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13.06.2009 Praxistip: Elementarfehler bei der Kosten...

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Artikel: http://www.bwl-bote.de/20090613.htm und http://www.bwl-bote.de/20080303.htm

Dieser Kommentar soll nicht dazu dienen zu provozieren, sondern entdeckte Fehler zu korrigieren. Zu weilen machen auch gute Lehrbuchautoren Fehler. Insbesondere wenn man gerne andere kritisiert, darf man sich nicht wundern wenn man bei offensichtlichen Fehlern selbst kritisiert wird.

Grundschulfehler bei der Berechnung des Kalkulationszinsfußes

Hier im Forum habe ich bereits angeregt über den Einfluss von Fremd- und Eigenkapital auf den Kalkulationszinsfuß diskutiert (http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=7356 und http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=7425).

Derzeit gibt es über ein halbes dutzend Ansätze zur Bestimmung des Kalkulationszinsfußes die abhängig von dem Investitionsobjekt, dem Investor und dem Risiko verwendet werden.

Eine Reihe von Quellen habe ich in der vorangegangenen Diskussion bereits genannt. Leider findet sich im Bereich der üblichen IHK - Literatur ziemlich wenig zu dem Thema. Wer sich im Rahmen der Ausbildung zum Bilanzbuchhalter das Buch "Finanzwirtschaft für Bilanzbuchhalter" von Manfred Wünsche gelesen hat, der findet zumindest eine Seite zu dem Thema wo grob die gängigen Methoden dargestellt werden.

Ein nirgends in den von mir gesichteten Quellen gefundener Ansatz, ist der von Herrn Zingel, der stark Kosten & Investitionsrechnung vermischt.

Der Prinzipielle Ansatz ist zwar geläufig, nämlich die Verbindung eines risikoarmen Zinses mit einem Risikoaufschlag (Die Idee repräsentiert das Capital Asset Pricing Model aus der Finanzwirtschaft, welches auf der Portfoliotheorie von Markowitz aufbaut. Beides das Werk von Nobelpreisträgern und gängige Lehre an Hochschulen, leider nicht im IHK Rahmenplan). Die Umsetzung und Interpretation des BWL-Boten ist allerdings sehr exotisch. Dort heißt es, wie Herr Zingel gerne sagt, SELBER DENKEN!

Das habe ich an dieser Stelle getan und verblüfft festgestellt, das diese Variante
Zitat
Kapitalmarkt-Guthabenzins (Opportunitätskostensatz der Kapitalanlage)
+ Allgemeines Risiko der Unternehmenstätigkeit (Risiko, das alle Unternehmer gleichermaßen betrifft, i.d.R. Insolvenzquote)

= Mindestrentabilität (Rmin), d.h. Kalkulationszins in KLR und Investitionsrechnung


elementare Rechenfehler der 3. Klasse beinhaltet, die wohl jeder kennt, der die 3. Klasse gemeistert hat. Insgesamt hat die Formel drei Fehler:

1. Die Addition des risikoarmen Zinses mit der Insolvenzquote
2. Verwendung des Hauptrefinanzierungszinses der EZB
3. Verwendung der Insolvenzquote

Fehler 1: Addition des risikoarmen Zinses mit der Insolvenzquote

Schon in der 3. Klasse wurde jedem eingebläut: Äpfel und Birnen kann man nicht addieren!!!

Der eine oder andere, dem der Physikunterricht vielleicht nicht mehr geläufig ist, wird sagen: ist doch beides in %?!

Aber auch im Physikunterricht war es immer ein Kardinalfehler, verschiedene Maßeinheiten miteinander zu addieren. Die Darstellung in Prozent ändert die Maßeinheiten nicht. Ich kann auch nicht eine Kraftwerksauslastung in % mit einem Zins addieren. Was kommt da raus?

In unserem Beispiel, addieren wir einen Zins (Maßeinheit in Euro) und die Anzahl an insolventen Unternehmen (Maßeinheit in Unternehmen). Was kommt da für eine Einheit raus? Richtig, nichts sinnvolles. In der 3. Klasse wäre das addieren von Äpfeln und Birnen Apfelmuss und bestenfalls für den Kompost geeignet.

Das die Insolvenzquote an sich, schon vom kausalen Zusammenhang, die falsche Wahl ist, wird unter Fehler 3 behandelt. Was jedoch klar sein dürfte, das zum abzinsen ein Kalkulationszins in der Einheit Euro verwendet werden muss. Schließlich handelt es sich bei der Kapitalwertmethode quasi um eine Abzinsung. Dies ist die gegenteilige Operation zur Auf- bzw. Verzinsung.

