Ein schönes WE zusammen!

Habe eine Aufgabe zur Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten,
hat jemand Lust zu schauen ob das so korrekt ist?

1. Bildung der Verbindlichkeit zum 31.12.08: $2.000.000,00 = 1.428.571,43 € (Kurs 1€ = 1,4000$)

Bestand 31.12.2008 $2.000.000,00 = 1.428.571,43 €

2. Rechnungseingang am 27.07.2009: $1.900.000,00 = 1.338.028,17 (Kurs 1 €= 1,4200)

--> damit: buchmäßiger Bestand in € zum 31.07. (1.428.571,43€ ./. 1.338.028,17€ = 90.543,26 €

Buchungssätze:

1. Buchungssatz 31.12.08 (1. Bildung):
Aufwand / Verbindlichkeit 1.428.571,43€

2.. Buchungssatz 27.07.09 (2. Rechnungseingang):
Verbindlichkeit / Bank 1.338.028,17€

Die zum 31.07. restlichen bestehenden 100.000$ sind eine noch ausstehende Rechnung.

Der buchmäßige Bestand vom 31.07. i.H.v. 90.543,26€ bleibt dann als Bestand auf dem Konto stehen.
Das wäre ein Wechselkurs 100.000$ / 90.543,26€ von 1€ =1,11$.

Wenn ich das HGB (Höchstwertprinzip) da korrekt interpretiere:
zum nächsten Bilanzsstichtag 31.12.09 wäre der Wechselkurs z.B.
1€ = 1,30$.
D.h.
Kurs vom 31.12.08 1€ = 1,40$
Kurs vom 31.12.09 1€ = 1,30$
à eigentlich müssten die 100.000$ dann mit dem Kurs vom 31.12.09 1€ =1,30$ bewertet werden. Wären 76.923,08€.

darf aber nicht gemacht werden, sondern der Bestand vom 31.07.09 i.H.v. 90.543,26 € bleibt bestehen.

Ok so? Oder falsch?

Thx Dew :D