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Kalkulatorische Zinsen vs. kalkulatorische Zinsenszinsen

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flying Horst
Gast
Liebes Forum!

Ich war neulich im Schwimmbad, da kam mir so der Gedanke, so einfach auf der Wiese liegend und durchs Wasser gleitend, warum in der Kosten- und Leistungsrechnung und gleichwohl in der Investitionsrechnung, investiert man kapitalbindend in eine Anlage, keine kalkulatorischen Zinseszinsen verrechnet werden - sondern "nur" kalkulatorische Zinsen.

Die Formel:
Zitat
Kalkulatorische Zinsen pro Jahr = Rmin * (Anschaffungskosten im Sinne des §255 HGB + Restwert)/2


Für eine Anlage, die n Jahre genutzt wird ergeben sich also insgesamt kalkulatorische Zinsen in höhe von:

Zitat
Kalkulatorische Zinsen gesamt = n * Rmin * (Anschaffungskosten im Sinne des §255 HGB + Restwert)/2


Der Restwert kann natürlich auch negativ sein (Verschrottungsgebühr) und ist i.d.R. eine Funktion der technischen Nutzungsdauer. Rmin ist die zugrundegelegte Mindestrentabilität. Diese setzt sich aus einem Opportunitätszins mit dem das im arithmetischen Mittel gebundene Kapital (siehe Formel) hätte angelegt werden können, zusammen. Zingel behauptete, dass ein verdammt guter Zins der EZB-Refinanzierungszins sein kann plus eine allgemeine Riskiozulage, i.d.R. kann das die Insolvenzquote sein.

Ok.

Nun hinterfrage ich, was häufig gelehrt wird.

Lege ich Geld aber an (Opportunität) bekomme ich aber (immer!?) Zinseszinsen.
Ist Kd das durschnittliche Kapital so müsste es nicht
Zitat
Kalk Zins gesamt = n * Rmin * Kd
heißen, sondern
Zitat
Kalk Zins gesamt = Kd * [-1 + (1+Rmin)^n]
.

Nun korrigiere ich mich aber...
... und zwar korrigiere ich den Satz "Lege ich Geld aber an...". Es geht nicht um's Geld anlegen. Es geht um Kapitalbindung in Vermögen, also in Produktionsfaktoren, die man herrlich der Aktiva der Bilanz entnehmen kann. Fast alles, was dort steht, ist auch gleichzeitig Betriebsvermögen und verursacht damit Zinskosten - und zwar kalkulatorische Zinskosten.

Die Ausgangsfrage könnte man also auch anders formulieren: Verursacht in Produktionsfaktoren gebundenes Kapital nun kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Zinseszinsen? Können technische Anlagen Zinsenszinsen verursachen?

Oder ist das Problem viel einfacher und existiert in gewissen Bereichen gar kein Zinsenszins bei den Banken und man muss daher auch für die Produktionsfaktoren dieses Minimum ansetzen. Denn schließlich setzt man ja auch keine 18% Zockerrendite als Kosten an. (Das wäre mir aber schon eine zu simple Argumenation).
Oder vielleicht ist es genau das Argument mit der Zockerrendite:
Kann eine entgangene Opportunität sich im darauffolgenden Jahr nochmal verzinsen?
Das bringt mich zu der Frage mit dem periodengerechten Ausweis der Kosten:
Ich habe Kd = 10.000€ gebunden. Rmin = 0,1 (10%)

Im ersten Jahr sind es 1.000€ kalk. Zinsen.
Im zweiten Jahr sind es 1.000€ beim "normalen" Verfahren oder 1.100€ beim Zinsenszins-Verfahren. Sind diese 100€ dann nicht mehr periodengerecht?

Wie ihr seht habe ich 5 Millionen Fragezeichen über dem Kopf und werde mich gleich ins Bett begeben. Vielleicht stoße ich auf eine theoretisch fundierte Grundlage in Mankiw/Taylor - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre ;)

So das wars von mir!

