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Gehört das zu den Personalpapieren?

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Hallo miteinander,

mein Arbeitgeber, ein großes Zeitarbeitsunternehmen, verlangt von mir, dass ich ihm eine Kopie der Zulassung meines privaten Kfz zuschicke. Gehört dieses Papier inzwischen auch schon zu den Dokumenten, die man dem AG zu Verfügung stellen muss? Eine schlüssige Antwort, wofür er dieses Papier benötigt, kann er mir nicht geben. Angeblich hätte er mal Ärger mit den Behörden gehabt, weil (junge) Zeitarbeitsnehmer so unvernünftig waren und mit einem nichtzugelassenen Auto zu einem Einsatz gefahren seien. Ich denke, hier gilt das Datenschutzgesetz, wonach der AG nur jene Daten (und Dokumente) erheben darf, die für die Abwicklung des (Arbeits-)Vertrages erforderlich sind. Dazu gehört m. E. nicht die Kfz-Zulassung.
Inzwischen haben wohl alle Kollegen brav ihre Kopie abgegeben, nur ich will mich weiterhin weigern. Was könnte mir im schlimmsten Falle passieren? Oder liege ich mal wieder falsch und der AG hat ein Recht auf dieses Dokument? Die Zeit ist ja so schnelllebig, was gestern noch tabu war, ist heute Normalität, was undemokratisch und die Menschenwürde verletzend nun rechtsstaatlich und geduldig ertragen. Da kann man ja mal schnell falsch liegen. Wenn ich, was ich aber nicht glaube, Unrecht habe, dann werde ich in vorauseilendem Gehorsam auch gleich noch die Kopien weiterer Dokumente zum Ag schicken, wie z. B. Blutspendeausweis, Röntgenpass, meinen alten DDR-Ausweis etc.

Vielen Dank voraus für eventuell eingehende Antworten und Meinungen.
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Hi Namensvetter,

hier sollten bitte mal ein paar unserer Hardcore-Personaler was schreiben... meine Meinung wäre, daß der AG nur verlangen darf, was zum ArbVerh dazugehört. beispielsweise werden gesundheitszeugnisse nur in berufen verlangt, wo das besonders wichtig ist. Andere AN brauchen dies nicht. Hier wäre mE nach also zu prüfen, ob eine private (!) Kfz-Zulassung für das ArbVerh relevant ist... ich würde das eher verneinen.

Aber wie gesagt, ich bin der Herr der Zahlen (und nicht der Heerscharen). Wer hier also eine entsprechende rspr kennt, bitte mal auf die antwort-Taste klicken...
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Hallo Harry10,

hier würde man mehr Infos benötigen. Ist es so, dass du von deinem Arbeitgeber zu Kunden ausserhalb geschickt wirst ? Ist es so, dass du diese Fahrten mit deinem Privat-PKW machst du die Fahrtkosten erstattet kriegst ? Wenn ja handelt es sich um eine Dienstfahrt und der AG ist haftbar für evtl. Mist den du auf diesen Fahrten baust.

Daher würde ich ein berechtigtes Interesse des AG nicht verneinen.

Generell ist das Problem aber denke ich ein ganz ein anderes nämlich dass ich vermute, dass du erst seit kurzem bei dieser Firma bist denn die Papiere werden normalerweise zu Beginn eines Arbeitsverh. verlangt. Das heisst auch du bist in der Probezeit.

Von daher würde ich mir halt wirklich überlegen ob ich auf Konfrontation gehe. Es geht hier um die KFZ-Zulassung und nicht Offenlegung deines Bankguthabens.

Was stört dich so sehr daran ? Ein Thema wäre es ggf. nur falls du falsche Angaben gemacht hättest z.B. ob du einen eigenen PKW hast so dass dich deine Firma auch für EInsätze z.B. in ländlichen Gebieten einplanen könnte...

Schildere den Fall noch etwas detaillierter und ggf. auch die Hintegründe dann kan ich mehr dazu schreiben.

