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Lagerbewertung eines Kabellagers

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Registriert: May 2009
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Hallo allerseits!

Ich brauche bitte Hilfe.

Ich soll ein Kabellager bewerten. Eingekauft wird das ganze Jahr über. Die Einkaufspreise schwanken natürlich je nach Hersteller, Kupferpreis, Verfügbarkeit (Lagerware ist beim Hersteller teurer als Fertigungsware) usw.
In der EDV wird daher das Durchschnittpreisverfahren angewandt. Immer der letzte EK wird aufsummiert.
Am 31.12.2008 habe ich damit einen Lagerwert von € 4,5 Mio.
Aufträge über € 2,884 Mio. liegen vor. (€ 0,77 Mio. wurden von den Kunden dafür auch bereits angezahlt.)
Am 24.12.2008 hatte man aber eine der niedrigsten Kupfernotierungen an der LME (Londoner Metallbörse)

Wie und was soll ich nun bewerten?
Die bestehenden Aufträge mit den Anzahlungen kann ich nicht ja nicht berücksichtigen.
Welche Einkaufspreise gelten?
Eingekauft wird immer ca. 2-3 Monate vor Wareneingang
Welchen Kupferpreis nehme ich?
Den vom 31.12.2008?
Der ist ja vollkommen unrealistisch. Der ist jedes Jahr niedrig, da ja im Dezember sehr wenig Kabel gekauft werden.

In den Kabel sind 700.000 kg enthalten.
Kupferzuschlag am 31.12.2008 war 1,173/kg
Das entspricht einem Kupferlagerwert von € 821.100,--
Eingekauft weurde aber mit einem durchschnittlichen Kupferzuschlag von 3,72/kg
Das entspricht einem Kupferlagerwert von 700.000 kg x 3,72 €/kg von € 2.604000,--
Derzeit steht der Kupferzuschlag wieder bei 2,4712 €/kg
das ergäbe einen Lagerwert wieder von 1,729.840,-- €

Kann ich nun die bestehenden Aufträge die mit einem fixen Kupferzuschlag im Haus sind (Stand 31.12.2008 € 2,884 Mio.) herausnehem aus der Bewertung?

Dann hätte ich theoretisch nur mehr einen Lagestand von € 1,616 Mio.
mit einem Kupferbestand von 252.000 kg.
Der Durchschnittswert liegt für dieses Kupfer bei 937440,-- (Cu-Zuschlag 3,72/kg)
Der tiefste Wert für dieses Kupfer liegt bei € 295.596,-- (Cu-Zuschlag 1,73/kg)

Dadurch, das der Cu Zuschlag am 31.12.2008 extrem niedrig ist und auch der Beschaffungswert zu diesem Zeitpunkt für Kabel total unrealistisch und kaufmännisch falsch ist, herrscht in der Firma totale Verunsicherung bezüglich der Bewertung.

Was tun?

Besten Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Danke für die wirklich rasche Antwort.

In diesem Fall haben wir heuer massive Abweichungen.

Der steuerrechtliche Lagerwert liegt bei den € 4.500.000,--
(Das sind unsere Einkaufspreise)

Der handelsrechtliche Lagerwert stellt sich dann wie folgt dar:

4.500.000,-
- 2.604.000,- (700.000 kg Kupfer x 3,72 €/kg (das ist der durchschn. Kupferjahres Kilopreis)
= 1.896.000,-
+ 1.211.000,- (700.000 kg x 1,73 €/kg (das ist der Kupferkilopreis am Jahresende, d.h. der niedrigste Wert)
= 3.107.000,- = der handelsrechtliche Lagerwert

somit müssen
4.500.000,-
- 3.107.000,-
= 1.393.000,- Wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden.

Was hat das aber steuerrechtlich bzw. handelsrechtlich für Auswirkung auf die Bilanz?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
In diesem Fall haben wir heuer massive Abweichungen.


Was für Abweichungen? Zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung? Das ist nicht an sich ein Problem.

