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Aufrechnung

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Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Ich hab folgendes Problem.

Das Anwaltsbüro A hat beim Anwaltsbüro B eine Rechnung von 8.000,- offen.
Das gleiche Anwaltsbüro B hat nun auch eine Rechnung beim Anwaltsbüro A von 5.000,- offen.

Reicht es nun, dass B an A nur 3.000,- überweist und mitteilt, dass der gesamte Betrag miteinander verrechnet wurde oder müssen beie Zahlungen von 8.000,- und 5.000,- tatsächlich fließen.
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flying Horst
Gast
Wenn in der Rechnung "Netto Kasse" steht, müssen beide Zahlungen fließen soweit ich weiss.

Kaufleute dürfen aber miteinander verrechnen. Das geht sogar mit richtigen Waren. Aber die ganze Verrechnerei ist über den Haufen geworfen, sobald dort "Netto Kasse" steht und das tut es bei den meisten.
Ob diese Regel, die für Kaufleute gilt, auch für Anwälte anwendbar ist?
Ich vermute schon, bin aber noch etwas am zweifeln. Kaufmann ist ja, wer ein Handelsgewerbe betreibt....


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