Wenn in der Berechnung vom EBT („Earnings Before Taxes“) die „Sonstigen Steuern“ nicht mitberücksichtigt werden, befinden wir uns mittendrin in der Lösung zur Aufgabe 2a „Geprüfter Technischer Betriebswirt – Herbstprüfung 2006“.
Was kann es nach IHK-Denke für ein Grund geben, dem Jahresüberschuss nur die „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ zu addieren?
Kann mir das jemand sagen?
Gruß
Raffnix
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EBT nach IHK
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#1 20.02.2009 20:28 Uhr
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#2 20.02.2009 20:59 Uhr
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Keine Ahnung - schon die Abk sagt ja, daß das "...before taxes" gerechnet werden soll. Gerade die Steuern, die im GuV-Schema unten stehen, müssen also addiert werden. Nur Steuern, die Teil einer anderen größe sind, wie die Mineralölsteuer oder die Versicherungsteuer, sowie Durchlaufsteuern, wie die Umsatzsteuer, bleiben in der rechnung unberücksichtigt.
übrigens: in ein paar Std nochmal gucken, da erscheint ein Zahlenbsp dazu! |
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