Zitat
Der steuerrechtliche Lagerwert liegt bei den € 4.500.000,--
(Das sind unsere Einkaufspreise)


Wenn hier der Plural gemeint ist, kann ich damit nichts anfangen. Für eine Berechnung brauche ich eine Liste der Preise und Mengen jeder einzelnen Bestellung, wie in meinem XLS. Der Gesamtwert aller Einkäufe ist für die Bewertung nicht mehr ausreichend. Natürlich muß auch der am Stichtag noch vorhandene Bestand bekannt sein. Du bewertest am Stichtag nicht mehr die Einkäufe, sondern den noch vorhandene Rest (unter der Annahme, daß in der Periode ein- und ausgelagert wurde). Du bräuchtest also sowas wie

AB: x Einh zu y Euro = Wert xy Euro
1. Lief x Einhe zu y Euro = Wert xy Euro
2. Lief. [...]
SUMME XY Euro
Schlußbestand (noch vorhanden X Einh)

Die Durchschnittsbewertung (§240 Abs. 4 HGB) bewertet dieses groß-X des Schlußbestandes.

Zitat
Der handelsrechtliche Lagerwert stellt sich dann wie folgt dar:
4.500.000,-
- 2.604.000,- (700.000 kg Kupfer x 3,72 €/kg (das ist der durchschn. Kupferjahres Kilopreis)


Was wir hier gelagert? Kupfer in Barren? Wenn es Kabel sind (so steht es in der Überschrift) wäre zu klären, welche Rolle der Kupferpreis spielt (ich vermute, keine). Der Milchpreis spielt auch keine Rolle, wenn man Käse lagert. Es kann sich aber der Marktwert solcher Kabel insgesamt (!) verändern, wenn sich der Kupferpreis ändert (Käse wird billiger, wenn die Milch billiger wird). Dann darf aber der Käse nicht nach seinem Milchanteil bewertet werden, sondern nach seinem eigenen Marktpreis.

Allerdings könnte es irgendwelche branchenspezifischen Sondervorschriften geben, die ich möglicherweise nicht kenne. Im Rechnungswesen gibt es auch gewohnheitsrechtliche Methoden, die verpflichtend anwendbar wären (§238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darauf müßtest Du im einzelnen verweisen, denn ich kann natürlich nicht alle Branchen und ihre Gepflogenheiten kennen.

Grundsätzlich aber spielen die Teile, aus denen etwas besteht, nur dann eine Rolle bei der Bewertung, wenn man das Objekt in diese Teile zerlegen will, und sonst nicht. Der Rohstoffpreis eines aus mehreren Teilen (Kupfer, Ummantelung) zusammengesetzten Kabels könnte damit jedenfalls nach den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften allenfalls bei einem Schrotthändler relevant sein, der das Kupfer separat veräußern will.

Ferner ist unklar, warum der Wert heir subtrahiert wird, und ebenso schleierhaft ist mir, warum er jetzt plötzlich wieder addiert wird:

Zitat
= 1.896.000,-
+ 1.211.000,- (700.000 kg x 1,73 €/kg (das ist der Kupferkilopreis am Jahresende, d.h. der niedrigste Wert)
= 3.107.000,- = der handelsrechtliche Lagerwert


Insgesamt habe ich im Moment den Verdacht, daß hier eine Praktikermethode vorliegt, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das muß geklärt werden, sonst hat diese Debatte keinen Zweck.

Ganz allgemein und unabhängig von irgendwelchen Rechnungen dargestellt habe ich oben schon gesagt, daß jede Wertberichtigung ggfs. bis auf null handelsrechtlich verpflichtend und, wenn sie auf einem Börsenpreis beruht, steuerlich verboten ist. Der Steuerbilanzwert unterscheidet sich damit vom Handelsbilanzwert. Das ist ein normaler Vorgang, für den es keine Grenz- oder Maximalwerte gibt.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Hallo Herr Zingel!

DANKE, DANKE, DANKE

Sie helfen mir extrem weiter.

