Hallo Harry,
kann sein das die unten genannte Verordung jede IHK abweichen kann?
Bei IHK Augsburg gibt es für beide Prüfungen eine getrennte Note vonwegen 1/3 2/3 Wertung.
(5) Für den Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener
Prüfungsteil“ ist eine Note aus den Punktewertungen
der Prüfungsleistungen in der schriftlichen
Projektarbeit und in dem Fachgespräch mit Präsentation
zu bilden, dabei wird die Bewertung der Projektarbeit
doppelt gewichtet.
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Benotung Teil 3
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#1 21.02.2009 22:28 Uhr
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#2 21.02.2009 23:10 Uhr
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Hi,
eigentlich sollte es hier keine Abweichung geben. Die VO ist nicht von den Kammern interpretierbar. |
#3 24.02.2009 20:08 Uhr
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Hallo superman
Im Zeugnis steht jede Note, Projektarbeit und Fachgespräch mit Präsentation, für sich. Für die Gesamtnote für diesen Teil, die ja auch im Zeugnis steht, zählt bei der Berechnung die Projektarbeitsnote doppelt und die Fachgespräch mit Präsentationsnote einfach. So einfach ist das !! Gruß Ironman |
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