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Steuerrückstellungen

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Mitglied
Registriert: Nov 2009
Beiträge: 18
Hallo,
kann mir jemand erläutern, warum nicht mehr benötigte Steuerrückstellungen über das Konto "Steuern" und nicht "sonst. Erträge" aufgelöst werden? Für die Antwort gibt es in meiner Arbeit extrem viele Punkte, das macht mich sehr unsicher, ebenso wie der Verweis auf § 275(2) HGB???
Wäre schön, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte, vielen Dank!
Gruß Jutta
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich bin mir hier nicht ganz sicher, wie Du dies meinst. §275 Abs. 2 HGB ist die GuV nach dem GKV. Das hat keinen direkten Bezug zu den SteuerRS. Generell gesagt würde ich nicht mehr benötigte RS stets erfolgswirksam auflösen, aber natürlich hängt da von der genauen Art der Steuer ab. SteuerRS werden i.d.R. für KSt und GewSt gebildet; diese beiden Steuern werden ja schon im Laufe des Geschäftsjahres bzw. im Abschluß unterschiedlich behandelt (die KSt als Gewinnsteuer und die GewSt als Kostensteuer). Daher wäre es gut, mal eine Aufgabenstellung zu posten...


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