Das Anwaltsbüro A hat beim Anwaltsbüro B eine Rechnung von 8.000,- offen.
Das gleiche Anwaltsbüro B hat nun auch eine Rechnung beim Anwaltsbüro A von 5.000,- offen.
Reicht es nun, dass B an A nur 3.000,- überweist und mitteilt, dass der gesamte Betrag miteinander verrechnet wurde oder müssen beie Zahlungen von 8.000,- und 5.000,- tatsächlich fließen.
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