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Eigenkapitalfrage

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 16
Habe eine Frage entdeckt, wo u.a der Verschuldungsgrad ausgerechnet werden musste.
Fremdkapital= Jahresüberschuss+Pensionsrückstellungen+Steuerrückstellungen+langfr. Verbindlichkeiten+kurzfr. Verbindlichkeiten + Verbindlichkeiten aus LuL

Eigenkapital=
Gez. Kapital +Kapitalrücklage + Gewinnrücklage

Meine Frage:
Ist der Jahresüberschuß richtig zugeordnet?
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
Wenn ich deine Frage richtig deute, willst du wissen ob der Jahresüberschuss dem Fremdkapital zuzuordnen ist.

Da in deiner Aufstellung von "gezeichnetem Kapital" die Rede ist gehe ich von einer AG aus.

Da der Jahresüberschuss einer AG sozusagen der Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Geldgeber entspricht und an diese auszuzahlen ist, muss man den Jahresüberschuss den kurzfristigen Verbindlichkeiten zuordnen. Das Kapital, das nicht an die Geldgeber gehen soll, muss als Rücklage gebucht werden.

Also ja, der Jahresüberschuss ist richtig zugeordnet
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ja, der jahresüberschuß kann zum Fremdkapital gehören – aber nur nach einem Ausschüttungsbeschluß der Gesellschaft. Dann wird er aber auch in die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gebucht (Position C8 der Passiva). Ansonsten gehört er zum Eigenkapital. Wird ein Ausschüttungsbeschluß erwartet, so kann für Zwecke der Kennzahlenrechnung der Jahresüberschuß schon vor seiner Umbuchung in das kfr. FK umgruppiert werden; das sollte aber irgendwie aus der Aufgabe hervorgehen. Es automatisch so zu machen, ist mE nach mindestens überinterpretiert.
Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 16
Alles klar.
Danke für Eure Infos.


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