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Registriert: Sep 2009
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Hallo ! Vielleicht könnt ihr mir helfen beim lösen dieser aufgabe helfen - bin total aufm holzpfad.
Die Finanzbuchhaltung Ihres Handelsbetriebes liefert Ihnen für die Rechnungsperiode die folgenden Werte in T€:

Anfangsbestand an Waren:400
Wareneinkäufe:820
Schlussbestand an Waren:660
Fremdinstandhaltung:56
Gehälter:1.600
Soziale Abgaben:360
Abschreibungen auf Sachanlagen:180
Gewerbesteuer:90
Verluste aus Wertpapierverkäufen: 30
Warenverkäufe:3.100
Mieterträge:50
Erträge aus Abgang von Vermögensgegenständen:190
Erträge aus Wertpapieren:268
Zinserträge:18
Bilanzsumme 1.500
Bilanzwert des vermieteten Gebäudeteils 200
Bilanzwert der Wertpapiere im Umlaufvermögen 100

Von den Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen 10 T€ auf vermietete Gebäude; in der Position Gewerbesteuer ist eine Nachzahlung für die vergangene Periode in Höhe von 30 T€ enthalten.
Als kalkulatorische Kosten sollen berücksichtigt werden:
- kalkulatorische Abschreibungen 160 T€
- kalkulatorischen Zinsen mit 6 % auf das betriebsnotwendige Kapital.

a) Ermitteln Sie das Gesamtergebnis der Unternehmung.
b) Wie viel T€ betragen die betrieblichen Erträge?
c) Wie viel T€ betragen die Kosten?
d) Ermitteln Sie das Betriebsergebnis.
e) Wie beurteilen Sie das Ergebnis?

was gehört nun zu was? ich habe wek,frinst,geh,soz.abg.,abschreib.,gewerbest.,verlust.aus wertpap. als aufwendungen in RK I als aufwendungen und
wvk,mietertr.,erträg.vermög.geg.st.,erträge wertpap.,zinserträge als erträge in RK I. genommen.
bei bilanzsumme, bilanzwert und anfangs und schlussbestand waren bin ich absolut unsicher, ob das überhaupt mit reingenommen wird??

RK I gesamtergebnis muss ja mit RK II gesamtergebnis übereinstimmen. tuts leider bei mir nicht. bitte helft mir! :lol:
flying Horst
Gast
RK 1 muss mit RK 2 übereinstimmen? Nein, muss es nicht! Da muss ja zwangsläufig eine Differenz, nämlich das sog. Neutrale Ergebnis auftauchen. Allein weil die Buchhaltung keine Oppurtunitätskosten ausweist, welche in jedem Unternehmen anfallen.

Desweiteren enthält die Aufgabe einen Fehler: es gibt kein betriebsnotwendiges Kapital, sondern nur betriebsnotwendiges Vermögen. Aber das ist eher eine Kleinigkeit.

Zurück zur eigentlichen Sache:

1.) Wenn du mit "WEK" Wareneinkäufe meinst, dann sind das keine Aufwendungen und auch keine Kosten. Frage an Dich: Warum ist das so?

Desweiteren: Ich habe auch derzeit was anderes zu tun. Lass mal die Abkürzungen sein (nix gegen Dich!) und poste mal genau, was du worunter (und zwar ohne Abkürzungen) gepackt hast.

Eins ist sicher: Die Wareneinkäufe sind keine Aufwendungen.


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