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Berechnung Maschinenstundensatz

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Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Soll man die Investitionszulage in den neuen Bundesländern bei der Berechnung der Maschinenstundensätze berücksichtigen oder nicht ?

Die kalkulatorischen Zinsen wären somit viel niedriger und der Maschinenstundensatz geringer.

Wird bei der Berechnung der Abschreibung die Anschaffungskosten mit oder ohne die Investzulage angesetzt?
Wie händelt man das ?

Vielen Dank
flying Horst
Gast
Wade schrieb
Soll man die Investitionszulage in den neuen Bundesländern bei der Berechnung der Maschinenstundensätze berücksichtigen oder nicht ?


Wie wir schon in Harrys Forum festgestellt hatten, bilden zwei Berechnungen die Realität am besten ab. Einmal berücksichtigen und einmal nicht.
Warum das ganze?

Weil Kosten Produktionsfaktoren bewerten. Das hat nichts mit Zahlungen zu tun etc...

Zitat
Die kalkulatorischen Zinsen wären somit viel niedriger und der Maschinenstundensatz geringer.


Das ist sehr kritisch zu beurteilen.
Kalk. Zins = Rmin * (Wiederbeschaffungswert + Restwert)/2


Du müsstest also herausfinden, wie in n Jahren das mit der Subvention aussieht. Und die können quasi mal von heut auf morgen gestrichen werden.
Wie gesagt: Wir brauchen zwei Rechnungen. Und das muss begründet werden, warum man zwei Rechnungen braucht.
Mein Gleichnis vom 12 Jährigen, der Mietkosten verursacht und nix zahlt, sogar noch Taschengeld bekommt ist der Grund! Die Kosten interessieren sich nicht dafür, wer diese Kosten bezahlt, sondern höchstens nur, wer sie trägt - nämlich die Kostenträger, also die Produkte.


Zitat
Wird bei der Berechnung der Abschreibung die Anschaffungskosten mit oder ohne die Investzulage angesetzt?


Auch hier 2 Rechnungen.

kalk. Abschreibung = (Anschaffungskosten (i.S.d. §255 HGB) - Restwert)/n





Bedenke generell, dass die Maschinenstundensatzrechnung ein Element der Kostenrechnung, nicht der Zahlungsrechnung ist. Damit bist du dann auf einem guten Dampfer!
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Du hast einen Fehler in den Formeln.

so muss es richtig sein

kalk Zinsen = Anschaffungskosten + Restwert / 2


kalk Afa = Wiederbeschaffungskosten - Restwert / Nutzungsdauer


AK gehört zu den Zinsen, da das Kapital verzinst wird, was man in die Hand nimmt.

WBW gehört zur kalk Afa (nicht mit der steuerlichen berwechseln) da die ANlage nach der Nutzungsdauer, wieder gekauft werden muss.



Die Frage ist noch ungeklärt

Wird bei der Berechnung der steuerlichen Abschreibung die Anschaffungskosten mit oder ohne die Investzulage angesetzt?
Wie händelt man das ?
Das heißt, geht die Anlage in der Summe, die man bezahlt hat in das ANlagevermögen oder mit der Summe, was sie gekostet hätte?
« Zuletzt durch Wade am 16.08.2009 10:22 Uhr bearbeitet. »
flying Horst
Gast
Wade schrieb
Du hast einen Fehler in den Formeln.

so muss es richtig sein

kalk Zinsen = Anschaffungskosten + Restwert / 2


Ich sollte Nachts keine BWL-Beiträge mehr schreiben. Du hast Recht.
Nur so stimmt es natürlich (wenn man auch die Klammer setzt):

kalk Zinsen = (Anschaffungskosten + Restwert) / 2


Zitat
kalk Afa = Wiederbeschaffungskosten - Restwert / Nutzungsdauer


Naja auch hier würd ich die Klammer setzten *lach*
Schwamm drüber. Ist mir schon klar, waurm die Formeln so sind, wie sie sind.

Zitat
AK gehört zu den Zinsen, da das Kapital verzinst wird, was man in die Hand nimmt.

WBW gehört zur kalk Afa (nicht mit der steuerlichen berwechseln) da die ANlage nach der Nutzungsdauer, wieder gekauft werden muss.


