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Fiskus‘s Lohn beim LIFO-Verfahren

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Registriert: Jan 2009
Beiträge: 25
Hallo, da bin ich wieder.
Hier mal eine Grundsatzfrage zur Bewertung des Umlaufvermögens.
Welchen Vorteil hat eigentlich die Staatskasse, wenn sie nach Steuerrecht die Bewertung von LIFO (§6 Abs.1 Nr.2a EStG) zulässt und die nach FIFO verbietet?

Raffnix (will’s wissen…) :)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Der Staat hat keinen Vorteil davon, weil je nach Preisentwicklung mal die LIFO-Schlußbewertung höher, mal niedriger ist (und die LIFO-Aufwendungen verhalten sich natürlich genau umgekehrt). Der Konsument hat aber was davon, insbesondere der Konsument verderblicher Güter: wird nämlich LIFO mit Mindestbestand geführt, und Mindestbestände sind eine sinnvolle Einrichtung, dann werden die zuunterst liegenden Bedarfsgegenstände nie verbraucht. Nicht solange, bis der Eiserne Bestand nicht doch mal angegriffen werden muß. Und dann kommt das Gammelfleisch ans Tageslicht, lechz.

nein, was die sich dabei gedacht haben, ist rätselhaft. In IAS 2 wurde LIFO schon 2004 oder 2005 abgeschafft... und das mit gutem Grund!


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