PS: Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Dinge
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Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Zu Deinen Anmerkungen

Ich bin seit über einem Jahr bei der Firma, hab also die Probezeit hinter mir. Seit meiner Einstellung arbeite ich bei einem Auftraggeber und wenn der mich nicht mehr will oder braucht, kriege ich meine Kündigung. Wie fast jeder Festangestellte dieser Firma komme ich mit dem Auto zur Arbeit, könnte aber auch, was sehr umständlich ist, mit Bus und Bahn fahren, wäre also nicht zwangsläufig auf ein Auto angewiesen.

Die Zulassung will ich dem AG nicht aushändigen, weil ich keine Notwendigkeit dafür sehe. Es ist eine Information über mich, die wer weiß wie lange irgendwo rumschwirrt. Ich habe fast keine Kundenkarte, nehme nicht an Gewinnspielen teil und versuche, meine Daten so wenig wie möglich zu streuen. Aus diesem Gründen will ich mich diesbezüglich verweigern.

Herzlichst Harry
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Hallo,

kann deine Einstellung zum munteren Datensammeln teilen, habe auch weder ZurückZahl-Karte noch sonstigen Dreck aus den gleichen Gründen.

Allerdings verstehe ich auch deinen Arbeitgeber...nur ausm Bauch heraus ist dein Diensitz ist m.E. der Sitz der Zeitarbeitsfirma...also befindest du dich auf einer Dienstreise wenn du zum "Entleiher" fährst. (vielleicht kriegst du sogar Sprit oder Kilometergeld). In diesem Fall haftet dein Arbeitgeber für Mist den du baust (siehe auch Organisationsverschulden, sorgfältige Personalausfall).

Nichtsdestotrotz als Vorschlag praktikable Lösung...du gehst zu deiner Personalabteilung zeigst deine Zulassung her ohne eine Kopie zuzulassen ihr macht nen 3-Zeiler und der Käse ist gegessen und jeder ist glücklich und alle haben sich lieb. Ich steh doch so drauf wenn sich alle lieb haben :roll:

Gruss
Yogi
Gast
Hallo,

also ich kann aus den Schilderungen von Harry10 nicht herauslesen, dass es sich um Dienstfahrten handelt oder er km-Geld bekommt für seine Fahrten zu dem Auftraggeber ...
würde mich an seiner Stelle auch wehren, die Kfz-Zulassung vorzuzeigen, denn es gibt nach dem, was Harry geschildert hat, nach meiner Meinung keinen Anhaltspunkt für berechtigtes Interesse.

Das Argument mit der Dienstfahrt verwirrt mich etwas; Harry schreibt, er ist schon länger als 1 Jahr da und arbeitet seit seinem Eintritt in die Firma bei ein und demselben Auftraggeber - handelt es sich dann nicht um einen ständigen Arbeitsort, sodass die eben keine Dienstreise mehr angenommen werden kann?
Wenn ich an meine Steuererklärung denke, dann ist es doch bei einer solchen Ausgangssituation wie sie geschildert wurde auch kein Ansatz von Versorgungspauschalen usw. ansetzbar ... welcher Arbeitgeber - und dann auhc noch eine Zeitarbeitsfirma - würde mehr an einen Arbeitnehmer zahlen als beim Finanzamt ansetzbar ist?

Viele Grüße, Wombat
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Hallo Wombat,

ist immer ein schwieriges Thema, nach 3 Monaten sicher keine steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten aber evtl Brutto.

Arbeitgeber bleibt jedoch die Zeitarbeitsfirma und diese entsendet den Arbeitnehmer zum Kunden.

So jetzt mal das Bauchgefühl ohne die Vertragsgestaltung zu kennen.

Gegenfrage: Gibt es Sinn wegen so etwas in den Clinch zu gehen ?
Letzten Endes sitzt der AG am längeren Hebel. (recht haben und recht kriegen sind 2 Dinge).

Was natürlich jederzeit frei steht ist das nicht zu akzeptieren und sich einen neuen Job zu suchen, da ja denke ich die Tätigkeit als Leiharbeitnehmer ja ohnehin ein gewisses Verbesserungspotential bietet. Allerdings sucht sich halt aus einer ungekündigten Anstellung raus wesentlich leichter ein neuer Job.

