Hallo zusammen,
heute hat mir jemand erzählt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht betriebsbedingt kündigen kann, wenn dieser Mitglied irgendeines Gemeinderates ist.
Stimmt das?
fragt eine vewirrte Carla
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Kündigung von Gemeinderäten
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#1 02.03.2009 16:39 Uhr
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Beiträge: 14
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#2 10.03.2009 00:25 Uhr
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Hi.
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Was soll das für einen Sinn machen? Höchstens wenn die Person in eine, Gemeinde-nahme Betrieb tätig ist... _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!" |
#3 10.03.2009 15:20 Uhr
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Beiträge: 229
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Nein das stimmt nicht. Gemeinderäte zählen nicht zu den arbeitsrechtlich geschützten Gruppen. Und im Gegensatz zu z.B. Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr (die dann ran muss, wenn es brennt) verursachen sie mit ihren meist abendlichen Sitzungen auch keinen Freistellungsaufwand. Sie sind auch nicht verpflichtet ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, womit sie ihre Freizeit verbringen. Zudem muss eine betriebsbedingte Kündigung den an sie gestellten Ansprüchen des Kündigungsschutzgesetzes sowie ggf. bestehender betrieblicher Sozialpläne zum Personalabbau entsprechen. Die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Gemeinderat wirst Du da nicht finden. Mi betriebsbedingten Kündigungen werden meist Personengruppen adressiert (z.B. alle Beschäftigten eines zu schließenden Standortes), weniger einzelne Personen. Das ist das Generelle. Es ist möglich, dass es in Teilbereichen des öffentlichen Dienstes (Kommunalverwaltungen) Ausnahmen gibt. Das wäre gesondert zu prüfen. |
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