Danke für eure Beteiligung!
« Zuletzt durch Unbekannt am 23.08.2009 11:14 Uhr bearbeitet. »
Moderator
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Beiträge: 576
Die kalkulatorischen Zinsen bleiben im Unternehmen.
Sie sind die Rückflüsse einer Investition. Investierst Du jene Rückflüsse im Unternehmen, werden sie wieder verzinst. ALso entstehen Zinseszinsen.
Lieg ich da richtig?

Ich wäre schon froh, wenn unser Unternehmen überhaupt mit kalk Zinsen und kalk Afa rechnen würde.

Die Praxis sieht bei den Mittelständlern oft anders aus.
Anbieten - Ausführen und gucken, ob was übrig geblieben ist
flying Horst
Gast
Seit wann sind kalkulatorische Zinsen Investitionsrückflüsse? Investitionsrückflüssige sind Zahlungs- genauer gesagt Einzahlungströmungen.

Dein Gedankengang ist wohl eher:
Ich rechne die entgangene Opportunität in einem Jahr auf Zinsen verzichtet zu haben in meine Preise ein. So fließt Geld zurück. Manchmal kann man es einer Anlage zuordnen, manchmal eher nicht und dann macht auch eine dynamische Rechnung so direkt erstmal keinen Sinn.
Aber das war so nicht die Frage.

Warum werden nur kalkulatorische Zinsen, aber keine kalkulatorischen Zinseszinsen verrechnet?
Zunächst soll mir der Kunde durch Beanspruchung der technischen Anlagen meine entgangenen Zinsen ersetzen.

Ich sage: er soll auch die Zinseszinsen ersetzen!

Einwand meinerseits: das in der Maschine gebundene Kapital wird nur "ein Mal" durch den Auftrag beansprucht. Der Kunde "kennt keine" (für den Unternehmer) entgangenen Zinseszinsen. Man tut in dem Moment so, als ob die Maschine vorher noch nicht in der Firma gestanden hätte.

Könnte ein Grund sein. Ist das aber auch ein (richtiger) Grund???

Harry hätte hier eine Antwort gehabt. Aber merkwürdig, warum er darüber nie einen Boten gemacht hat. Oder doch?

Ich finde die Diskussion höchst spannend!
« Zuletzt durch Unbekannt am 21.08.2009 01:17 Uhr bearbeitet. »
Moderator
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Beiträge: 576
Ich hab mich falsch ausgedrückt.

Zitat
Sie können die Rückflüsse einer Investition sein.
_______________
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Beiträge: 10
... aus der Sicht des Anlegers betrachtet: entnehme ich die angefallenen Zinsen nicht und lass diese auf dem Sparbuch liegen, bekomme ich ich dafür auch wieder (anteilige) Zinsen = Zinseszinsen.

Was passiert im Investitionsfall? Das Gegenstück wäre hier der "Gewinn" (kalk.). Wann ich diesen re- bzw. wieder-neu-investiere, würde ich auf diesen Gewinn-Anteil ebenfalls wieder wieder "Gewinn" (kalk.) bekommen ... usw.
Die Betonung liegt hierbei also auf Re-Investition bzw. genauer gesagt: Wiederanlage des Gewinn-Anteils. Das macht der Anleger ja mit seinen Sparbuchzinsen letztlich auch.

Insofern vermischt du hier mit der Forderung nach "kalk. Zinseszinsen" diese beiden Begriffe bzw. Blickwinkel. Unterm Strich kommt bei beiden Varianten das gleiche raus. Beim Sparbuch ist es der Zinseszins auf wiederangelegtes Kapital = relativ sicher, beim Unternehmer ist es der "Gewinn" (kalk.) auf getätigte Investitionen bzw. Neu-Investitionen, und dies ist dann häufig eine Glückssache ...
Moderator
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Beiträge: 576
Das meinte ich damit.
toki hats nur besser ausgedrückt.
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flying Horst
Gast
Deine Sichtweise ist also (mal in meinen Worten):

Ausgangssituation/Problem:
Als Unternehmer stehe ich da und will meine entgangenen Zinsen vom Kunden bezahlt bekommen (über den Preis).

Lösung:
Ich rechne ihm gemäß o.g. Formel die kalk. Zinsen drauf. (Und hoffe natürlich, dass er sie auch bezahlt). Er benutzt die Anlage indirekt, also soll er mir auch den Zins erstatten.

