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Investition oder doch nicht?

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Frage an andere Spezialisten.

Bei der letzten Budgesitzung kam die Frage ob folgende Wünsche Investitionen sind oder eben andere Kosten.

1. Installation von Automatiktüren zu den einzelnen Produktionsbereichen.

2. Erneuerung eines Fußbodens in einem Produktionsbereich, da dieser schon an einigen Stellen defekt ist.

In meinen Augen sind das Investitionen und nicht irgendwelche anderen Kosten. Vielleicht sehe ich das ja auch falsch.

Bitte klärt mich auf.
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Hi,

Zitat
1. Installation von Automatiktüren zu den einzelnen Produktionsbereichen.


Wenn etwas Neues geschaffen wird, also zuvor solche oder vergleichbare Türen nicht vorhanden waren, dann ist das eine Investition. Wenn etwas Bestehendes (z.B. wegen Beschädigung) ersetzt wird, dann ist das eine Grundkostenart (ein Zweckaufwand).

Zitat
2. Erneuerung eines Fußbodens in einem Produktionsbereich, da dieser schon an einigen Stellen defekt ist.


Vermutlich wird dies eher eien Instandhaltung sein, also eine Kostenart. Steuerlich gibt es hierzu ein paar höchst komplexe Regeln; betriebswirtschaftlich ist nur zu prüfen, ob etwas Neues entsteht, oder ein früher schon vorhandener zustand erhalten wird.
flying Horst
Gast
"Orren" schrieb
Frage an andere Spezialisten.

Bei der letzten Budgesitzung kam die Frage ob folgende Wünsche Investitionen sind oder eben andere Kosten.


Investition = Umwandlung von Geld in Vermögen. Somit steht rechts auf der Passiva die Mittelherkunft und links im Soll der Bilanz die Mittelverwendung (eigentliche Investition).

Kosten = bewerteter, periodisierter Güter/Werteverzehr.

Und demnach:

Zitat
1. Installation von Automatiktüren zu den einzelnen Produktionsbereichen.


Wenn die Automatiktüren nicht zur Aufrechterhaltung der Produktion dienen, und das werden sie wohl zu 99,99% eben grade nicht, dann handelt es sich hier um eine Investition. Wir benötigen irgendwelches Geld (sei es Eigen- oder Fremdkapital) und binden dieses in den Automatiktüren! Es werden keine Güter verzehrt und keine Leistungen.
Es entstehen hier aber trotzdem Kosten - aber eben grade sind diese Kosten nicht die Kosten für die Automatiktür selbst, sondern für das betriebsnotwendige Vermögen! Denn das wird sich mit dem Kauf einer solchen Tür erhöht haben - auch wenn das nicht viel zur Sache beiträgt.

Zitat
2. Erneuerung eines Fußbodens in einem Produktionsbereich, da dieser schon an einigen Stellen defekt ist.


Im Gegensatz zu einer schicken Automatiktür ist ein lückenloser Boden im Produktionsbereich absolute Pflicht zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit, den strauchelnde Mitarbeiter und herunterfallende Ware aufgrund von regelrechten Schlaglöchern sind nicht förderlich. Ergo: Kosten.

Kostenstelle = Werkshalle
Kostenart = Fixkosten (es besteht kaum eine Korrealation zwischen Fußbodenerneuerungen und der Ausbringungsmenge)
Zurechenbarkeit auf Produkte = Gemeinkosten, da das von allen Produkten in Anspruch genommen wird.


Zitat
In meinen Augen sind das Investitionen und nicht irgendwelche anderen Kosten. Vielleicht sehe ich das ja auch falsch.

Bitte klärt mich auf.


Das erste ist klar eine Investition. Das zweite sind Kosten! Kann ich bei euch anfangen als Controller?
flying Horst
Gast
MAAAAN Harry!
Mach mal langsamer!
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Registriert: May 2010
Beiträge: 14
Es sind bereits Türen vorhanden. Diese sind aber eben sehr alt und funktionieren nicht mehr korrekt.

Könnt Ihr euch bitte noch einig werden?

Harry:
Zitat
Wenn etwas Neues geschaffen wird, also zuvor solche oder vergleichbare Türen nicht vorhanden waren, dann ist das eine Investition. Wenn etwas Bestehendes (z.B. wegen Beschädigung) ersetzt wird, dann ist das eine Grundkostenart (ein Zweckaufwand).


flying Horst:
Zitat
Wenn die Automatiktüren nicht zur Aufrechterhaltung der Produktion dienen, und das werden sie wohl zu 99,99% eben grade nicht, dann handelt es sich hier um eine Investition.


