Rückstellungen wird kein Geld in der Hand genommen. Es wird nur Buchhaltersich erfasst und zwar in dem Jahr indem das Geschäft, der Verischerungsfall, stattgefunden hat. Es wird geschätzt wie hoch der Schaden ist und abgezinst als Rückstellung gebildet.

Wenn ich mich nicht täusche schmälern Rückstellungen als aufwendung auch den Gewinn und man zieht Steuerrechtliche vorteile hieraus.

Lg
Mitglied
Registriert: Jun 2012
Beiträge: 2
Hi,

wenn Du dich irrst, werd ich es wohl als letztes merken. :D

Schau mal was ich gefunden habe >
Zitat
Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht feststeht. Sie mindern die Steuerlast und die Höhe von Gewinnausschüttungen. Zwar fallen die Steuern und Gewinnausschüttungen bei Auflösung der Rückstellungen an, bis dahin kommen sie aber einem zinslosen Kredit gleich.


Ich geh mal von der Versicherung weg und wähle als Beispiel Hersteller von Schokoladeneis. Dank des zinslosen Kredits, kann er am Anfang des Monats seine Rohwaren (Milch, Schokolade etc.) sofort bezahlen und drei Prozent Skonto abziehen. In meinem Beispiel mit den 100K Euro wären das 3000 Euro. Nun produziert er eine Woche lang Eis, verkauft es die Woche darauf und seine Kunden zahlen zum Monatsende die Rechnung. Dieses Spiel wiederholt sich jeden Monat. Somit "erwirtschaften" die Rückstellungen jeden Monat 3000 Euro bzw 36.000 p.a. - lieg ich da völlig falsch????
Mitglied
Registriert: Jun 2012
Beiträge: 7
Jap... Dafür sind Rückstellungen nicht vorgesehen!
Sollte eine Verbindlichkeit aufkommen welche jedoch erst in einer späteren Bilanzperiode fällig werden, so muss eine Rückstellung nach §249 HGB gebildet werden.

Beispiel. Deine Firma wird am 24.12.2011 verklagt. Der Bilanzstichtag istd er 31.12.2011 Die Gerichtserhandlung wird auf den 30.05.2012 (Zahlen haben bis auf das Jahr keine Bedeutung) angesetzt.

Du schätzt die Summe auf 1000 €. Jetzt bildest du eine Rückstellung von 909,...
€. (In diesem Beispiel ein Zinsatzt von 10%) Diese 909,... € schmälern als Aufwand den Gewinn.

Folgt aus: Aufwendungen für Gerichtsvehandlungen (oder irgendwas in dieser Art) an Rückstellungen!

Somit sparst du Steuern.

Lg


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