Weitergedacht:
Zahlt er mir die kalk. Zinsen, hat das den Vorteil, dass ich diesen vom Kunden bezahlten Zins eben zu dem oben genannten "Opportunitätszinssatz" anlegen könnte. Somit verdiene ich automatisch den Zinseszins.

Würde ich dem Kunden kalkulatorische Zinseszinsen in Rechnung stellen, würde ich ihn doppelt belasten und die Opportunitätskosten würden zu hoch ausgewiesen werden.

Richtig?

(Man, darauf hätte ich mal kommen sollen. Aber ich stelle fest, dass es auch für andere Leute nicht so leicht auf Anhieb zu durchdringen ist.)
« Zuletzt durch Unbekannt am 21.08.2009 17:18 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
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Beiträge: 10
... die Richtung stimmt jetzt.

Der Vorteil am kalk. Zins bzw. an den kalk. Kosten ist, dass du dich hierbei "theoretisch" im Rahmen des kaufmännisch Vernünftigen bewegen kannst. Also auch durchaus "mehr" an kalk. Zinsen ansetzen kannst, als du auch tatsächlich ausgibst bzw. ausgeben hast.
Die Kalkulationskunst liegt eben darin, die kalk. Zinsen > bzw. = tatsächliche Zinsauszlg. = Liquiditätsabfluss (insgesamt pro Periode, Laufzeit etc.) zu kalkulieren.
Allerdings musst du dann die so kalkulierten VK-Preise am Markt auch absetzen können ... und somit sind wir schon fast wieder mitten im "Glücksspiel".
Es sei denn, du bist (quasi) alleine am Markt mit Super-Nachfrage und kannst verlangen was du brauchst bwz. willst.
Generell ist dein Gedanke zur (Vermeidung der ...) Doppelbelastung ok und wenn deine Zins-Mehr-Einnahmen dann auch zu Einzahlungen werden und du dafür bei deiner Bank einen guten Zins bekommst, wäre das dann der "automatische" Zinseszins. Und das hierbei als Nebeneffekt, nicht aber Bestandteil einer ordnungsgemäßen Kalkulation.
flying Horst
Gast
ToKi schrieb
... die Richtung stimmt jetzt.


Japp, ist logisch!

Zitat
Der Vorteil am kalk. Zins bzw. an den kalk. Kosten ist, dass du dich hierbei "theoretisch" im Rahmen des kaufmännisch Vernünftigen bewegen kannst.


Deswegen gibt es ja das ganze Theater mit der Kostenrechnung!

Zitat
Also auch durchaus "mehr" an kalk. Zinsen ansetzen kannst, als du auch tatsächlich ausgibst bzw. ausgeben hast.
Die Kalkulationskunst liegt eben darin, die kalk. Zinsen > bzw. = tatsächliche Zinsauszlg. = Liquiditätsabfluss (insgesamt pro Periode, Laufzeit etc.) zu kalkulieren.


Hier widerspreche ich, denn Zinsen, die tatsächlich zu zahlen sind, also Schuldzinsen, gehören nicht in die Kostenrechnung. Und was nicht in der Kostenrechnung ist, findet sich auch nicht in der Angebotskalkulation - weder in der Vor- noch in der Nachkalkulation!!

Zitat
Allerdings musst du dann die so kalkulierten VK-Preise am Markt auch absetzen können ... und somit sind wir schon fast wieder mitten im "Glücksspiel".


Im Spiel zwischen Marktgleichgewicht und Marktungleichgewicht, genau!

Zitat
Es sei denn, du bist (quasi) alleine am Markt mit Super-Nachfrage und kannst verlangen was du brauchst bwz. willst.


So wie einst die Deutsche Post.
Die Oma meines Kumpels musste vor Jahren dafür, dass sie eine längere Leitung für ihr Schnurtelefon brauchte PRO MONAT extra Gebühren i.H.v. 20 DM oder so bezahlen!!!
Heute undenkbar!!!

