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Welche Hilfsmittel dürfen in die Prüfung mitgenommen werden?

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Hallo, ich habe im okt.2008 tbw prüfung.

Zu mir wurde zum Lehrgangs beginn gesagt das alle Unterlagen und Ordner in die Prüfung mitgenommen werden dürfen.
Inzwischen heißt es das nur eine handelsübliche Formelsammlung mitgenommen werden darf.

Könnt ihr mir da weiter helfe, welche Info´s habt ihr darüber.

Gruß V&S
Mitglied
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Beiträge: 168
Ich würde da bei der prüfenden IHK fragen, alles andere ist nur spekulation.

Gruß
Udo
Mitglied
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Beiträge: 40
Hi Mitstreiter
im Prüfungsteil A und B dürfen alle Hillfsmittel außer Geräte mit eigenem Betriebssystem verwendet werden.
Also alles Ordnen und Sortieren...

Gruß
Andrè
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 8
Habe ich schon. Die wissen das auch nicht so genau und müssen erst bei der Kammer nachfragen. Das Problem ist nur, die zuständige Frau dort ist gerade Krank.
Wie ist denn euer letzter Stand? Dürft ihr alles mitnehmen?
Mitglied
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Beiträge: 8
Hallo Andrè,
danke für die Info, das hört sich schonmal nicht schlecht an.
Dann sortier ich meine Ordner vorsichthalber mal weiter.

gruß Verena
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 13
Hallo zusammen,

Soweit ich weiß, gilt die neue Prüfungsordnung erst ab nächsten Jahr und dort dürfen nur Formelsammlungen, netzunabhängie Taschenrechner und dokumentenechte Schreiberlinge verwendet werden.

Schönes Wochenende alle da draußen.
Mitglied
Registriert: Sep 2007
Beiträge: 81
schaut doch einfach in eure IHK Prüfungseinladung, dort sind doch alle Fakten enthalten

oder sollten dort stehen lol
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
"Marci" schrieb
Hallo zusammen,

Soweit ich weiß, gilt die neue Prüfungsordnung erst ab nächsten Jahr und dort dürfen nur Formelsammlungen, netzunabhängie Taschenrechner und dokumentenechte Schreiberlinge verwendet werden.

Schönes Wochenende alle da draußen.


Was ich mir noch nicht so richtig vorstellen kann.
Es wird bestimmt eine Übergangsregelung geben.
Unsere ganze Lehrveranstaltung bei der IHKBiz richtete sich bislang darauf aus, dass wir unsere Unterlagen zur Prüfung verwenden dürfen.

Oder wird die Prüfung dann "einfacher" oder "weniger" Inhalt haben ?
_______________
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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 13
Wir werden von unserem Lehrgangsträger auf die neue Prüfungsordnung getrimmt. Allerdings ist für uns das auch die erste Prüfung - Kursstart war im März.
Wie es für diejenigen ausschaut, die schon erste Prüfungen hinter sich hatten, weiß ich nicht 100%ig.
Wobei ich meine gehört zu haben, dass diese dann auch nach neuer Ordnung schreiben müssen/sollen.
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 13
Wir werden von unserem Lehrgangsträger auf die neue Prüfungsordnung getrimmt. Allerdings ist für uns das auch die erste Prüfung - Kursstart war im März.
Wie es für diejenigen ausschaut, die schon erste Prüfungen hinter sich hatten, weiß ich nicht 100%ig.
Wobei ich meine gehört zu haben, dass diese dann auch nach neuer Ordnung schreiben müssen/sollen.
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 56
Bei uns erschienen tatsächlich einige Prüfungsteilnehmer mit Wäschekörben zu den Prüfungen.
Ich habe mich auf die 3 Feldhaus-Bücher,
den Wälzer "Die Prüfung der TBWs" aus dem Kiehl Verlag, Gesetzbücher und einige (von Dozenten gut strukturierte) Scripte reduziert.

Nicht nur nach dem Motto "mehr ist gleich mehr"; ich muss auch in der Lage sein, das Gesuchte innerhalb relativ kurzer Zeit zu finden,
und das ist eher bei Lektüre der Fall, mit der ich bereits gearbeitet habe.