Gruss
Yogi
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Wenn der AG mit dem Mitarbeiter keinen Vertrag über die dienstliche Nutzung des Privatwagens abschließt, dann hat es dem AG einen feuchten Kerricht zu interessieren, mit welchen Fortbewegungsmittel der MItarbeiter zur Arbeit erscheint!

Außer mehr Papier und Verwaltungskram sehe ich da auch kurzfristig keinen Sinn, warum der AG die Papiere haben möchte!
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...der MA hat ein Anstellungsverhältnis mit Zeitarbeitsfirma X...diese entsendet den Mitarbeiter zum Kunden. Der MA hat kein Vertragsverhältnis mit der Firma bei der er eingesetzt wird. Also handelt es sich immer um eine Dienstreise, egal ob dafür Erstattungen gezahlt werden oder nicht. Der AG haftet !

soviel zum berechtigten Interese

Gruss
Yogi
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...dann muss das Beschäftigungsverhältnis aber ZWINGEND vorschreiben, dass der Mitarbeiter mit dem Auto zum Entleiher zu fahren hat.

Ansonsten wiederhole ich mich, dass es dem AG sonst nicht zu interessieren hat!
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wenn der Arbeitgeber duldet dass der AN seinen PrivatPKW benutzt dann haftet er wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt auf jeden Fall.

Zitat
Bei Unfällen während einer dienstlichen Fahrt mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig.


Diese Pflicht kann er glaub ich abwälzen, wenn er eine relativ hohe Pauschale bezahlt glaube 50Cent pro Kilometer (so das Vollkasko gedeckt wäre) darüber hinaus wäre er haftbar wenn der Arbeitnehmer auf dieser Fahrt Mist baut und Organisationsverschulden vorliegt was anzunehmen wäre wenn er nicht überprüft ob der Fahrer Führerschein und Zulassung hat. WObei dann natürlich wieder Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer zu prüfen wären... (bei dem es aber evtl.nichts zu holen gibt)
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wenn der Arbeitgeber duldet dass der AN seinen PrivatPKW benutzt dann haftet er wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt auf jeden Fall.


Nochmal! Welcher Arbeitgeber schreibt seinem Arbeitnehmer vor bzw. "duldet" und gibt sich damit selbst in die Gefahr des Schadensersatzes???

Sorry, das ist reine Theorie und kommt SO in der Praxis nicht vor.
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...sei gedankt!

Ich werde wohl oder übel einen "goldenen Mittelweg" suchen, auch wenn es gegen meine Grundsätze verstößt. Soll der AG doch seinen Willen und meine Zulassung in Kopie kriegen, schließlich sitzt der ja, wie hier treffend gesagt, am längeren Hebel, denn wie heißt es doch so schön(?) "Will ich einen Hund treffen, finde ich auch einen Stein". Bevor mir aber dieser Stein das Fell verbeult, werde ich mir eine neue Stelle suchen!
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Zitat
Nochmal! Welcher Arbeitgeber schreibt seinem Arbeitnehmer vor bzw. "duldet" und gibt sich damit selbst in die Gefahr des Schadensersatzes???


würde er es nicht dulden, müsste er es untersagen. Dann müsste er aber für eine Alternative sorgen, Dienstwagen, Bahnkarte o. ä. denke nicht
dass ein Großteil der Leiharbeitnehmer einen eigenen Dienstwagen haben. :roll:
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@ Yogi

Sorry, entweder reden wir beide ganz dick aneinander vorbei oder Du WILLST es einfach nicht verstehen und weiterhin Recht haben!
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vermutlich reden wir aneinander vorbei, denn es ist Fakt das eine Zeitarbeitsfirma die einen Mitarbeiter entleiht für diesen Haftet.

Denn der Arbeitnehmer bewegt sich im Auftrag (auf Anordnung) der Firma zu der Entleihenden Firma.dadurch dass der Arbeitnehmer auf Anweisung der AGs handelt ist dieser innerhalb gewisser Grenzen auch haftbar für
den Arbeitnehmer. (siehe auch Organisationsverschulde - Unterpunkt: Sorgfältige Personalauswahl)

Es ändert nichts an der rechtlichen Lage, dass die Zeitarbeitsfirma darauf verzichtet, dass der Mitarbeiter zuerst
in die Zeitarbeitsfirma kommt, sondern direkt dahin fahren kann.