Zitat
Generell ist dein Gedanke zur (Vermeidung der ...) Doppelbelastung ok und wenn deine Zins-Mehr-Einnahmen dann auch zu Einzahlungen werden und du dafür bei deiner Bank einen guten Zins bekommst, wäre das dann der "automatische" Zinseszins. Und das hierbei als Nebeneffekt, nicht aber Bestandteil einer ordnungsgemäßen Kalkulation.


Genau.
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 10
... tja, die Diskussion über den Kostencharakter der Schuldzinsen bzw. Zinsen allgemein erfolgt immer (noch) gerne und ausgiebig - heute wie früher.

Und ich lasse mal einen der alten Großmeister - Konrad Mellerowicz, Kosten- und Leistungsrechnen Band 1, Verlag de Gruyter & CO Berlin 1963 Seite 78 / [Abschnitt: 2. Kostenarten, d) Zins] im O-Ton zu Wort kommen:
----Zitat--------------------------------------------------------------------------------------->
Der Kostencharakter des Zinses ist nicht unbestritten. Es bestehen hierüber drei verschiedene Ansichten:
1. Zinsen seien überhaupt keine Kosten,
2. Nur Fremdkapitalzinsen seien Kosten,
3. der Zins für das gesamte Kapital habe Kostencharakter.
Verhältnismäßig leicht läßt sich die zweite Ansicht widerlegen: nur die Fremdkapitalzinsen seien Kosten, denn nur sie werden tatsächlich gezahlt. Dieser Ansicht liegt ein reines Ausgabendenken zugrunde, wie man es in der Praxis häufig findet. Die Praxis ist es daher auch, die diese Ansicht in erster Linie vertritt. Es kann jedoch kein Zweifel darüber herrschen, daß es nicht auf die Ausgaben ankommt, sondern auf den Güterverzehr und daß daher die gesamten Kapitalgüter, ganz gleichgültig, wie sie finanziert werden, Kapitalleistungen vollbringen, also Kapitalkosten verursachen. Kostenrechnerisch — als Gutsverbrauch — gesehen, ist der einheitliche Charakter des Zinses offenbar; es ist daher auch nur eine einheitliche Entscheidung über seine Kosteneigenschaft möglich: Fremd- und Eigenkapitalzins sind kostenrechnerisch gleich zu behandeln.
Neben diesem Grunde zwingen praktisch-rechnerische Belange zu derselben Entscheidung über den Kostencharakter des Eigenkapitalzinses, vor allem die Rechnungsauswertung durch den Betriebsvergleich: der zwischenbetriebliche Vergleich würde bei einer unterschiedlichen Behandlung von Eigen-und Fremdkapitalzins nicht nur empfindlich gestört, sondern nahezu unmöglich gemacht werden. Zur ernstlichen Diskussion steht daher theoretisch wie praktisch nur die Frage: Sind die gesamten Zinsen Kosten oder nicht? Die Kosteneigenschaft ist nur aus dem Wesen und Begriff der Kosten abzuleiten. Kosten sind betriebsnotwendiger Gutsverbrauch, und zwar Gutsverbrauch im weitesten Sinne. Einen Gutsverbrauch stellt aber auch der Zins dar. Beim Fremdkapitalzins tritt das in Form der hierdurch bedingten Zinsausgaben ganz klar zutage. Aber auch mit dem Eigenkapitalzins ist zwangsläufig ein Gutsverbrauch verbunden, zwar nicht in der positiven Form der Ausgabe, aber wohl in der negativen Form des Nutzentganges. Dadurch, daß das Kapital im eigenen Betriebe arbeitet, geht dem Unternehmer die Möglichkeit verloren, es an anderer Stelle ertragbringend arbeiten zu lassen; hierdurch entgeht ihm ein Zinsertrag. Dieser Ertragsentgang stellt Kosten dar, da auch Nutzentgang eine Form des Werteverzehrs ist. Von theoretischer Seite ist demnach nur eine Ansicht vertretbar: der Zins hat Kostencharakter, und zwar sowohl der Eigen- wie der Fremdkapitalzins.
Wenn trotzdem die Kosteneigenschaft des Zinses bisweilen auch heute noch von theoretischer Seite bestritten wird, so liegt das daran, daß entweder der Begriff der Kosten zu eng gefaßt oder aus der Kosteneigenschaft eine falsche Konsequenz gezogen wird. ........ usw. usw.
'-------------------------------------------------------------------Zitat-Ende--------------->