Seit 25 Jahren bewerten wir unser Kabellager immer mit der selben Methode.
Doch am 31.12.2008 hatten wir den tiefsten Kupferbörsewert von 2008.
Außerdem eine Wirtschafts- und Finanzkrise wie ich sie selber in meiner 30-jährigen Laufbahn noch nicht erlebt habe.
Jetzt sollen wir die Bilanz abgeben, aber plötzlich ist der Wirtschaftsprüfer hochgradig nervös. Keiner traut seiner eigenen Prüfungen. Alles wird 100 mal hinterfragt und nach Argumenten gesucht wie man das Lager noch mehr und auf das Äußerste abwerten kann, damit der Wirtschaftsprüfer ja auf der sichern Seite ist und seine Unterschrift geben kann.

Daher kommt plötzlich der aberwitzige Versuch, das Kabel zu zerlegen obwohl es nur in einer Einheit gekauft werden kann.
Der Vergleich mit dem Schrotthändler ist daher sehr passend.
Da ist die Methode ja auch anwendbar, verständlich und wir auch von uns angewendet wenn wir div. unverkäufliche Reste an Schrotthändler verkaufen.

Der Lagerwert von € 4.500.000,-.kommt genau aus solchen Listen wie ich sie mir von ihnen herunter geladen habe.
Das passiert natürlich mit einem ganz speziellen WWS das genau auf den Kabelgroßhandel zugeschnitten ist und in Österreich und Deutschland seit Jahren verwendet wird.

Doch plötzlich will auf einmal der Wirtschaftsprüfer das Kupfer (700.000 kg) herausrechnen (nimmt einfach den Durchschnittswert) und dann multipliziert mit dem Kupferpreis vom 31.12.2008 wieder hineinrechnen.
Das ergibt dann für ihn den Abwertungsbedarf.
Das ist aber meiner Ansicht komplett falsch und entspricht überhaupt nicht der Realität.
Ich kann ja nicht als Kabelhändler nur PVC Schläuche und Kupferdrähte getrennt kaufen und dann einfach irgendwie zusammenbringen.
Kabel kann ich nur als eine ganze Einheit vom Hersteller kaufen.
Da ich in den letzten 30 Jahren bei drei verschiedenen Kabelhändlern gearbeitet habe, ist für mich eine klare Bewertungsmethode extrem wichtig. Ich habe immer nach der selben Methode bewertet.
Sollte der Wirtschaftsprüfer aber mit seiner Methode plötzlich recht haben, würde eine extreme Wettbewerbsverzerrung entstehen.

Am Mittwoch habe ich eine große Besprechung beim Wirtschaftsprüfer und werde unter anderem auch alle ihre Argumente vorbringen.
Ich werde hier wieder berichten.

PS:
Ich glaube, dass bei vielen Wirtschaftsprüfern wegen Haftungsfragen momentan Feuer am Dach ist.
Wenn man bedenkt, dass es weltweit nur 12 produzierende Firmen mit einem AAA-Rating gibt, aber 67.000 Finanzprodukte, die bestens bewertet wurden.
Was sind diese Finanzprodukte heute wirklich wert!?
Wir KMU müssen nun die Rechnung bezahlen.

PPS:
Tut mir leid für das lange Posting, aber wir sind alle sehr verärgert.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Sie helfen mir extrem weiter.


:-)

Zitat
Seit 25 Jahren bewerten wir unser Kabellager immer mit der selben Methode. Doch am 31.12.2008 hatten wir den tiefsten Kupferbörsewert von 2008.


Ja, nach der Rohstoff-Hausse der letzten Jahre gab es überall einen solchen Absturz. Ich habe andernorts den Absturz des Stahlpreises beobachtet, auch so eine Sache. Hier bedeutet dies offenbar einen großen Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Das ist aber nicht an sich ein Problem.

Zitat
Außerdem eine Wirtschafts- und Finanzkrise wie ich sie selber in meiner 30-jährigen Laufbahn noch nicht erlebt habe.


