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Einspruch mündliche Prüfung?

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Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
Hi, Zusammen
hier lese ich öfters die Frage, ob Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einzulegen, Sinn macht oder nicht.Selbstversuch:Ich habe bei der IHK, Einsicht in das Prüfungsprotokoll genommen. Für mich eine nicht nachvollziehbare Bewertung meines Prüfungsergebnis eigentlich eine Frechheit.Die man auch noch mit seinen Prüfungsgebühren bezahlt. Jetzt sollte man eigentlich Einspruch einlegen!
Frage:Was hat man für ein Nutzen davon? Erkenntnis:Die gleichen Prüfer die diesen Unsinn bewertet haben, müssen sich nun nochmal mit den Fall beschäftigen, diesmal schreiben Sie ein paar Sätze mehr dazu, und das Ergebnis bleibt das gleiche.Der Zweite Weg:Nun kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen, die Richter werden das Hohheitsrecht der drei Waisen-Prüfern aber nicht anzweifeln.Fazit:Lasst es lieber und konzentriert euch auf die nächste Prüfung mit hoffentlich andern Prüfern....
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

hierzu gibt es zunächst drei Antworten:

1. http://www.bwl-bote.de/20070509.htm,
2. http://www.bwl-bote.de/20080815.htm und
3. http://www.bwl-bote.de/20080816.htm.


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