Aber mal ganz praktisch gesehen: wenn du deinen Zinsaufwand/-ausgaben/-auszahlungen für Fremdkapital nicht über deine Kalkulation berücksichtigst = wieder einnimmst, hast du ein Problem = Pleite droht. Sofern du nur dein Eigenkapital "angemessen" verzinsen musst, bist du im Vorteil. Nur, wer hat heute ein solches Polster noch? Und wer versucht sein Glück dann nicht besser bei der Bank = Geldanlage ohne unternehmerisches Risiko?

Trotzdem, abgesehen von den rein praktischen Zwängen kann man theoretisch natürlich immer verschiedene Standpunkte einnehmen. Aber ohne den "kleinen Unterschied" zwischen Einnahmen und Ausgaben würde auch der Anhänger von "Zinsen ungleich Kosten" langfristig verhungern ... denn: woher sollte die "Kostendeckung" denn kommen, wenn nicht aus dem besagtem kleinen Unterschied?
flying Horst
Gast
Das nenn ich gescheite Diskussion! Danke für das Zitat.

Kosten bewerten ja die Produktionsfaktoren. Stell Dir vor der eine hat BWL studiert und übernimmt die Firma seines Vaters. Der junge Unternehmer weiss, dass er eine neue Drehmaschine braucht vom Typ XYZ. Vater hat Kohle am Start und so wird alles Bar bezahlt. Der FK-Zins für die Maschine ist gleich 0,00€.
Sein Mitbewerber nebenan stellt genau das gleiche her und braucht genau die gleiche Maschine. Allerdings hat der das Problem, dass kein reicher Vati im nacken sitzt und muss Maschine XYZ zu 80% aus Fremdkapital finanzieren. Der FK-Zins für die Maschine sei jährlich 500,00€.

Welche Maschine kostet mehr?

Und jetzt bin ich mal gespannt, was Du antwortest. ;-)


Zum Thema "Pleite gehen", wenn keine Zinsen berücksichtigt werden:
Die Kostenrechnung kontrolliert die Wirtschaftlichkeit, denn die ist definiert als W = Leistung/Kosten
Die Kostenrechnung kann zu keiner Zeit garantieren, dass auch die Liquidität passt und Lieferanten ihr Geld pünktlich erhalten. Dazu gibt es ja grad Finanzplanungen und Cash Flow Rechnungen, welche reine Zahlungsströme betrachten und damit für's Risikomanagement einen Beitrag leisten und dem Unternehmer grade bei schlechter Zahlunsgmoral (Wirtschaftskrise) als Werkzeug dienen.

Der Witz daran:
Stell Dir vor du hast einen 8 jährigen Sohn, dem du 15€ Taschengeld pro Monat gibst.
Dein Sohn rechnet: Cool! 15,00€ von Vati jeden Monat als "Gewinn" (Überschuss, sonstwas) für mich.
Dein Sohn geht nicht pleite. Grandios! Für Essen sorgst du auch noch. Noch eine weitere Einnahmequelle für Sohnemann, allerdings in nicht geldlicher Form.

Zahlungsmäßig alles bestens.

Und die Kosten? Wenn das Blag ne Kostenrechnung macht, sind Zahlungen plötzlich Hupe! Plötzlich tauchen Mietkosten und und und auf und das Blag ist in Wirklichkeit ARM DRAN!
Wenn das Kind alles bezahlen müsste, was es an Kosten verursacht: adieu.
« Zuletzt durch Unbekannt am 22.08.2009 02:46 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 10
Nun, Unternehmer A hat einen "kleinen" Marktvorteil - er muss ja keine kalk. Zinsen kalkulieren - seine Entscheidung. Wenn er sich dann darüber hinaus für eine aggressive Verkaufsstrategie entscheidet, fegt er den "hochverschuldeten" Unternehmer B mit seinen Dumpingpreisen glatt aus dem Markt und macht anschließend wieder was er will, vielleicht hat er's dann zum Monopol geschafft.