Im Prinzip entsteht hier eine stillschweigende Vereinbarung, dass der Mitarbeiter seinen Privat-PKW für eine
dienstlich angeordnete Fahrt (nämlich zum Kunden der Zeitarbeitsfirma) benutzt. Dadurch dass vielleicht nicht
einmal eine Entschädigung dafür gezahlt wird, verschärft die Haftung des Arbeitgebers noch umso mehr.

@Heu: Ich versteh deine Äußerungen nicht, denn ich glaube du willst es einfach nicht wahrhaben dass es so sein
könnte weil es einfach nicht logisch klingt. Aber du darfst ein Zeitarbeitsverhältnis nicht mit einem normalen Anstellungs-
verhältnis vergleichen.

Wenn der Fall anders wäre: z.B. dein Arbeitgeber schickt dich für 4 Monate zu einer Niederlassung bei der du tätig wirst.
Du fährst mit dem eigenen KFZ zum Flughafen...wäre es dann einleuchtend ? Es ist nämlich rechtlich der exakt gleiche
Fall.

Gruss
Tom
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Aber du darfst ein Zeitarbeitsverhältnis nicht mit einem normalen Anstellungs-
verhältnis vergleichen.


Wenn das stimmen würde, dann müsste der Leih-AN JEDEN Tag einen entsprechenden Dienstreiseantrag ausfüllen und der Verleih-AG diesen jeden Tag entsprechend abrechnen, dokumentieren und protokollieren!

Das möchte ich sehen!
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Wieso ? Flaubst du allen ernstes das es vorraussetzung ist ein Blatt Papier auszufüllen damit es sich um eine Dienstreise handelt?

Das mag in deiner Firma so sein aber es ist nirgendwo vorgeschrieben. oder wieso kömmst du drauf das es vorgeschrieben ist, dem Mitarbeiter etwas zu bezahlen? auch dazu gibt es keine Vorschriften.

Bei uns bekommen zum Beispiel Mitarbeiter die länger als drei Monate auswärts eingesetzt wird eine Bruttozulage. Da wird kein einzigstes Formular ausgefüllt. Benutz doch einfach mal google oder wiki dann wirst du schnell merken dass du wirklich falsch liegst.

Gruß Yogi
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@ Yogi

Bei Dir muss man auch alles haarklein erläutern. O.K. das mit jeden TAg ein Blatt Papier war vielleicht übertrieben, aber trotzdem liegst Du, was das Ursprungsthema hier betrifft, falsch!

Ich verstehe auch nicht, warum gerade Du, wie in diversen anderen Themen auch, diese Schärfe hier reinbringst.

Profilierungs- und Kompetenzprobleme sollte man an seinem Arbeitsplatz (oder an dem, wo einen der AG mit Kopie des Fahrzeugscheines vor mir aus, hinschickt) lösen!

Danke für die Diskussion.
Gast
Hallo und guten Morgen,

@Heubodenpower: sorry, falls Du meine Äußerung jetzt als unqualifiziertes Einmischen betrachtest, aber die unnötige Schärfe in diese Diskussion hast Du hinein gebracht.
Es hört sich wirklich so an - lies mal möglichst unvoreingenommen den gesamten Beitrag nochmals durch.

Ich habe die Erklärung von Yogi mittlerweile verstanden und kann mir auch gut vorstellen, dass das zutreffend ist.
Vermutlich sind wir eben dadurch, dass wir zumeist in "echten" Arbeitsverhältnissen stehen, solche Gedankengänge einfach nicht gewohnt.
Warum willst Du den Gedanken an die Möglichkeit, dass die Angaben zutreffen könnten, nicht einbeziehen?

Hast Du einen SACHLICHEN Gegenbeweis? Denn die Frage danach, wie das bürokratisch und buchhalterisch geregelt wird, ist eine ganz andere Diskussion.

