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Kosten für Modellentwurf sind...
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#1 27.02.2009 19:16 Uhr
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meiner Meinung nach Kosten für F+E, und daher nicht als HK aktivierbar (nach HGB). Die Kammer sieht das in ihren Lösungsvorschlägen für die ReWe-Prüfung Geprüfter TBW Herbst 2006 anders. Dort sind die Modellkosten als Sondereinzelkosten angesehen und demzufolge mit aktiviert. Kann man über die verschiedenen Sichtweisen streiten oder bin ich auf dem Holzweg??
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#2 27.02.2009 19:43 Uhr
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Hi,
hier wäre die Fallstudie im einzelnen interesant. Grundsätzlich ist zunächst anzumerken, daß die kostenrechnerische Behandlung sich nicht mit der handelsrechtlichen decken muß. Die HK i.S.d. §255 Abs. 2 HGB sind ja auch nicht mit den kostenrechnerischen HK identisch, http://www.bwl-bote.de/20070212.htm. Grundsätzlich würde ich hier also noch keinen Widerspruch sehen. Bedenke auch, daß demnächst für die Entwicklungskosten (nicht aber die Forschungskosten) auch ein handelsrechtliche Aktivierungspflicht eingeführt wird, http://www.bwl-bote.de/20080424.htm. Vielleicht sind die Kammerautoren diesmal zur Abwechslung ihrer Zeit voraus? |
#3 27.02.2009 19:53 Uhr
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Registriert: Aug 2010
Beiträge: 19
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Aufgabenstellung lautete: Aus eigener Herstellung wurde ein Kühlschrank zur Eigenverwendung entnommen.
Material 400€ Löhne 185€ Kosten für Modellentwurf 76€ MGK 30% FGK 120% Vertriebskosten 32€ Verwaltung 80€ Aufgabe a) war: Ermitteln Sie die aktivierungspflichtigen handelsrechtlichen Mindestherstellkosten. Ich kam auf 585€, während der Lösungsvorschlag mit 661€ aufwartete. |
#4 27.02.2009 21:30 Uhr
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Hmmm... hier ist nicht Klar, was ein "Modellentwurf" sein soll. Es scheint, daß hier ein materielles WG aktiviert werden soll. Dann wären Modelle oder ähnliche Komponenten u.U. auch nach früherem Handelsrecht aktivierungsfähig, wenn sie einem Exemplar eines Produktes zuzurechnen sind, also wenn eine Einzelfertigung vorliegt. Forsche mal im Drumherum, ob das hier so gesehen werden kann (Fallstudie usw). Allgemein betrachtet wäre ein Modell, das für eine Vielzahl späterer Produkte Gültigkeit hat (z.B. Vorserienmodell), eher ein selbständig aktivierungspflichtiger VG, aber nicht zusammen mit den Serienexemplaren darzustellen.
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