Unternehmer B wäre besser mit seinen 20% EK-Anteil zur Bank marschiert und hätte sich dort die Zinsen und Zinseszinsen "automatisch" gesammelt. Aus Wettbewerbssicht ist halt ein hoher FK-Anteil ein Wettbewerbsnachteil.

Ich habe noch ein Zitat aus: Jürgen Weber, Einführung in das Rechnungswesen II - Kostenrechnung, Schäffer Poschl 1997, 5. Aufl.
aus dem "Vorwort" Seite 2 ----------------------------------Zitat-------------->
Zu aussagefähigen, ausreichenden Informationen kommt man nur dann, wenn man zusätzlich zu den güter- und finanzwirtschaftlichen Beziehungen des Unternehmens zu seiner Umwelt auch die güterwirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen selbst, den Einsatz von Produktionsfaktoren und die Entstehung von Leistungen abbildet. Just dieses ist die Aufgabe der Kostenrechnung. Mit der Kostenrechnung verschaffen sich die Unternehmen somit ein Instrument
- um den Betriebsablauf ökonomisch steuern zu können
- um die zur Herstellung und zum Vertrieb der Erzeugnisse anfallenden Kosten zu ermitteln und damit Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage zu geben, welche Produkte abzusetzen sind,
- und ... (fortwährendes Diskussionsthema) ... welchen Zwecken eine Kostenrechnung in toto dient bzw. dienen soll.
----------------------------------------------------------Zitat-Ende ----------------------->

Die Diskussionen darüber dauern noch immer an ...

und schon sind wir mitten im Dilemma der Kostenrechung überhaupt.

Ein Betrieb hat vielleicht eine, viele haben keine weil keiner richtig durchblickt und man eh' nicht "richtig" kalkulieren kann. Oder dies ist auch der Grund, warum Kostenrechner häufig schräg betrachtet werden, denn sie rechnen immer das aus, was sich nicht verkaufen läßt oder kalkulieren so, dass es sich nicht verkaufen läßt ... und der Liquiditätsrechner sendet verzweifelte Signale ans Management, dass Planung, Produktion, Kostenrechnung, (...) und Marketing/Sales versagt haben, weil kein Geld mehr in der Kasse ist = Pleite!!

Und trotzdem: hätte das Management nur auf seinen Kostenrechner gehört. Am besten VOR der Investition.

Eine moderne Antwort auf diese Problematik hat möglicherweise Target Costing. Die Analysen aus diesem System hätten dir möglichwerweise gesagt,
das du gar keinen kalk. Zins "kalkulieren" kannst ... also auch übertragen auf deine beiden Fälle Unternehmen A (100% EK) und B (nur 20% EK) ... und du würdest damit vor einer >> schwierigen unternehmrischen Entscheidung << stehen.

Also viel Glück beim Entscheiden und lass dich nicht aus dem Markt fegen ;-))
flying Horst
Gast
ToKi schrieb
Nun, Unternehmer A hat einen "kleinen" Marktvorteil - er muss ja keine kalk. Zinsen kalkulieren - seine Entscheidung.


Doch, natürlich muss er kalkulatorische Zinsen kalkulieren.
Er bindet Kapital in der Maschine. Der andere Unternehmer bindet genausoviel Kapital in der Maschine. Beide Unternehmer haben die gleichen kalkulatorischen Zinskosten.
Denn Kosten sind haben gewiss einen technischen Charakter. Ist die Maschine schlecht, weil sie einen bescheidenen Wirkungsgrad hat, so arbeitet sie nicht deswegen wirtschaftlicher, nur weil für diese Maschine keine FK-Zinsen bezahlt werden müssen. Die Kosten interessieren sich nicht dafür.

Gleichwohl haben aber beide unterschiedliche Zinsaufwendungen und damit auch Zinszahlungen an die Gläubiger zu leisten und dann (und erst dann!) kommt das, was du hier sagst:

Zitat
Wenn er sich dann darüber hinaus für eine aggressive Verkaufsstrategie entscheidet, fegt er den "hochverschuldeten" Unternehmer B mit seinen Dumpingpreisen glatt aus dem Markt und macht anschließend wieder was er will, vielleicht hat er's dann zum Monopol geschafft.

