Hi, Zusammen
hier lese ich öfters die Frage, ob Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einzulegen, Sinn macht oder nicht.Selbstversuch:Ich habe bei der IHK, Einsicht in das Prüfungsprotokoll genommen. Für mich eine nicht nachvollziehbare Bewertung meines Prüfungsergebnis eigentlich eine Frechheit.Die man auch noch mit seinen Prüfungsgebühren bezahlt. Jetzt sollte man eigentlich Einspruch einlegen!
Frage:Was hat man für ein Nutzen davon? Erkenntnisie gleichen Prüfer die diesen Unsinn bewertet haben, müssen sich nun nochmal mit den Fall beschäftigen, diesmal schreiben Sie ein paar Sätze mehr dazu, und das Ergebnis bleibt das gleiche.Der Zweite Weg:Nun kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen, die Richter werden das Hohheitsrecht der drei Waisen-Prüfern aber nicht anzweifeln.Fazit:Lasst es lieber und konzentriert euch auf die nächste Prüfung mit hoffentlich andern Prüfern....
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Einspruch mündliche Prüfung?
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#1 11.02.2009 22:20 Uhr
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Beiträge: 3
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#2 11.02.2009 22:26 Uhr
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
hierzu gibt es zunächst drei Antworten: 1. http://www.bwl-bote.de/20070509.htm, 2. http://www.bwl-bote.de/20080815.htm und 3. http://www.bwl-bote.de/20080816.htm. |
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