Oder was würde der Anleger wohl vom einem Zins halten, der sich zu 3% aus Euro und 5% aus Unternehmen zusammensetzt? Bekommt er hinterher 3% Euro und 5% Backsteine?

Fehler 2: Verwendung des Hauptrefinanzierungszinses der EZB

In der Theorie existiert ein risikoloser Zins, dieser ist im vollkommenen Kapitalmarkt der Marktzins. Leider ist die Realität etwas anders. Dort muss der Zins zwei Anforderungen erfüllen:

1. Der Zins sollte über den Investitionszeitraum stabil sein.
2. Der Zins muss risikoarm sein.

Der Hauptrefinanzierungszins der EZB erfüllt diese Forderungen nicht. Man müsste dort mit dem erwarteten Zinssatz über den Investitionszeitraum rechnen. Dieser ist aber so gut wie nicht zu ermitteln, da der Zins im Rahmen von Auktionen jede Woche wieder neu festgelegt wird. Diesen Zins zu verwenden ist also quasi unmöglich, und dieser ist wahrscheinlich nach Fertigstellung der Investitionsrechnung schon wieder überholt. Auch ist dieser Zins KEIN Risikomaß für den europäischen Wirtschaftsraum, sondern ein makroökonomisches Instrument der Geldpolitik. Ein risikoarmer Zins ist immer stabil. In der Finanzwirtschaft spricht man auch von geringer Volatilität (Statistisch in der Varianz des Zinsniveaus gemessen). Der Hauptrefinanzierungszins hat aber nachweislich eine hohe Volatilität, insbesondere in den letzten Monaten. Zudem soll, wie er Zingel richtig schreibt, ein Guthabenzins verwendet werden, da ja Schuldzinsen bekanntlich in der Kostenrechnung nichts zu suchen haben. Der Hauptrefinanzierungszins ist aber kein Guthabenzins. Man kann kein Geld zu diesem Zins anlegen, sondern sich nur welches leihen. Damit ist es ein Schuldzins. Natürlich kann man argumentieren, das es der Guthabenzins der EZB ist, aber dort haben wir dann auch keinen risikoarmen Zins, den es wird dadurch das Risiko des Kreditnehmers repräsentiert, wenn der ausfällt, dann ist auch die EZB ihr Geld los. Also wieder nichts mit dem Risikomaß für die europäische Volkswirtschaft.

Wo ist der Ausweg? In der Praxis greift man gerne auf 4-5 jährige Staatsanleihen westlicher Länder zurück. Dort sind die Zinsen garantiert und es existiert kein spezielles Risiko, sondern nur das systematische. Die Idee scheitert nur dann, wenn die Bundesrepublik pleite geht (was zwar passieren kann, aber nicht wahrscheinlicher ist als die Pleite anderer EU-Länder). Wenn allerdings Tante Frieda ihre 19.000 € bei der Sparkasse anlegen will, dann ist die Zinssatz der der Sparkasse der risikolose Zins, denn Anlagen der Sparkasse sind durch den Einlagensicherungsfonds bis 20.000 € zu 100% abgesichert.

Fehler 3: Verwendung der Insolvenzquote

Die Insolvenzquote, hat gleich eine Reihe von Fehlern, die sie für den Kalkulationszinsfuß unbrauchbar macht.