Unternehmer B wäre besser mit seinen 20% EK-Anteil zur Bank marschiert und hätte sich dort die Zinsen und Zinseszinsen "automatisch" gesammelt. Aus Wettbewerbssicht ist halt ein hoher FK-Anteil ein Wettbewerbsnachteil.


Ja, natürlich. Das sehe ich auch so :)
Bloß sind beide Maschinen gleich "teuer". Sie verursachen dieselben Kosten.
Die Maschine wird immer denselben Güterverzehr aufweisen, ganz gleich, ob ich arm bin und mir FK leihen musste oder reich bin. Sie arbeitet produktiv oder sie muss alle 2 Stunden zur Wartung. Genau das ist die Kostensicht.

Deine Sicht ist natürlich die Marktsicht und hat hohe praktische Relevanz. Das will ich ja auch gar nicht abstreiten.

Zitat
Zitat aus: Jürgen Weber, Einführung in das Rechnungswesen II - Kostenrechnung, Schäffer Poschl 1997, 5. Aufl.
aus dem "Vorwort" Seite 2 ----------------------------------Zitat-------------->
Zu aussagefähigen, ausreichenden Informationen kommt man nur dann, wenn man zusätzlich zu den güter- und finanzwirtschaftlichen Beziehungen des Unternehmens zu seiner Umwelt auch die güterwirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen selbst, den Einsatz von Produktionsfaktoren und die Entstehung von Leistungen abbildet. Just dieses ist die Aufgabe der Kostenrechnung. Mit der Kostenrechnung verschaffen sich die Unternehmen somit ein Instrument
- um den Betriebsablauf ökonomisch steuern zu können
- um die zur Herstellung und zum Vertrieb der Erzeugnisse anfallenden Kosten zu ermitteln und damit Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage zu geben, welche Produkte abzusetzen sind,
- und ... (fortwährendes Diskussionsthema) ... welchen Zwecken eine Kostenrechnung in toto dient bzw. dienen soll.
----------------------------------------------------------Zitat-Ende ----------------------->

Die Diskussionen darüber dauern noch immer an ...

und schon sind wir mitten im Dilemma der Kostenrechung überhaupt.

Ein Betrieb hat vielleicht eine, viele haben keine weil keiner richtig durchblickt und man eh' nicht "richtig" kalkulieren kann. Oder dies ist auch der Grund, warum Kostenrechner häufig schräg betrachtet werden, denn sie rechnen immer das aus, was sich nicht verkaufen läßt oder kalkulieren so, dass es sich nicht verkaufen läßt ... und der Liquiditätsrechner sendet verzweifelte Signale ans Management, dass Planung, Produktion, Kostenrechnung, (...) und Marketing/Sales versagt haben, weil kein Geld mehr in der Kasse ist = Pleite!!

Und trotzdem: hätte das Management nur auf seinen Kostenrechner gehört. Am besten VOR der Investition.


Hahahah. Genau :-)
Auf den Kostenrechner kommt es an. Später kann der auch nix mehr retten xD
;-)


Zitat
Eine moderne Antwort auf diese Problematik hat möglicherweise Target Costing. Die Analysen aus diesem System hätten dir möglichwerweise gesagt,
das du gar keinen kalk. Zins "kalkulieren" kannst ... also auch übertragen auf deine beiden Fälle Unternehmen A (100% EK) und B (nur 20% EK) ... und du würdest damit vor einer >> schwierigen unternehmrischen Entscheidung << stehen.

Also viel Glück beim Entscheiden und lass dich nicht aus dem Markt fegen ;-))


Genau. Denn zur Not kommt es nur noch darauf an.
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Beiträge: 10
Kostentheoretisch betrachtet sollte A durchaus kalk. Zinsen kalkulieren (betriebsnotwendiges Kapital X kalk. Zinssatz). Ob es immer ein eindeutiges MUSS ist, kommt auch tw. auf das KoRe-System an (ein Teilkostenrechner verkauft ja nicht unbedingt zu Selbstkosten). Bei den klassischen KoRe-Systemen (Vollkosten-Orientierung) sicherlich eher ja. Um den "richtigen" Werteverzehr = Kosten zu ermitteln, ist dies innerhalb der Restriktionen (was zählt eigentlich z.B. zum betriebsnotwendigen Kapital, zu welchem Wertansatz, kalk. Zinssatz wie hoch?) auch grundsätzlich ok.

