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Frage zur Kapitalwertrechnung

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Hallo,

wenn ein Investitionsobjekt zu 100% durch ein Investitionsdarlehen finanziert wird, dann müsste doch zu Invetitionsbeginn, also in T0, das Saldo des Zeitwertes gleich 0 sein, weil ich habe einerseits die Einzahlung der Bank vom Darlehen und gleichzeitig die Auszahlung für das Investitionsobjekt. Die eigentlichen Anschaffungskosten verteilen sich in Höhe der Tilgung des Darlehens über die Finanzierungslaufzeit.
Hab ich recht oder hab ich recht?

Gruß
Randy
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Hi,

wenn Du es so machst, funktioniert die ganze Methode nicht, denn Du kannst keinen Kapitalwert ohne Anfangsauszahlung berechnen. Also gehört in Zeile null die Auszahlung zum Erwerb der Sache (natürlich als negativer Wert) - ungeachtet der gewählten Finanzierung.
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Und wie sieht`s dann mit den laufenden Auszahlungen für Tilgung und Zinsen des Darlehens aus? Berücksichtigt mann dann nur die Zinszahlungen in den laufenden Auszahlungen ab T1 bis Tn?
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Das kann man so machen; dann hat man allerdings die jeweilige Finanzierung berücksichtigt. Ich würde das für angemessen halten, aber es ist eine Frage der Sichtweise. Immerhin führt Fremdfinanzierung ja tatsächlich zu höheren Auszahlungen (nicht aber höheren Kosten!).
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Sollen auch die Steuern in der dyn. Investitionsrechnung berücksichtigt werden?
Hab gelesen, das es in der Praxis oft nicht gemacht wird, obwohl eine Berücksichtigung eigentlich richtig wäre.
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Nur, wenn sie dem Objekt zurechenbar sind - was nur z.B. bei der Kfz-Steuer der Fall ist, nicht aber bei Ertragssteuern. Benekne: dynamische Verfahren sind stets zahlungsorientiert und berücksichtigen nur die Zahlungen, die den Investitionsgegenstand betreffen!
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Muß bei Fremdfinanzierung und unterschiedlicher Nutzungsdauer (bestehende Anlage hat kürzere ND) bzw. unterschiedlicher Anschaffungskosten dennoch eine Differenzinvestition durchgeführt werden, obwohl ich die neue Anlage zu 100% fremdfinanziere und ich in der Realität somit gar nicht die Eigenmittel habe, den Differenzbetrag am Kapitalmarkt anzulegen?
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Nein, wie um alles in der Welt kommst Du denn darauf? Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen müssen sich in einem unterschiedlichen Kapitalwert manifestieren - sonst können Sie ja nicht in der Entscheidung berücksichigt werden!
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Na, wenn ich unterschiedliche Anschaffungskosten habe z.b. bei Anlage A ist Anschaffungsauszahlung 1000,- € und bei B sind es 2000,- €, dann habe ich bei A noch 1000,- €, die ich zusätzlich Investieren kann z.B. Anleihen, Aktien, Festgeld etc.

Entspricht übrigens bei einer bestehenden Anlage der aktuelle Liquidationserlös einer Anschaffungsauszahlung in T0?
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Was aber hat der restbetrag, der angelegt werden könnte, mit der zu vergleichenden Maschineninvestition zu tun? Das wäre doch ein ganz anderes Geschäft! Sowas darf da nur rein, wenn z.B. der Kauf der günstigeren Anlage zusätzliche Investitionen zwingend bedingt, z.B. bei notwendigem Zubehör!

Zitat
Entspricht übrigens bei einer bestehenden Anlage der aktuelle Liquidationserlös einer Anschaffungsauszahlung in T0?


Nein, der entspricht einer Einzahlung in t = 0. Erlöse, die durch VK realisiert werden, sind Einzahlungen. Bei einem Zusammenhang mit einem zu berechnenden Objekt ist auch eine Verrechnung mit dessen Anschaffungsauszahlung zulässig, so daß der VK-Erlös die Anschaffungsauszahlung mindert. Das aber setzt einen Sachzusammenhang voraus, sonst wäre das eine Quersubvention!
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In meiner Projektarbeit geht`s um eine Rationalisierungsinvestition mit dem Ziel einer Kostenminderung. Es soll geprüft werden, ob es vorteilhafter ist die bestehende Maschine weiter zu betreiben oder eine neue Maschine anzuschaffen und die alte zu veräußern. Die neue Anlage verursacht zwar in der Anschaffung eine hohe Auszahlung , aber dafür fallen wesentlich geringere Auszahlungen für Betriebsmittel an.
Somit habe ich bei der neuen Maschine die laufenden Auszahlungen für Betriebsmittel und die Einzahlungen entsprechen dem Differenzbetrag der Auszahlungen für Betriebsmittel gegenüber der alten Maschine.
Ich gehe davon aus, dass beide Anlage einen negativen KW haben werden, aber dann ist eben die Anlage mit dem geringeren Minuswert die vorteilhaftere.

Bei der Kapitalwertrechnung der alten Anlage habe ich in T0, wenn ich richtig verstanden habe, nur eine Einzahlung und keine Auszahlung.
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Ich kenne hier die Einzelheiten natürlich nicht, aber es gibt normalerweise keine Investition, die bei Beginn nur eine Einzahlung hat. Am Anfang steht immer eine Auszahlung, oder dynamische Methoden sind nicht anwendbar. Wenn eine Anlage gegen eine andere ersetzt wird, kann der verkaufserlös der alten Anlage aber die Anschaffungsauszahlung der neuen Anlage mindern (Verrechnung); ob das sinnvoll ist, wäre aber im Einzelfall zu beurteilen, weil dadurch die neue Anlage durch einen Faktor verändert wird, der eigentlich nicht der neuen Anlage zuzurechnen ist.

Wenn ein dynamischer Vergleich angedacht ist, Ersattz oder Fortsetzung der bestehenden Investition, dann könnte eine Ersatzrechnugn wie in http://www.zingel.de/zip/06irr.zip dargestellt sinnvoll sein. Es könnte auch das MAPI-Verfahren angemessen sein. Die Einsparungen könnten weiterhin eine Amortisationsrechnung bedingen (vermutlich die einfachste Lösung). Ein Vergleich der Kapitalwerte ist bei sowas nur selten angemessen... allerdings könnten die beiden Zahlenreihen (alte Anlage/Ersatz) dynamisiert, d.h. abgezinst, und dann verglichen werden.


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