Forum

Frage zum EntgeltfortzahlungsG

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 218
Ort: München
Hi!

Kann mir jemand den § 3, Satz 2 erklären?
Es geht dort um die Fortsetzungskrankheit. Dort werden 2 Sätze aufgeführt, die beschreiben, wann der Arbeitnehmer seinen Anspruch NICHT verliert...

1. er vor der erneuten AU mindestens 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder

2. seit Beginn der ersten AU infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

Für mich ist zumindest der 2 Satz klar, wenn ich 12 Monate nach der ersten AU erneut krank werde wg. der selben Krankheit...jedoch verstehe ich den ersten Satz nicht, ist das nicht ein Widerspruch zum ersten Satz?... :cry:

Danke für Eure Hilfe!

MUC
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 95
Wenn du krank warst wegen Krebs und dann wieder fitt bist und danach min 6 Monate arbeitest und dann wieder Krebs bekommst, bekommst du weiterhin deinen Anspruch.

Aber nur, wenn du die sechs Monate trotz Krebskrankheit arbeiten konntest, mehr oder weniger (Schonarbeitsplatz), liest es sich für mich.
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 48
Das ist richtig. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du wieder trotz der selben Erkrankung Entgeltfortzahlung erhalten kannst:

1. Eine Krankheit endet zum Beispiel am 01.02., Du bist mindestens 6 Monate nicht deswegen krankgeschrieben und erkrankst anschließend wieder im November an der gleichen Krankheit. Du bekommst wieder Entgeltfortzahlung, weil mehr als 6 Monate Unterbrechung dazwischen liegen.

2. Wenn Du am 01.01.2009 krank wirst für meinetwegen sechs Wochen, wirst im März, im August und im November wieder jeweils sechs Wochen wegen der selben Krankheit krankgeschrieben, werden die zusammengerechnet. Nach insgesamt 42 Krankheitstagen dieser Krankheit endet die Entgeltfortzahlung.
Wenn Du jetzt aber am 01.01.2010 wieder wegen der selben Krankheit krankgeschrieben wirst, erhältst Du wieder Engeltfortzahlung, weil 1 Jahr seit der ersten Krankschreibung vergangen ist.
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 218
Ort: München
Jetzt hab´ich es kapiert..Merci und viele Grüße.

MUC
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
@ Kerstin

Bei Deinem Beispiel muss ich Dir leider wiedersprechen!!!!

Es geht nicht um den ersten Tag einer Krankeit, sondern um den letzten Tage eine Krankheit, die anrechenbar ist.

Wenn, wie in Deinem Beispiel, jemand im November arbeitsunfähig krank ist und dann im Januar auch wieder, werden diese Tage sehr wohl angerechnet und die Entgeltfortzahlung beträgt nicht 42 Tage!!!

Schau Dir das Beispiel bitte noch einmal an.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.069 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 0.97 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8