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Bilanzbuchhalter IHK-Prüfung Herbst 2003, Aufgabe 4

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Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand zu dieser Prüfungsaufgabe helfen (Bilanzbuchhalter IHK-Prüfung Herbst 2003, Aufgabe 4). Warum wird die Forderung mit dem Briefkurs umgerechnet, und nicht mit dem Geldkurs?
Ich dachte wenn ich eine Forderung umrechnen muss, dann nehme ich den Geldkurs, bei einer Verbindlichkeit den Briefkurs.

Ich habe nächste Woche Prüfung und benötige hierzu bitte noch rechtzeitig Hilfe. Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Michael
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Hi,

es wäre ratsam, diese Aufgabe hier zu zitieren. So kann nur antworten, wer die Prüfung vorliegen hat. Allgemein ist der Briefkurs aber der Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer Wertpapiere verkauft. Die Forderung könnte ein Wertpapier sein? Falls ja, wäre sie schon aus Gründen des Vorsichtsprinzipes nur zum Briefkurs umzurechnen, denn der Briefkurs liegt immer unter dem Geldkurs.

Aber wie gesagt, in Unkenntnis der konkreten Ausgestaltung der Frage. ich habe diese Prüfung hier nicht herumliegen...
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Vielen Dank erstmal für die Antwort. Sorry, ich bin davon ausgegangen das so ziemlich jeder, der die Prüfungen macht auch die Aufgaben der vorangegangenen Prüfungen vorliegen hat.

Die Aufgabe:

Die GmbH lieferte am 28. Dezember 2002 für 50.000 CHF bier der Sorte "Starkbier" an eine schweizerische Hotelkette. Die Gutschrift erfolgte am 5. Januar 2003 auf ein Fremdwährungskonto der GmbH vereinbarungsgemäß unter Abzug von 2% Skonto.

Der Wechselkurs betrug am:

Kurs 1 € = CHF Geldkurs Briefkurs
28. Dezember 2002 1,40 1,45
31. Dezember 2002 1,38 1,43

Die GmbH buchte:
Forderungen aus L und L 35.0000 €
an Umsatzerlöse (steuerfreie Ausfuhrlieferung) 35.000 €

Wie ist die Forderung am Bilanzstichtag zu bewerten?

Vielen Dank.
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Hi,

allgemein ist bei Währungsumrechnungen ja nur das Vorsichtsprinzip maßgeblich, und zwar in seiner Inkarnation als Niederstwertprinzip. §256a HGB kommt ja erst durch das BilMoG und ist hier noch nicht zu berücksichtigen. Der Briefkurs wäre bei Fremdwährungsumtauch der Verkaufskurs der Bank und der Geldkurs der Ankaufskurs der Bank. Ich würde hier also auch dazu tendieren, zum Geldkurs am Stichtag zu bewerten, denn die Bank würde ja die CHF ankaufen. Damit wären die 50.000 Franken zu 1,38 Franken/Euro zu bilanzieren.
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Genauso hätte ich das auch gelöst, denn wenn ich eine Forderung habe nehme ich den Geldkurs bei einer Verb. dann den Briefkurs.
IHK löst folgendermaßen:
Die Ford entstht mit dem Anspruch auf Gegenleistung gem. §252(1) Nr. 4 HGB. Fremdwährungsforderungen sind mit dem Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt hier entsprechend dem höheren Briefkurs in EUR umzurechnen.
Am Bilanzstichtag: Der Briefkurs vom 31.12.02 bleibt unberücksichtigt, da höchstens die AK (Nennwert) anzusetzen sind. Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden.

Warum hier der Briefkurs für die Bewertung einer Ford. genommen wird verstehe ich nicht.

Vielen Dank schonmal

Viele Grüße
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Hi,

§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist ja das Vorsichtsprinzip; das alleine wäre ja schon der Grund, bei einem VG stets den niedrigeren Umrechnungskurs zu nehmen, oder?
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Sehe ich auch so.
Ich finde, dass so viele Lösungen der IHK nicht nachvollziehbar sind, oder sogar gar nicht korrekt sind.
Nur schade für die Leute, die Ihre Prüfung ablegen und eine evtl richtige Antwort als falsch gewertet wird.
Ich schreibe am kommenden Freitag meine Prüfung zum Bilanzbuchhalter bei der IHK. Ich bin jetzt schon gespannt was sie sich diesmal einfallen lassen haben......
Ich werde nach der Bekanntgabe der Noten aber auf jedenfall meine Prüfung ansehen, denn im März beim funktionsübergreifenden teil in EDV war die Benotung alles andere als fair.
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Du kannst hier ja mal posten, was da so alles drangekommen ist... ich habe derzeit an den BiBu keine Anbindung, und im Gegensatz zu den diversen Betriebswirten gibt es hier auch noch nicht so sehr viele von der Sorte ;-)


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