Denn man kann sich bei der ständigen Suche übers Inhaltsverzeichnis auch ganz schnell verzetteln, da Stichwörter häufig zu verschiedenen Themen vorkommen. 8)
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 40
Hi,
ich habe mir gestern das Buch "Die Prüfung der technischen Betriebswirte gekauft" und heute die VWL, Mawi Prüfung anhand dieses Buches durchgearbeitet.
Ich habe festgestellt, dass dieses Buch für die 2 Fächer ausreichen ist,
um so mehr verzweifele ich bei Rewe und Fi/Inv.

Gruß
Andrè
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

zu Rewe/InvFin hätte ich einen Vorschlag, aber ich weiß, André hat da schon was in der Hand zu diesen Themen... :-)
Gast
Zitat
Was ich mir noch nicht so richtig vorstellen kann.
Es wird bestimmt eine Übergangsregelung geben.
Unsere ganze Lehrveranstaltung bei der IHKBiz richtete sich bislang darauf aus, dass wir unsere Unterlagen zur Prüfung verwenden dürfen.


Hallo Wade,
es gibt KEINE Übergangsregelung. Wenn es dich interessiert kann ich dir HIER reinposten was ab 2009 für den techn. Betriebswirt IHK gilt. Habe ja die Infomail mit der "Positiv-Liste" noch im Arbeitsmailkonto liegen..

gruß
Wizzard
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
"Wizzard" schrieb
Zitat
Was ich mir noch nicht so richtig vorstellen kann.
Es wird bestimmt eine Übergangsregelung geben.
Unsere ganze Lehrveranstaltung bei der IHKBiz richtete sich bislang darauf aus, dass wir unsere Unterlagen zur Prüfung verwenden dürfen.


Hallo Wade,
es gibt KEINE Übergangsregelung. Wenn es dich interessiert kann ich dir HIER reinposten was ab 2009 für den techn. Betriebswirt IHK gilt. Habe ja die Infomail mit der "Positiv-Liste" noch im Arbeitsmailkonto liegen..

gruß
Wizzard


Ja mach mal bitte.
Am Samstag wußte bei der IHKBiz niemand etwas über eine neue Prüfungsordnung.
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Gast
Faktum lt. DIHK-Info-Mail:

Für folgende bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen wurden die zugelassenen Hilfsmittel für den Einsatz ab der Frühjahrsprüfung 2009 festgelegt:

Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in..............................................................................10


• dokumentenechtes Schreibmaterial
• Lineal
• netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
• Gesetzestexte
• handelsübliche Formelsammlungen

Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.


Damit gilt für euch das gleiche wie für uns geprüfte Betriebswirte. KEINE Skripte, KEINE KOMMENTARE.

Willkommen im Club.

P.S. Es ist unerheblich ob schon 1 Block abgelegt worden ist oder ob man "jungfräulich" Prüfung schreibt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Prüfung.. und NICHT wann dein Kurs begonnen hat..
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 40
dann heist es in der nächsten woche ...BESTEHEN...
Andrè
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
"Wizzard" schrieb
Faktum lt. DIHK-Info-Mail:

Für folgende bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen wurden die zugelassenen Hilfsmittel für den Einsatz ab der Frühjahrsprüfung 2009 festgelegt:

Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in..............................................................................10


• dokumentenechtes Schreibmaterial
• Lineal
• netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
• Gesetzestexte
• handelsübliche Formelsammlungen

Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres. Für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.


Damit gilt für euch das gleiche wie für uns geprüfte Betriebswirte. KEINE Skripte, KEINE KOMMENTARE.

Willkommen im Club.

P.S. Es ist unerheblich ob schon 1 Block abgelegt worden ist oder ob man "jungfräulich" Prüfung schreibt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Prüfung.. und NICHT wann dein Kurs begonnen hat..


Ich hab eine Zulassung zur Prüfung nach der Prüfungsordnung von 2004

@Harry, kannst du die Auskunft der mail als seriös bestätigen ?
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Gast
Zitat
kannst du die Auskunft der mail als seriös bestätigen ?