1. Die Insolvenzquote ist vergangenheitsorientiert. Für eine zukünftige Investition benötigen wir natürlich eine Ausfall- bzw. Insolvenzwahrscheinlichkeit. Diese ist schwer zu ermitteln und wird normalerweise nur im Rahmen des Bankenratings annähernd ermittelt.
2. Die Insolvenzquote hat keine Maßeinheit in Euro. Wie wir unter 1 gesehen haben, müssen wir das Risiko in Euro ausdrücken um es mit dem risikoarmen Zins zu addieren.
3. Die Insolvenzquote hat KEINEN Bezug zum eingesetzten Kapital. Ein ganz logischer Gedanke: Wenn ich bei einer Investition statt 10.000 € bis zu 10.000.000 € verlieren kann, dann ist bei gleicher Laufzeit das Risiko für mich als Investor (nicht für das Unternehmen) der Investition höher. Dementsprechend müsste sich das im Kalkulationszinsfuß widerspiegeln. Zwar stehen großen Investitionen häufig höhere Kapitalflüsse gegenüber, aber wie Herr Zingel ganz richtig schreibt, gehören Wagnis und Gewinn nicht zusammen.
4. Die Insolvenzquote ist von der Marktgröße abhängig. Nehmen wir den Fall an, dass wir ein Duopol haben. Ein Unternehmen geht pleite. Dann haben wir eine Insolvenzquote von 50%, was jede Investitionsrechnung überflüssig machen würde. Das ist natürlich nicht sinnvoll.
5. Die Insolvenzquote hat keinen eindeutigen Zeitbezug. Wir brauchen keine aggregierte Insolvenzquote der letzten 10 Jahre oder des letzten Jahres. Wir brauchen eine Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit der Investition, und das am Besten gemessen in Euro.
6. Die Insolvenzquote bildet nicht ausreichend das spezielle Risiko der Investition ab. Jede Investition hat ein anderes Risiko. Das allgemeine Unternehmerrisiko entstammt der Kostenrechnung und ist nicht beeinflussbar (auch nicht durch Unternehmensgröße und Branche, daher ist es paradox einerseits vom allgemeinen Unternehmerrisiko zu sprechen, dieses aber beeinflussen zu können). Ist das Risiko branchen- oder größenabhängig, dann ist es bereits ein spezielles Risiko. Das allgemeine Unternehmerrisiko ist nicht entscheidungsrelevant, weil es nicht beeinflussbar ist und alle gleich trifft. In der Kostenrechnung werden für spezielle Risiken kalkulatorische Wagnisse gebildet. In der Finanzwirtschaft wird exakt das gleiche durch das systematische und unsystematische Risiko dargestellt. Das unsystematische Risiko ist diversifizierbar, indem in verschiedene Investitionen getätigt werden. Das systematische Risiko (= allgemeines Unternehmerrisiko) wird auch in der Finanzwirtschaft nicht weiter beachtet.

Anhand dieser Punkte könnte man die Annahme treffen, dass die Insolvenzquote nicht zur Berechnung des Kalkulationszinsfußes geeignet ist. Das ist auch der Fall. Prinzipiell ist die richtige Berechnung nicht ganz einfach. Diese Art zur Berechnung des Kalkulationszinsfußes, entstammt wie im Vorfeld erwähnt, der Kapitalmarkttheorie und ist manchmal nur schwer umzusetzen. Die Verwendung macht am Meisten im Rahmen einer Investitionsprogrammplanung sinn. Dort sorgt die Wahl des richtigen Investitionsprogramms für ein geringeres Ausfallrisiko für das gesamte Portfolio, wobei das Risiko des Portfolios kleiner als die Summe der Einzelrisiken ist (Für dies Erkenntnis hat Markowitz den Nobelpreis gewonnen). Der Risikoaufschlag bildet dabei eine Art Versicherungsprämie die etwaige Ausfälle auffängt. Ein sehr einfaches Beispiel habe ich bereits früher gepostet, wobei diese nicht nach dem CAPM berechnet wurde und nur die Methodik verdeutlichen soll:

Zitat
Die Investition bestimmt das Insolvenzrisiko mit. Das Insolvenzrisiko anzusetzen hat nur im Kapitalmarkt Sinn. Wenn ich als Investor z.B. in 100 Unternehmen investiere, die homogen sind und in der Gruppe (Ratingklasse) eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 10% haben, dann muss ich einen Aufschlag wählen, der die gewünschte Rentabilität sicherstellt. Ist diese z.B. 7%, dann bedeutet dies eine erwartete Rendite von 0,9*0,07 = 0,063 = 6,3%. Mein Aufschalg muss dann 0,7% betragen damit mein Erwartungswert 7% beträgt. In der Realität ist diese Berechnungsmethode natürlich komplexer und das System funktioniert auch nicht nur mit 100 Unternehmen (Gesetz der großen Zahlen). Dies ist aber der prinzipielle Ansatz, der dann noch um den Zeithorizont du die Schadenshöhe ergänzt werden sollte (z.B Value at Risk, wie es die meisten Banken machen).


