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Hilfe bei einer Aufgabe/ Rückstellungen?

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Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 3
Hallo, bitte helfen, komme nicht mehr weiter... :(

-Ein Unternehmen plant im Jahr 2005 eine notwendige Dachreparatur in Höhe von 200.000 €. Die Reperatur verzögert sich und wird nachgeholt

--- im März 2006
--- im April 2006

Wie ist der Sachverhalt in Handels- und Steuerbilanz unter Angabe der einschlägingen Vorschriften zu würdigen? Geben Sie die Buchungssätze an.
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
hmm ich würde erst buchen:

sonstige betriebliche Aufwendungen / Sonst. Rückstellungen 200.000 Euro

und dann im April 2006:

Sonst Rückstellung / Bank 200.000

und im April 2006 ist eine Bilanzierung nicht möglich gem §249 I Nr 1 HGB, Instandhaltungen müssen innerhalb von 3 Monaten des Folgejahres erfolgen. Der April ist nicht innerhalb der 3 Monate also Bilanzierungsverbot...


Liege ich da richtig???
flying Horst
Gast
Ich schau mir das mal in ca. 17 Stunden an ;-)

Ich hoffe nicht, dass mir dann schon wieder jemand zuvor gekommen ist.
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
ok dann mal abwarten;-)
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 3
Ok. bin mal gespannt ;)
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Ich warte genau die 17 Stunden ab.
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Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 18
in einer stunde sind die 17 stunden um;-)
flying Horst
Gast
Leute leute leute. Ich muss mich entschuldigen. Aber da war ich erstens noch auf der Arbeit und zweitens ist heute mein FernUni-Studienmaterial gekommen und ich muss sagen: genial! Ich bin schon ganz erfreut, mich am WE mal ran zu setzen an Mathe.

Da ich gleich schon wieder weg bin muss ich euch erneut vertrösten.
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Ich meine es ist eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung die nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gebildet werden.
Nach §249 Abs. 1 Nr 1 HGB sind sie verpflichtend zu bilden und nach §5 Abs. 4b Satz 1 EStG verboten.


Zitat
Handelsrechtlich können sie in krassem Gegensatz zu dieser
steuerrechtlichen Vorschrift sogar noch gebildet werden,
wenn die Dreimonatsfrist versäumt wird, die Instand-
haltungen aber dennoch nachgeholt werden. Einer han-
delsrechtlichen Passivierungspflicht für Rückstellungen
für Instandhaltungen in den ersten drei Monaten des
Folgejahres, und einem handelsrechtlichen Passivierungs-
wahlrecht für danach nachgeholte Instandhaltungen steht
also ein steuerrechtliches Verbot gegenüber!
Quelle Zingel Script "Grundlagen der wichtigsten Abschlußbuchungen"
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Mitglied
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Beiträge: 18
ja ne Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist es auf jeden Fall aber wie würdest du buchen?
« Zuletzt durch Panicthebrain am 16.09.2009 23:46 Uhr bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
IKR

6160 Fremdinstandhaltung an 3900 Sonstige Rückstellungen

ab April

3900 Sonstige Rückstellungen, 2600 Vorsteuer an 2800 Bank
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Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 3
Ok. vielen Dank für die Antworten...jetzt weiß ich was zu buchen ist


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