Viele Grüße und schönen Freitag, Wombat.
Gast
Hallo,

das hier dürfte auch interessant sein - es sind zum Glück Änderungen in Sicht!
Ich freue mich darüber, denn das wöchentliche Pendeln von Arbeitnehmern sollte nicht auch noch "bestraft" und die diesbezüglichen Kosten nicht als "Privatvergnügen" abgekanzelt werden;

http://www.steuern-xanten.de/fileadmin/tup/Sonstige_Infos/LStRL_2008_Neuerungen.pdf

Grüße, Wombat
Gast
und noch was Interessantes ... http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3900.htm

Grüße, Wombat
Mitglied
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Hallo ihr beiden :o)

ich will hier keine Schärfe reinbringen. Es geht mir nur tatsächlich manchmal etwas der Hut hoch wenn angehende Betriebswirte felsenfest etwas behaupten ohne auch nur 1x zwei Worte in Google eingetippt zu haben oder Wikipedia benutzt zu haben. Da hst du recht, sowas regt mich tierisch auf.

In der heutigen Zeit weiss niemand alles und alles ist einer ständigen Veränderung unterworfen und gerade wir als zukünftige Betriebswirte IHK sollten da einfach anders an die Sachen rangehen.

Ich war mir zwar bei meiner ersten Aussage relativ sicher aber als dann deine Gegenstimme kam hab ich auch erstmal nachgeforscht...und hab die Bestätigung bekommen. Es ärgert mich halt dann wenn ich hier Definitionen reinschreibe und so weiter und das alles ignoriert wird.

Zitat
Profilierungs- und Kompetenzprobleme sollte man an seinem Arbeitsplatz (oder an dem, wo einen der AG mit Kopie des Fahrzeugscheines vor mir aus, hinschickt) lösen!

Für mich ist das Thema jetzt hier auch abgeschlossen, denn es ist einfach so und gut ist.

Kannst dir sicher sein, dass ich es nicht notwendig habe mich zu profilieren, denn meine Aussage hat nichts mit Wissen sondern mit Google zu tun :o) Was du unter Kompetenzprobleme meinst verstehe ich nicht ?
Mitglied
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Hast Du einen SACHLICHEN Gegenbeweis? Denn die Frage danach, wie das bürokratisch und buchhalterisch geregelt wird, ist eine ganz andere Diskussion.


Sorry, glaube, bin im falschen Film! Reden wir jetzt über die Theorie oder die Praxis?

Ich rede über die Theorie, denn wir bzw. einige hier bereiten sich auf Prüfungen vor. Theoretisch stehe ich immer noch voll und ganz hinter meinen Aussagen.

Seit gerade auch praktisch, weil gegenüber meines Büros tatsächlich ein Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens sitzt, der noch nie in seinem Leben einem Leih-AG einen Auszug bzw. eine Information über sein Fortbewegungsmittel zur Arbeit unterschrieben oder zur Verfügung gestellt hat.

Also, beruhigen wir uns alle wieder und genießen - jedenfalls die, die es zeitlich können - unser anstehendes Wochenende.

Ich wünsche allen, dass sie ihre Freizeit mit den Fortbewegungsmitteln verbringen, die sie für angebracht halten. Aber schaut vorher nochmal in Euren Papieren...nicht, dass Ihr den Fahrzeugschein beim AG hinterlegt habt.... :wink:
Gast
Hallo,

also @Heubodenpower - sorry, aber Deine Art von Diskussion empfinde ich überhaupt nicht als solche - tut mir leid.

Du sprichst überhaupt nicht mehr über die Sache selbst und es geht sehr wohl um die Praxis.
Warum Du dich im falschen Film fühlst, wenn ich Dich nach sachlichen Argumenten statt einfach nur gereiztem "ich hab recht und ihr seid doof"-Gerede frage, verstehe ich erst recht nicht.
Schade, ich hatte gehofft, dass diese Angelegenheit tatsächlich diskutiert werden könnte -
Gruß und Dir auch ein schönes Wochenende -
übrigens habe ich mich nie aufgeregt - der einzige, der sich wohl immer wieder beruhigen muss, bist Du ...
Wombat
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Hallo Wombat,

ich finde es ja eigentlich gut, dass sich viele Leute an Diskussionen beteiligen, aber - sorry - die Moderationsrolle steht Dir hier in diesem Thema nicht! :lol:

Ich gebe zu, dass es einfacher gewesen wäre, wenn Yogi und ich diese SAche per E-Mail weitergeführt hätten; hätte wohl beiden mehr gebracht!