Das ist glaube ich für alle, die 1922/23 nicht erlebt haben, das erste Mal. Aber denken Sie mal an den <A HREF="http://www.zingel-online.de/auchdas.htm" TARGET="_NEW">alten persischen Ring</A>... ;-)

Zitat
Jetzt sollen wir die Bilanz abgeben, aber plötzlich ist der Wirtschaftsprüfer hochgradig nervös.


Und meine Bank erst :-) und mein Finanzbeamter... wir sollten aber versuchen, sowas auch als Chance zu begreifen, denn jede Änderung bedeutet auch, daß Dinge entstehen und geschehen können, die bisher in der Versteinerung gesättigter Märkte nicht möglich waren. Wirtschaft ist ein offenes, rückkoppelndes System, das in cenChaoszustand übergehen kann, http://www.bwl-bote.de/20070815.htm, und dann stehen den Risiken auch immer Chancen gegenüber. Das wäre aber eher eine strategische Frage, führt hier wohl ein bißchen ab vom Thema.

Zitat
Daher kommt plötzlich der aberwitzige Versuch, das Kabel zu zerlegen obwohl es nur in einer Einheit gekauft werden kann.
Der Vergleich mit dem Schrotthändler ist daher sehr passend.


Oh jetzt sehe ich klarer, woher diese Idee stammt! Ja, wenn es als Einheit gekauft wird, muß es auch eine Einheit bleiben. Das gilt für Umlaufvermögen und für Sachanlagen im deutschen Recht. Die Komponentenaktivierung nach IAS 16 wäre ein anderer Ansatz, aber das ist hier ja nicht relevant.

Zitat
Doch plötzlich will auf einmal der Wirtschaftsprüfer das Kupfer (700.000 kg) herausrechnen (nimmt einfach den Durchschnittswert) und dann multipliziert mit dem Kupferpreis vom 31.12.2008 wieder hineinrechnen.
Das ergibt dann für ihn den Abwertungsbedarf.


Nein, man kann einen Abwertungsbedarf nur aus solchen Produkten wie den gelagerten Gegenständen herleiten, und nicht aus Teilmengen davon. Natürlich steckt da indirekt der Rohstoffpreisverfall schon drin: wenn Kupfer billiger wird, werden auch Kabel billiger, die Kupfer enthalten. Aber nicht der Kupferpreisverfall an sich, sondern nur der Kabelpreisverfall ist maßgeblich für die Wertberichtigung bei Lagerung von Kabeln.

Zitat
Kabel kann ich nur als eine ganze Einheit vom Hersteller kaufen.


Genau! Das ist der Punkt dabei.

Zitat
Am Mittwoch habe ich eine große Besprechung beim Wirtschaftsprüfer und werde unter anderem auch alle ihre Argumente vorbringen.
Ich werde hier wieder berichten.


OK, da bin ich gespannt...

Zitat
PS:
Ich glaube, dass bei vielen Wirtschaftsprüfern wegen Haftungsfragen momentan Feuer am Dach ist.


Ich frage mal nach, am DI mache ich eine IFRS-Lehrveranstaltung in einer Truppe angehender WP... ;-) sidn ein paar gute Köpfe dabei, aber bei denen brennt noch nix, die machen erstmal Examen.
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 4
Nochmals Danke Herr Zingel !!!

Jetzt ist mir schon wohler und ich glaub schön langsam krieg ich die Wirtschaftskrise in den Griff. :wink:

Bin auch auf ihre Gespräche am Dienstag gespannt.
Wenn sie irgendwelche Daten benötigen, so stehe ich mit allen was ich nur habe sehr gerne zur Verfügung.

So, und nun lese ich mir noch ihre beiden Links durch.

PS:
Von ihrem Forum habe ich schon eine Menge gelernt.
Leider bin ich nur Elektro Ing. und benötige aber immer mehr Betriebswirtschaftswissen.

NACHTRAG:

Jetzt verstehe ich dieses Video aus der Serie &quot;Scheibenwischer&quot; viel besser.

KLICK DA DRAUF: Saubande


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