Forum

Amortisationsrechnung

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 54
Moin!

Ich bin gerade dabei eine Amortisationsrechnung als zusätzliches Entscheidungskriterium aufzustellen und bin mir nicht sicher wie ich die jährlichen Abschreibungen ermitteln soll?!

Vielleicht könnt ihr mir helfen...

ich tendiere zu folgender Variante: Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle 10Jahre
also AK/10Jahre= ...€/ Jahr

oder aber technische Nutzungsdauer 15Jahre AK/15Jahre=...€/Jahr

und wie sieht es mit der degressiven AfA aus, kann man die für die Amortisationsrechnung verwenden?

Vielen Dank schon mal.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

eine Amortisationsrechnung berechnet den Kapitalrückfluß. Durch Abschreibungen fließt kein Kapital zurück, nur durch Zahlungen. Du brauchst also gar keine Abschreibung zu ermitteln. Zur Rechenmethode, vgl. http://www.bwl-bote.de/20080714.htm mit Überleitung von der Kostenebene auf die Zahlungsebene.
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 54
Danke für die schnelle Anwort!

Aber in meinen Unterlagen und der IHK Formelsammlung wird mit Abschreibungen gerechnet...ist das dann da falsch?
Die rechnen Gewinn+Abschreibungen=Jahresrückfluss
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ach ja, noch ein Link: http://www.bwl-bote.de/20070620.htm
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 54
Ok klingt logisch...nun hab ich aber ein Problem, ich brauch das für meine Projektarbeit. Wie wird das dann bewertet, wenn ich keine Abschreibungen mit rein rechne? Die Prüfer denken doch sicher nicht so weit, oder?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Es kann sein, daß die Prüfer das auch nachplappern ohne es zu durchdenken. Dann kann es aber sein, daß es immer falsch ist, wie auch immer Du es machst. Ich empfehle daher, es richtig zu machen, und zu erläutern, warum. ich kann als Quelle genannt werden (meine Artikel bleiben im Netz). Wenn Du aber einen anderen Gewinnbegriff zugrundelegen willst (was ich falsch finde, oben erläutert), dann solltest Du die zu dem Gewinnbegriff gehörende AfA benutzen, also bei Jahresüberschuß die steuerliche AfA und bei Betriebsergebnis die kalkulatorische Abschreibung. Ist aber wie erklärt Quatsch...
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 54
Danke für Deine schnellen Antworten!

mal sehen was ich mache... :?
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
@ Harry

Ich halte es für gefährlich, das du deinen Standpunkt so stark vertrittst. Deine Argumente bezüglich der AfA sind zwar schlüssig, aber ich kenne kein Lehrbuch auf "IHK-Ebene", das deiner Argumentation folgt. Selbst das "allwissende" Wikipedia nimmt die AfA in die Berechnung auf:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amortisationsrechnung

Wenn also nach jemand nach der richtigen Methode für seine Projaktarbeit fragt, sollte man ihm gleich von Anfang an die Methode nennen, die vermutlich 99,9 % aller IHK-Prüfer erwarten.

Es ist dabei egal ob deine Lösung richtiger wäre. Die eigene Prüfung oder eine Projektarbeit ist das falsche Medium einen Prüfer noch etwas beibringen zu wollen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das habe ich oben ja so ähnlich gesagt; ich würde allerdings überlegen, ob man das nicht etwas ausführlicher und wohlbegründet darstellen und dann auf den Sachverstand des Prüfers hoffen kann. Allerdings ist das natürlich ein "gefährlicher" Weg, das stimmt schon...


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0359 s · Memory usage: 1.47 MB · Serverauslastung: 4.05 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8