Ich verstehe nicht, warum DU mich so angreifst! Mir wurde hier unterstellt, dass ich dahingehend keine Ahnung habe, aber ich habe doch gerade geschrieben, dass ich mich informiert habe, und diejenige Person meine - auch durch meine jahrelange Personalarbeit gefestigte Erfahrung - Meinung bestätigt hat!

Für mich ist diese Sache bzw. dieses Thema jetzt beendet.

Für weitere "Interpretationen" meiner DArstellungen hier stehe ich gerne in meinem persönlichen Postfach zur Verfügung.
Gast
Hallo,

ich habe mich ganz normal an der Diskussion beteiligt und das auch fachlich und sachlich - zwar habe ich keine Personalerfahrung, da mein Arbeitsbereich auf einem ganz anderen Gebiet liegt; aber gerade deswegen verfolge ich solche Beiträge mit großem Interesse.

Mein Arbeitgeber schreibt übrigens für Dienstfahrten grundsätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel vor. Mit dem PKW darf bei uns nur mit Sondergenehmigung gefahren werden und vor jeder Fahrt vergewissert sich der Vorgesetzte, dass man einen Führerschein hat.
Sicherlich wird das nicht ohne Grund praktiziert.

Gruß, Wombat
Mitglied
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vor jeder Fahrt vergewissert sich der Vorgesetzte, dass man einen Führerschein hat.
Sicherlich wird das nicht ohne Grund praktiziert.
____________

Natürlich wird auch bei uns aus Kostengründen der ÖPNV vorgeschrieben. IN Ausnahmefällen kann nach Beantragung der eigener PKW genommen werden, allerdings....

stelle ich mir gerade vor, dass ein neu eingestellter AN des gehobenen oder mittleren Managements nach seinem Führerschein gefragt wird, wenn er aus Zeitgründen eine Dienstreise mit seinem eigenen PKW beantragt.....Derjenige wird sich fragen, in welchem "Saftladen" er gelandet ist!

Im Öffentlichen Dienst, in dem ich arbeite und dem eigentlich pure Bürokratie vorgeworfen wird, habe ich noch NIE gehört, dass man nach seiner Fahrerlaubnis befragt wird.
Gast
"Heubodenpower" schrieb
vor jeder Fahrt vergewissert sich der Vorgesetzte, dass man einen Führerschein hat.
Sicherlich wird das nicht ohne Grund praktiziert.

stelle ich mir gerade vor, dass ein neu eingestellter AN des gehobenen oder mittleren Managements nach seinem Führerschein gefragt wird, wenn er aus Zeitgründen eine Dienstreise mit seinem eigenen PKW beantragt.....Derjenige wird sich fragen, in welchem "Saftladen" er gelandet ist!


Also ich arbeite in einer großen Universalbank und da wird es nun einmal so gehandhabt.
Die gehobene Führungsebene nimmt meist die Alternative des Dienstwagens in Anspruch, da erübrigt sich der Antrag ...

Die Begründung dafür, dass ÖPNV vorgeschrieben ist, liegt bei uns nicht nur in den Kosten, sondern auch in Zeitersparnis, im Umweltschutz und bestimmt auch in der Haftungsfrage, die ja in diesem Beitrag diskutiert wird.

In den meisten Fällen ist eh zutreffend, dass man mit der Bahn schneller am Ziel ist als mit dem PKW.
Nicht zuletzt werden die öffentlichen Verkehrsmittel auch sicher deswegen vorgeschrieben, weil die Fahrzeit dann keine Arbeitszeit ist (gemäß Arbeitsgerichtsurteil) - aber das ist ein anderes Thema :)

Gruß, Wombat
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Hi,

Zitat
In den meisten Fällen ist eh zutreffend, dass man mit der Bahn schneller am Ziel ist als mit dem PKW.


