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Abhängiges BEschäftigungsverhältnis und Sonntagszuschlag

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 150
Hallo zusammen
ich benötige für folgende Frage eine Hilfestellung:
Ein AG möchte einen AN unter beidseitigem Einverständnis für Lohn- und Gehaltsabrechnung beschäftigen. Auf Wunsch des AN und weil für den AN sonst keine freie Zeit zur Ausübung der Tätigkeit zur Verfügung steht soll die Tätigkeit Sonntags im Büro ausgeübt werden.
In wie weit ist dies nach dem ArbZG zulässig, da dort im §10 die Ausnahmen vom Sonntagsbeschäftigungsverbot stehen und ich keine auf diesen Fall zutreffende Regelung ersehen kann.
Nochmals betont werden sollte, dass die Arbeitsleistung des AN nur am Sonntag bereit steht und der AN die Sonntagsarbeit ausdrücklich wünscht.
Zudem steht dann noch die Frage aus, ob Sonntagszuschläge gezahlt werden können und in welchem Umfang.Es gibt da ja Tabelle mit den entsprechenden Sätzen für Sonn- und Feiertagszuschläge.
Hoffe doch jemand kann mir helfen.
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Hallo Hutzeljaeger,

soweit ich dass ausm Stehgreif jetzt beantworten kann, ist bis auf wenige Ausnahmen (die in diesem Fall sicher nicht zutreffen) eine Erlaubnis beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die m. E. in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Ich meine es gibt auch von den Berufsgenossenschaften darüber hinaus noch Regelungen bei denen es problematisch werden könnte wenn ein Mitarbeiter alleine arbeitet. Da hab ich jetzt aber den gesetzlichen Hintergrund nicht parat, ich weiss nur dass wir in unserer Firma die Anordnung aufgrund irgendwelcher Vorschriften gegeben haben, dass am Samstag nur mind. 2 Leute arbeiten dürfen.

Gruss
Yogi
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Es gibt da ja Tabelle mit den entsprechenden Sätzen für Sonn- und Feiertagszuschläge.


Es gibt zwar eine Tabelle, aber die bezieht sich auf die Versteuerung bzw. auf die Höchstgrenze der STeuerfreiheit. Dass Sonntagszuschläge vom AG gezahlt werden MÜSSEN, steht in keinem Gesetz!!


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