Die Frage ist noch ungeklärt

Wird bei der Berechnung der steuerlichen Abschreibung die Anschaffungskosten mit oder ohne die Investzulage angesetzt?
Wie händelt man das ?


Gute Frage an alle, die sich mit Steuerrecht auskennen. Im Sinne des HGB dürfte eine Investitionszulage, also eine Subvention, eine Anschaffungspreisminderung sein!

Zitat
Das heißt, geht die Anlage in der Summe, die man bezahlt hat in das ANlagevermögen oder mit der Summe, was sie gekostet hätte?


Wenn es tatsächlich eine Anschaffungspreisminderung ist, würde ich sagen, dass sie auch mit weniger zu aktivieren ist.
Aber das kann auch nur eine Vermutung sein. Die Frage ist wirklich interessant und sicher für die Projektarbeit entscheidend.

Liebe Grüße,
Mario
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
Habe folgende Aussage dazu gefunden, ob Subventionen Anschaffungspreisminderungen sind, und damit der zu aktivierende Wert einer Maschine kleiner wird:

"(2) Anschaffungspreisminderungen

Zu denen zählen: Boni, Skonti, Rabatte, Zuschüsse und erhaltene Subventionen. Sie sind alle abzuziehen und das weil zu den Anschaffungskosten nur Beträge gehören, die für die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes tatsächlich aufgewendet werden mussten (Grundsatz der Erfolgsneutralität, siehe R 34 EStR)5"

Ich hoffe, dass hilft weiter.

Boah, ist das heiss heute!
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Die Maschine wird ohne Abzug der Investitionszulage in das Anlagevermögen genommen.
Die Investitionszulage wird auf das Erfolgskonto sonstige betriebliche Erträge SKR 04 4980 gebucht.

Die Anlage ist steuerlich voll, ohne Abzug der Investitionen abzuschreiben.
_______________
Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
Macht eigentlich auch Sinn, die Maschine mit vollem Wert zu aktivieren und die Subvention als sonstigen Ertrag zu buchen. Wenn Papi beim ersten Auto des Sohnemanns was dabei tut - kennt doch jeder - wird der Wagen ja auch nicht weniger Wert, nur weil ein Sponsor mitfinanziert.

So schönes Wochenende.
flying Horst
Gast
Schön, danke für die Infos.
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
Die Diskussion geht weiter.
Habe mal recherchiert in meinen Unterlagen, ob der Harry nichts dazu verfasst hat. Und siehe da, ich bin fündig geworden.

Skript:"Grundlage der wichtigsten Abschlussbuchungen", S. 50 ff Kapitel 4.9 Fördermittel uns Subventionen

Es scheint zwei Wege zu geben: 1. Zuschuss ist Betriebseinnahme und Anschaffungsausgaben werden nicht gemindert gebucht im Anlagekonto.
2. Zuschuß ist erfolgneutral. Zuschuss ist von den Anschaffungsausgaben abzusetzen, was künftige Abschreibungen mindert.

Wie wird diese Abzusetzung den gebucht? Da ist mir nicht genau klar.
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 2
Ort: Berlin
Der Zuschuss minimiert die AHK, d.h. buchhalterisch wird er gegen das Anlagekonto gebucht

z.B.
Kauf 30.000, Zuschuss 10.000., beides direkt über Bank

1. Buchungssatz

Anlagekonto an Bank 30.000

2. Buchungssatz

Bank an Anlagekonto 10.000

d.h. die 10.000 Zuschuss sind von den AHK "abgesetzt" worden. Die Afa (zumindest steuerlich) wird jetzt von den verbliebenen Saldo auf dem Anlagekonto berechnet, also von 20.000 aus.

Mehr Info dazu unter Richtlinie 34 der Einkommensteuerrichtlinie (EStR).

Mit freundlichen Grüßen

steuerfuchs2003
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
Danke für die Antwort. Also sind beide Verfahren erlaubt. Einmal die Fördermittel als Betriebseinnahme und das andere mal als Absetzung direkt im Analgekonto zu buchen.

Jetzt weiß ich, was mit absaetzng gemeint ist.


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