Hier mal eine Grundsatzfrage zum §6 Abs.2a Satz 2 EStG:
„Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.“
Mmh, mal überlegen…
… das bedeutet, dass pro Jahr 20% abgeschrieben werden. Wenn ich 100% jährlich, anteilig zu je 20% abschreibe, dann sind die 100% nach 5 Jahren 0%. Soll heißen, ich benötige 5 und nicht 4 Jahre, um den Pool leer zu saugen.
Nach Gesetzestext jedoch, sollen 100% auf 4 Jahre verteilt abgeschrieben werden, zu je 20%.
Im 5. Jahr bleiben dann noch 20% übrig.
Handelt es sich hierbei um einen, so genannten, Anstandsrestwert? Was passiert damit?
Die Frage stellt sich mir, weil in diversen Fachbüchern mit 5 Jahren gerechnet wird, was ja auch irgendwie Sinn macht (100% / 5Jahre = 20%).
Kann mir jemand sagen, warum der Sammelpool Gesetzestextlich nur über 4 Jahre abgeschrieben wird?
Gruß
Raffnix
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