Die Marktperspektive bleibt halt trotzdem die Entscheidende, wenngleich auch die "reine" Kostenperspektive isoliert betrachtet durchaus ein klein wenig "richtiger" ist ... :-)
flying Horst
Gast
Ja, das sehe ich auch so.
Kalk. Zinsen sind halt Fixkosten, beeinflussen also nicht den Deckungsbeitrag, aber in der Vollkostenkalkulation die Selbstkosten, da die Fixkosten auf's Produkt proportionalisiert werden.

Ansich bin ich ein Teilkostenverfechter - ansich.
Ein freiberuflich arbeitender Programmierer sollte aber meiner Meinung nach auch eine Vollkostenrechnung machen. Grund: wenig variable Kosten, aber durchaus Gemeinkosten und "Auftragsfertigung."

Das interessante an dieser Diskussion eben ist, dass die Kostenrechnung ad absurdum geführt werden könnte, weil der Markt den Preis diktiert, nicht die Kosten, und z.B. in der VWL (fast) nur von Angebot und Nachfrage als maßgebliche Einflussfaktoren auf den Preis genannt werden. Für diese Debatte würd ich aber lieber einen neuen Thread eröffnen.

Es wäre interessant zu erfahren, was denn überhaupt passieren würde, wenn eine Vielzahl (oder bestimmte Anzahl) von Unternehmen zwar die Preise nach Angebot und Nachfrage ausrichten, aber nicht Kostendeckend im Sinne der KLR arbeiten.
Würde es zu einem volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust kommen?
Ja oder nein? Das wäre interessant! Schon fast ein Thema für eine Bachelorarbeit.
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 10
hm ... ja durchaus überlegenswert.
Es ist allerdings schon recht anspruchsvoll, ein entsprechendes Modell dafür aufzustellen ... und was ist schon spannender als Wirtschaft?

Aber ohne aufwendige Modellbildung lassen sich die Wirkungen "solcher" Ursachen ja schon am Unterschied "reiche" Bundesländer und "arme" Bundesländer zumindest erahnen, teilweise (bei bestimmten Branchen)auch über eine entsprechende Zeitachse beobachten. Diese Unterschiede haben sicherlich nicht nur wirtschaftliche Ursachen. Aber über die Wirtschaft kommen die /Gesamt-)Probleme eben schneller auf den Punkt.
Denn: ohne Moos nix los ...

Fazit: Kostenrechner haben doch eine größere Bedeutung als man anfangs denkt. Und nochmal: man sollte sie VORHER fragen ;-)
flying Horst
Gast
Und der Unterschied liegt daran, dass ostdeutsche Unternehmen nicht kostendeckend arbeiten... wie meinst du das genau?
Mitglied
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... ich möchte die Trennlinie nicht zwischen Ost- und West hinsichtlich arme und reiche BL ziehen, man denke traditionell eher mal an Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen gegenüber Baden-Württemberg und Bayern oder kritische Gebiete in NRW vielleicht ... und dann in den NBL auch die Gebiete, die wirtschaftlich gesehen in den letzten Jahren abgebaut haben.

Und der Aspekt der Kostendeckung ist in der Tat der kritische Punkt. Jetzt kann man fragen, ob nun zu teuer produziert (in Folge dessen kalkuliert ...) wird oder die Marktpreise nicht mehr zur "Kostendeckung" beitragen können.
Automobilindustrie, Bergbau, Tourismus etc. sind wohl klassische Beispiele dafür.

Mir gefällt daher als "moderner" Ansatz für die heutige Problemstellung der "Kostenunterdeckung" der Ansatz des Target Costing ganz gut. Was ist auf dem Markt erreichbar (an Preisen)? wie teuer darf/kann ich produzieren? Also wieder ein ganz aktuelles, herausforderndes und spannendes Gebiet für Kostenrechner neben den klassischen (und oftmals durchaus sinnvollen) Modellen der traditionellen KoRe.


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