Neben dieser, nicht ganz einfachen Methode, gibt es noch eine Reihe von anderen Methoden. Eine gute Übersicht findet sich hier:

http://finance.wiwi.tu-dresden.de/Wiki/index.php/Relevanter_Kalkulationszinssatz

Was der richtige Weg ist, muss jeder situationsabhängig entscheiden. Man sollte sich aber bewusst sein, das auch gute Lehrbuchautoren mal Fehler machen. Wenn man nicht Äpfel mit Birnen addiert, dann hat man schon die halbe Miete.
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Nein, nicht schon wieder, oder??

Warum man es mE so machen muß, und was Kosten sind, habe ich schon vor Wochen begründet. Ich werde das nicht nochmal tun. Dazu fehlt absolut die Zeit... bin heute (und morgen) bei einem Auftraggeber.

Daher nur ein Tip: versuch doch endlich mal faktororientiert (betriebswirtschaftlich) und nicht bankingorientiert (wie ein Finanzmarkt-Spielteilnehmer) zu denken. Das ist der Mentalitätsunterscheid zwischen Dir und mir...
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Wenn Sie den Beitrag gelesen haben, so ist das nicht wirklich die Diskussion, die wir bereits geführt haben. Vielmehr gebe ich hier einen Denkanstoß auf Fehler in Ihrer Methode.

Die Fehler haben rein gar nichts mit Banking- oder faktororientierten Denken zu tun. Die Bewertung kann man dem fachkundigen Leser überlassen. Aber mich würde Ihre Antwort natrülich brennend interessieren.

Ich würde mich aber trotzdem über eine Antwort freuen :D Insbesondere zum ersten Kritikpunkt interessiert mich, wie Sie das begründen, Äpfel mit Birnen zu verrechnen.
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Ich habe wirklich keine Zeit, das nochmal zu erklären. Es gibt bereits mehrere ausführliche Postings dazu. Bitte die Suchfunktion verwenden!
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Das fasse ich als eine stillschweigende Zustimmung zu meinem Post auf.

Schreiben Sie einfach etwas dazu, wenn Sie mal wieder Zeit haben, mir reicht auch schon eine Info zu Fehler 1. Dazu haben Sie noch nirgends etwas geschrieben. :lol: :lol: :lol:
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Ich werde hier nur sinnvolle Debatten führen. Diese Diskussion ist nicht nur längst geschehen, sondern auch sinnlos:

Zitat
Dieser Kommentar soll nicht dazu dienen zu provozieren


Genau das tust Du aber:

Zitat
Grundschulfehler bei der Berechnung des Kalkulationszinsfußes


Dieses sollte unter Beweis gestellt (und nicht nur behauptet) werden. Die Addition verschiedener Zinskomponenten stellt keinen Grundlagenfehler dar. Es ist nicht gezeigt worden, daß es nicht zulässig sei, Opportunitäts- und Risikozinsen zu addieren. Im Gegenteil argumentierst Du ja selbst, daß ein Risikozins in die kalkulatorische- und die dynamische Vergleichsverzinsung gehöre. Verschiedene Zinskomponenten müssen (und dürfen) also addiert werden. Die Behauptung, ich machte einen Grundschulfehler, dient damit nicht der ordnungsgemäßen Debatte, sondern der Provokation. Das ist der Sache nicht zuträglich und kein guter Stil.
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Verzeihen Sie mir das es provokativ klingt. Aber es ist natürlich nicht provokativ, auch wenn Sie sich darüber ärgern. Das es ein Fehler der 3 – 5 Klasse ist, ist in der Tat die Wahrheit. Gerne zeige ich Ihnen das auf:

Beispiel: Ein halber Apfel ist 0,5. Dies entspricht 50%. Eine halbe Birne 0,5, auch dies sind 50%. Zusammen ergeben beide weder eine Birne, noch einen Apfel.

Jetzt an Ihrem Beispiel gezeigt:

Prozentzahlen kann man auch als Bruch schreiben. Wie Sie mit Sicherheit wissen, kann man nur Brüche addieren, die einen gemeinsamen Nenner haben.

Wir nehmen Ihren Kalkulationszinfuß als Beispiel. Wir nehmen den EZB Hauptrefi mit 3% an und die Insolvenzquote mit 12%. Einfach addiert sind das 15%.

Wenn das tatsächlich geht, dann muss die Addition der einzelnen Brüche zusammen ebenfalls 15% betragen, wir setzen voraus, das der Anleger nur 100€ zur Verfügung hat.