Ich kann dir die *.pdf Anlage mit DIHK Logo gerne zusenden wenn du das möchtest..


Zitat
Zulassung zur Prüfung nach der Prüfungsordnung von 2004


In dem Falle sollte das wohl dann egal sein.. denn dann schreibst du NICHT nach NEUER VO!

Wundert mich allerdings das du noch nach alter VO Kurs hast.. die neue VO gilt doch schon seit 2006?? Da müßtest du doch eigentlich in 2009 nix mehr zu schreiben haben?? :shock:
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

mir liegt jetzt auch die neue Hilfsmittelliste vor. Es ist tatsächlich so, daß ab 2009 offensichtlich die Rolle rückwärts vollendet wird. "Hilfsmittelliste" bedeutet hier offenbar nur, daß wieder (fast) keine Hilfsmittel erlaubt sind, außer halt Taschenrechnern, Schreibmaterial und Gesetzestexten. Dies war ja schon erwartet worden, http://www.bwl-bote.de/20080704.htm, jetzt ist es offiziell.

Die Woche könnte es noch einen Botenartikel dazu geben, aber nicht morgen (da steht was über die Knallschtenfabrik drin) und heute habe ich absolut keine Zeit (geht gleich zu einem Auftraggeber).
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
"Wizzard" schrieb
Zitat
kannst du die Auskunft der mail als seriös bestätigen ?


Ich kann dir die *.pdf Anlage mit DIHK Logo gerne zusenden wenn du das möchtest..


Zitat
Zulassung zur Prüfung nach der Prüfungsordnung von 2004


In dem Falle sollte das wohl dann egal sein.. denn dann schreibst du NICHT nach NEUER VO!

Wundert mich allerdings das du noch nach alter VO Kurs hast.. die neue VO gilt doch schon seit 2006?? Da müßtest du doch eigentlich in 2009 nix mehr zu schreiben haben?? :shock:


Jetzt steh ich wahrscheinlich auf dem Schlauch.
Ich werde natürlich nach neuer Verordnung geprüft.
Diese ist, nach meinem Kenntnisstand vom Vom 22. November 2004.
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Gast
Ich werde natürlich nach neuer Verordnung geprüft.
Diese ist, nach meinem Kenntnisstand vom Vom 22. November 2004.

Machen wir es einfacher..

Was für Fächer schreibst du als Prüfung im 1. Block?
Mit Situationsaufgaben im 2ten Block oder nicht?

Update: :oops: Tut me sorry. Das mit der Verordnung 2006 hat meinen gepr. kfm. betriebswirt IHK betroffen. Du hast Recht. Eure neue Verordnung ist von 2004.

8) Das ändert jedoch nix an der Tatsache das du sehr wohl von dieser Regelung betroffen bist die ich oben gepostet habe wenn du in 2009 irgendeine schriftliche Prüfung abzulegen hast..
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 8
Genau die gleiche Info mail hab ich von unserer Schulleiterin bekommen.
Nur das sie vergessen hat uns zu sagen das es erst ab 2009 gültig ist (vermute aber das sie´s selber nicht checkt)

Die hat uns alle verrückt gemacht, weil wir alle unsere Lernstrategie voll auf die Unterlagen ausgerichtet haben.
Also nicht lernen und verstehen sondern
wie schreib ich am besten einen Spickzettel :mrgreen:

Ist zwar riskant aber besser als garnichts
Gast
@ V&S:

Zitat
Genau die gleiche Info mail hab ich von unserer Schulleiterin bekommen.
Nur das sie vergessen hat uns zu sagen das es erst ab 2009 gültig ist (vermute aber das sie´s selber nicht checkt)

Die hat uns alle verrückt gemacht, weil wir alle unsere Lernstrategie voll auf die Unterlagen ausgerichtet haben.
Also nicht lernen und verstehen sondern
wie schreib ich am besten einen Spickzettel

Ist zwar riskant aber besser als garnichts


Und jetz kenn ich mich net aus.. Wenn du schreibst das es ERST ab 2009 für dich gültig wird, dann les ich daraus das du in 2009 vermutlich keine Prüfung mehr zu schreiben hast. Oder etwa doch?

