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Klausuraufgabe Anschaffungskosten

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Registriert: Oct 2009
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Hallo,
ich weiß, dass man die AK eigentlich so berechnet:

Anschaffungspreis
- Rabatte und Skonti
+ Anschaffungsnebenkosten
= Anschaffungskosten

aber jetzt habe ich diese aufgabe hier:

Die Knauf GmbH hat im Januar eine Produktionsmaschine erworben. Der Kaufpreis ab Werk betrug 150.000€. Die Rech nung der Lieferfirma lautete wiefolgt:

Kaufpreis: 150.000
Verpackung 1.100
Versand/Versicherung: 3.500

Darüber hinaus entstanden der GmbH bis zur Produktionsbereitschaft der Maschine noch folgende Kosten:

1) Vermittlungsprovision 1000,-
2) Der Anschaffung zuzurechnende, anteilige Verwaltungskosten der GmbH: 500,-
3) Die Fundamentierung und Montage der Maschine wurde von der GmbH selbst vorgenommen. Die Betriebsbuchführung hat hierzu folgende Kosten ermittelt:

Materialeinzelkosten 2000,-
anteilige Materialgemeinkosten 1000,-
Löhne der eingesetzten Mitarbeiter 6000,-
anteilige kalk. Zinsen bis Produktionsbereitschaft: 1500,-

Ich soll die handelsbilanziellen AK angeben.

irgendwo stand, dass man gemeinkosten nicht zurechnen darf, weils nicht eindeutlich dem produkt zuzuordnen ist
da da aber steht "anteilig"... heißt das, ich darfs mit dazu addieren?

bin für jeden tipp dankbar
flying Horst
Gast
Neues HGB (BilMoG) oder altes?
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Registriert: Oct 2009
Beiträge: 14
das weiß ich leider nicht, das hat der prof nicht erwähnt
wir hatten den stoff mitte letzten jahres
wo liegt denn da dann der unterschied?
flying Horst
Gast
Dann wird es wohl das alte HGB sein.

Schau mal in die §§, ist gar nicht so schwer. Bedenke, dass es Wahlrechte gibt!
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Beiträge: 14
§ 255
Bewertungsmaßstäbe

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

das hab ich mir schon mal durchgelesen... nur wirklich schlau werd ich da nicht draus... ich hätte jetzt auf keinen fall die kalkulatorischen kosten addiert und die verwaltungskosten auch nicht... die materialgemeinkosten eigentlich auch nicht... wie gesagt mich verwirrt das wort "anteilig"

also kaufpreis+verpackung+versand+provision+MEK+löhne? :'(
flying Horst
Gast
Also...

Laut Gesetz ergibt sich, dass die Verwaltungsgemeinkosten nichts in den Anschaffungskosten verloren haben.

Und nun zur Fundamentierung der Maschine:

(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.
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aber bezieht sich der paragraph nicht auf herstellungskosten?
sind die bedingungen für herstellungs und anschaffungskosten gleich?
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Beiträge: 14
:-( ?


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