Was ist es denn nun?

Danke, euch beiden für die schnellen Antworten.
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Kannst Du Dir die OFD-Verfügung vom 09.08.2002, S 2211 - 185/St 31/St 32 und das BFH-Urteil vom 19.09.2001 (IX R 39/97) besorgen? Auf dieser Basis hat die Rspr eine klare Abgrenzung anhand vieler Kriterien gebildet. Wenn Du diese beiden Quellen nicht hast oder besorgen kannst, versorge ich Dich damit...
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...hier:

Benutzerübermitteltes Bild

Aus der aktuellen Version meines Lexikons für Rechnungswesen und Controlling. Sorry, ist etwas groß, aber das muß sein, daß Du es auch lesen kannst.

Sollte die Frage klären, hoffe ich?

Bedenke, daß Du möglicherweise bei einem Industriebau in Analogien denken mußt, d.h. die "drei-aus-vier"-Regel im Schema rechts ist nicht anwendbar.

Bedenke auch, daß Du einen Gestaltungsspielraum hast, den Du bzw. den das Unternehmen in seinem Sinne nutzen kann.

Mein Standpunkt (rechtes Schema, unten):

1. Automatiktüren sind etwas Neues, daher Investition ("Anschaffungskosten", ggfs. auch "Herstellungskosten" = beide Investition),

2. Bodenreparatur = Wiederherstellung etwas Bestehenden, also Instandsetzung, also Erhaltungsaufwand, also Kosten.
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Beiträge: 14
Danke nochmals für Eure Antworten.

Ich möchte gerne eine Rückmeldung geben.

Die Türen und der Fußboden im Maschinenbereich werden nun über die Gebäude Kostenstelle abgedeckt.
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Kleine Zwischenfrage:

Wenn ich es steuerlich als Aufwand definiere, heisst das denn automatisch, das ich diesen Aufwand gleich im Jahr der Entstehung voll als Aufwand (sprich voll abschreiben) kann?

Gefühlsmäßig widerstrebt es mir, neue Türen nicht zu aktivieren und dann über mehrere Jahre abzuschreiben
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Wenn Du etwas als Aufwand definierst (Instandhaltung, zum Bleistift), dann ist es schon dadurch eine Aufwendung. Das ist gerade keine Abschreibung mehr, weder steuerlich noch handelsrechtlich. Nur wenn etwas eine Investition ist, dann wird es aktiviert und hernach abgeschrieben.
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das ist mir schon klar, aber wie gesat, es widerstrebt mir, den Einbau modernerer Türen als Aufwand zu definieren. Gefühlsmäßig hätte ich gesagt, das die AHK der Türen dem Gebäude zugeschrieben wird und dann über die Restlaufzeit mit dem Gebäude abgeschrieben wird.

Aber was das angeht bin ich zu wenig im Stoff, also vertraue ich dir blind :-)
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Hi,

Zitat
das ist mir schon klar, aber wie gesat, es widerstrebt mir, den Einbau modernerer Türen als Aufwand zu definieren


Natürlich. Das ist ja auch die Investition. Das mit der Reparatur des Bodens war die Aufwendung!
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Beiträge: 308
ah ja. Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, das man erst alles lesen und verstehen muss, und dann dumme Fragen stellen soll :-)

aber es freut mich, das mein Gefühl micht nicht getäuscht hat. Anscheinend bin ich doch auf dem richtigen Weg...
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Hallo,

Sorry, Harry, aber die Türen werden nicht als Investition angesehen. Verstehen tute ich das auch nicht, da ich die Türen auch schon vorher als Ersatzinvestition gesehen habe. Das war zumindest meine persönliche Ansicht, aber unser technischer Leiter ist da eben anderer Ansicht.
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Ort: Erfurt
Der Leiter ist möglicherweise von oben instruiert worden, es so zu sehen. Das könnte den einfachen Grund haben, daß eine Aufwendung direkt als steuermindernde Betriebsausgabe gebucht werden soll. Eine Investition wäre "nur" über – bei Gebäuden sehr viele – Jahre abzuschreiben. Will man Steuern sparen, so muß man als Aufwendung buchen. Das könnte die Logik dahinter sein... und das könnte auch Ärger mit dem Finanzamt geben :-)


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