Der EZB Hauptrefi hat im Zähler den Kapitalrückfluss und im Nenner das eingesetzte Kapital. Das ist bei 3% 3€ Rückfluss bei 100€ eingesetzten Kapital (funktioniert mit jeder Zahl wo hinterher 3% rauskommt). Daraus erhalten wir folgenden Bruch:

3/100 (gemessen in €)

Die Insolvenzquote hat im Zähler 1500 Unternehmen stehen und im Nenner folglich 12.500. Das ergibt dann:

1.500/12.500 (Insolvente Unternehmen/Gesamtunternehmen)

Jetzt wollen wir beide addieren:

3/100 (gemessen in €) + 1.500/12.500 (Insolvente Unternehmen/Gesamtunternehmen)

Das funktioniert nicht, weil wir a) unterschiedliche Maßeinheiten haben, und b) keinen gemeinsamen Nenner haben.

Damit wir das gleiche Ergebnis rausbekommen, gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.

1. Wir passen den Nenner der insolventen Unternehmen an. Diese sind allerdings exogen gegeben. So das wir keinen Einfluss nehmen können.
2. Der Anleger erhöht sein Kapital auf 12.500 €. Das Problem ist, er hat keine 12.500 €

Also abgesehen von dem Problem mit den Maßeinheiten, haben wir auch das Problem, das die exogen gegebenen Zahlen, die Zusammenrechnung der Brüche nicht zulassen!!!

3/100 + 1.500/12.500 können wir nicht addieren, ohne den Nenner zu ändern, den wir gar nicht beeinflussen können. Natürlich könnten wir den Nenner auf 12.500 erhöhen, trotzdem hat der Anleger nicht 12.500€ Kapital, das er einsetzen kann und zusätzlich würden wir einen falschen Kapitalrückfluss annehmen, der wäre dann 375.

Es gibt nur einen einzigen Fall Herr Zingel, wo dies funktioniert, nämlich nur dann, wenn die Anzahl der gemeldeten Unternehmen exakt mit dem anzulegenden Kapital übereinstimmt!!!
Zinsen kann man nur mit Zinsen addieren, und dann auch nur wenn man einen gemeinsamen Nenner hat. Der Marktzins (oder bei Ihnen EZB Hauptrefi) und der zu addierende Risikoaufschlag müssen von Anfang an den gleichen Nenner haben! Der Risikoaufschlag ist eine zusätzliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals! Daher stehen bei beiden im Nenner das eingesetzte Kapital. Wenn dort 8% Risikoaufschlag angebracht sind dann haben wir folgende Brüche zu addieren:

3/100 (gemessen in €) + 8/100 (gemessen in €) = 11/100 (gemessen in €)

In dem Fall setzt sich der Risikoaufschlag wie folgt zusammen:

Zusätzlicher Kapitalrückfluss zur Deckung von Risiken/Eingesetztes Kapital.

Grob ausgedrückt gilt für Marktzins und Risikoaufschlag

Zähler = Kapitalrückfluss
Nenner = Eingesetztes Kapital

Der Kapitalrückfluss im Zähler des Risikoaufschlags könnte ein gewifter Kostenrechner z.B. auch durch kalkulatorische Wagnisse pro Periode abbilden. Nur mal so ne Idee dir mir gerade gekommen ist.

Aber jetzt mal ganz ehrlich Herr Zingel, Hand auf’s Herz, das was ich geschrieben habe ist für Sie nachvollziehbar oder? Es ist keine höhere Mathematik. Dort ist einfach was wahres dran.

Und das eine Insolvenzquote kein Zins und keine Zinskomponente ist, das leuchtet ja wohl ein. Das ist wirklich ein Äpfel/Birnenvergleich.
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Zitat
Aber es ist natürlich nicht provokativ, auch wenn Sie sich darüber ärgern.


Es stimmt schon, Trollpostings sind ein in solchen Foren leider nicht seltenes Ärgernis. Äußerungen wie die vorstehend zitierte oder

Zitat
...wie Sie das begründen, Äpfel mit Birnen zu verrechnen.


Zitat
Grundschulfehler bei der Berechnung des Kalkulationszinsfußes


sowie das sehr forenuntypische "Sie" zeigen, daß hier eben keine Sachdebatte geführt wird, sondern eine Beziehungsdiskussion. Nicht der Troll ärgert mich, sondern ich ärgere den Troll – der dann kilometerlange Beiträge darüber schreibt, daß man nicht (2/100) und (12/100) addieren darf. Das ist natürlich eine sinnvolle Debatte ;-)

Leider habe ich zu einem solchen Schwachsinn weder Zeit noch Lust.


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