Ansonsten hilft ab 2009 wohl eher nix wie auswendig lernen..
Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 57
Hallo !

Ich möchte alle die warnen, die meinen, mit gut geordneten Unterlagen die Prüfungen im Teil 1 zu bestehen.
Das ist schon für Viele der bekannte Griff ins Klo geworden.

Man hat in der Prüfung nicht die Zeit, großartig was in den Unterlagen nachzulesen.
Meistens beziehen sich die Aufgaben auf eine Situation die sowieso nicht in den Unterlagen steht.

Ich denke, wenn keine Hilfsmittel mehr erlaubt sind wird sich auch die Aufgabenstellung ändern. Analog vor der Verordnung 2004.

Unsere Lerngruppe hat so gelernt, dass die Prüfungsaufgaben vor 2004 auch ohne Unterlagen zu lösen waren.

Also Vorsicht ! :!:

Gruß
IRON
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 8
"Wizzard" schrieb
@ V&S:

Und jetz kenn ich mich net aus.. Wenn du schreibst das es ERST ab 2009 für dich gültig wird, dann les ich daraus das du in 2009 vermutlich keine Prüfung mehr zu schreiben hast. Oder etwa doch?

Ansonsten hilft ab 2009 wohl eher nix wie auswendig lernen..


Ja genau.
Wenn ich jetzt im Oktober nicht durch die Prüfungen rassel dann muß ich 2009 keine mehr schreiben.
(Man muß ja positiv denken :wink: )

Ansonsten muß ich mich wohl doch mehr anstrengen.

Wobei es mir hauptsächlich bei VWL kalt den Rücken runter läuft
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ein Entwurf zu einem Botenartikel ist jetzt in http://www.bwl-bote.de/20080926.htm zu besichtigen. Kommentare sind willkommen...
Mitglied
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Beiträge: 19
Hallo Herr Zingel,
handeslsübliche Formelsammlungen dürfen wir nutzen, z.B. die vom IHK-Bildungsservice aus dem WBV-Verlag, nicht wahr?

Ist denn eine selbst ausgedruckte BWL-Formelsammlung von Harry Zingel (Quelle BWL-CD) auch handelsüblich???
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
handeslsübliche Formelsammlungen dürfen wir nutzen, z.B. die vom IHK-Bildungsservice aus dem WBV-Verlag, nicht wahr?


In der jetzigen (!) Definition dürfen vermutlich alle schriftlichen Materialien genutzt werden, also auch solche mit Kommentaren, handschriftlichen Notizen usw. Bitte genau in die Prüfungseinladung gucken. Erst in 2009 werden wieder Prüfungen nach Hilfsmittelliste geschrieben, http://www.bwl-bote.de/20080926.htm.

Zitat
Ist denn eine selbst ausgedruckte BWL-Formelsammlung von Harry Zingel (Quelle BWL-CD) auch handelsüblich???


Ja, weil im Handel zu kaufen, aber kommentiert und daher nach den neuen (!) Regeln vermutlich nicht zulässig. Dabei habe ich die Rechenbeispiele und sonstigen Anmerkungen gerade als Alleinstellungsmerkmal definiert :-( Nach gegenwärtigem Regeln sollte es kein Problem sein.

Kleiner Tip: http://www.zingel.de/pdf/01frml.pdf enthält viel weniger Kommentare als die beiden Buch-Versionen. Könnte vielleicht zulässig bleiben?
Mitglied
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Beiträge: 19
sorry, ich vergaß zu sagen, dass ich erst in einem halben Jahr dran bin.

Tja, schade eigentlich, mit der BWL-Sammlung. Das ganze schöne Papier und die Tinte. *heul*
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Wenn diese Frage sich nicht auf die jetzt unmittelbar bevorstehende Prüfung richtet, sondern erst auf 2009 oder später, dann wäre zu empfehlen, rechtzeitig vorher zu fragen, ob meine oben verlinkte Formelsammlung gestattet sein wird... es könnte klappen.


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