Na ja, also, hüstel, das wage ich etwas zu bezweifeln... häufige Fahrten nach Eisenach/Thüringen, von hier 45 Minuten Haus-zu-Haus, fast 1 Std. Bahnhof zu Bahnhof. Nach Mühlhausen/Thüringen, über die Landstraße in 50 Minuten bis zum Auftraggeber, Bahnhof-zu-Bahnhof 90 Minuten.

Und demnächst nach Reutlingen, auch ein Auftraggeber, ca. 380 km, das wird spannend: Bahnhof-zu-Bahnhof 4:50 Std oder 5:27 Std, und wehe mir fährt der Anschlußzug weg.

Du magst Recht haben, wenn es um die Straßenbahn in eine total verstopfte Innenstadt geht, aber sonst...

Zu den sonstigen Begleiterscheinungen des ÖPNV, bitte mal in http://www.bwl-bote.de/20021217.htm nachsehen :-)
Gast
Hallo Harry,

ich glaub Dir sehr gerne ,dass solche Zugverbindungen schlecht sind - aber obwohl ich über das Wochenendpendeln im Zug häufig genug schimpfe - ich würde es in derselben Zeit nicht mit dem Auto schaffen ... Verspätungen, Anschluss verpassen usw. usw. - das kenne ich sehr gut; aber Stau, Unfälle usw. darf man auch nicht vergessen - und die mittlerweile extrem hohen Benzinpreise ...

Auch die Wahrnehmung von Auswärtsterminen mache ich wirklich meist mit der Bahn ... man gewöhnt sich dran, obwohl ich mich doch manchmal ohne Auto fühle wie ein Hund ohne Schwanz :)

Die Strecken kann man vermutlich einfach nicht vergleichen - so, wie Autobahnen eben besser und schlechter ausgebaut vorhanden sind, ist es wohl auch mit den Bahnverbindungen ...

Bring Zeit mit, wenn Du Richtung Reutlingen kommst - ist eine sehr schöne Ecke :)
Grüße, Wombat
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Zum Thema ÖPNV oder PKW auf Dienstreisen kann man geteilter Meinung sein.

Wer von Hagen nach Berlin mit dem Auto fährt hat für mich - gelinde gesagt - nicht alle stramm.

Allerdings sind einige Strecken natürlich mit dem Auto bequemer und einfacher zu erreichen.

Allerdings frage ich mich bei einigen VErantwortliche, die ja ach so viel Arbeit haben, warum sie nicht den WEg mit der Bahn gehen. Laptop-Anschluss incl. Nein, diese "Experten" müssen ja innerhalb von einem Tag 2 mal 5 STunden Autofahren. Naja, des Deutschen liebstes Kind muss ja vorgeführt werden.... :D
Mitglied
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Hmmm... ich muß gestehen, das letzte Mal, daß ich einen Zug von innen gesehen habe, war 1999 oder so... haben die jetzt Laptop-Anschlüsse?
Das wäre eine interessante Sache...
Gast
Hi,
ja Harry, es gibt auch ICE`s in denen man online gehen kann über T-Online; da das nicht in allen ICE üblich ist, würd ich vorher fragen an Deiner Stelle.
Es gibt auch Steckdosen zwischen den Sitzen, damit der Akku wieder geladen werden kann - und das erstaunlicherweise kostenlos :)

Überlegs Dir nochmal, vielleicht versuchst Du es auch einfach mal mit dem Zug.
Manchmal ergänze ich die letzte Strecke meiner Reisen mit dem DB Carsharing-Angebot, so dass ich eben nicht den aus meiner Sicht extrem viel lästigeren, innerstädtischen ÖPNV nutzen muss, mit dem man gerade sonntags abends deutlich länger braucht als mit dem Auto.
Natürlich ist das nicht ganz billig, aber deutlich preiswerter, als einen eigenen Wagen zu unterhalten ....

Grüße, Wombat


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