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Lern-Softw.: Geprüfter Betriebswirt v. Forum Verlag Herkert

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Gast
Liebe mitlernende Kollegen,

ich habe mir aus Vorbereitungszwecken die o.g. Software gekauft. Ich kann nur jedem davon abraten. Mit dem einmaligen Anschaffungspreis von EUR 235,62 (inkl. 19% MwSt.) , zzgl. Versandkosten ist es bei weitem nicht getan.

Es wird suggeriert in der Werbung wortwörtlich:
Seit dem 1. August 2006 ist die neue Verordnung zur IHK-Fortbildung „geprüfter Betriebswirt“ in Kraft: Diese Prüfung können Sie absolvieren, ohne vorher den langwierigen und teuren Lehrgang bei der IHK besuchen zu müssen!

Mit unserem neuartigen Schulungsset und den Übungsaufgaben erlernen Sie alle notwendigen Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder einfach nur zur Fortbildung – schnell, effizient und ohne hohe Lehrgangskosten! Die CD-ROM enthält zahlreiche Arbeitsblätter, Übungs- und Kontrollaufgaben!

Vergesst bitteschön diese Texte!

In der Stammversion die ausgeliefert wird, fehlen etliche Bereiche des Stoffplanes komplett. Es macht auf alle Fälle eine Ergänzungslieferung erfoderlich, welche jedoch wieder mit 80,00 € + Versandkosten zu Buche schlägt.

Die Werbung ist vollmundig ohne Ende, aber total haltlos. Wer sich auf diese Aussage verläßt und die Prüfung ohne eigenen Bildungsträger absolviert ist verlassen.

Es werden in den Lernmaterialen viele Themenbereiche nur als Überschriften angesprochen, aber nicht erläutert. Ganz schwach auf der Brust ist der Bereich Bilanzierung/Controlling. IAS/IFRS?? für die Ersteller wohl spanische Dörfer.. von Erklärung und Vermittlung Kapitalwertmethode oder Akkreditiv.. will ich jetzt nicht wirklich eingehen..

Auf telefonische Rücksprache mit der Hotline gibt es keine Reaktion.
Man bleibt auf den Kosten hocken und schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Bitte kauft euch lieber den aktuellen "Meffert" für Marketing, Die "Recht leichtgemacht" Büchlein für Recht, AuWi gibts was von Kiehl, und für Bilanz/Controlling gibt es einschlägige Formelsammlungen (Bilanz lesen, ab Okt 2008 auch ein Buch zur Gegenüberstellung HGB/ESTG/IFRS)..

Diese Fachlektüre dürfte ein kleines bisschen weniger kosten und ist 100x sinnvoller angelegt!
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
@ Wizzard

Dann schick doch denen den ein Schreiben, mit der Bitte um Nachlieferung der fehlenden Kapitel, Exemplare etc. Da es sich um einen offenen Mangel handelt, hast DU das Recht auf Nachbesserung. Sollte denen das nicht möglich sein, dann verlangst DU Dein Geld zurück.

Habe jetzt kein BGB zur Hand, aber vielleicht können einige Kollegen hierzu ein paar "treffende" "Abmahungen" für Deinen Brief verfassen!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

hier ein Schreiben mit Bezug auf den Einzelfall zu formulieren, wäre unerlaubte Rechtsberatung. Dies ist leider nicht möglich. Auch wäre fraglich, ob hier wirklich ein Mangel vorliegt. Man müßte prüfen, was deren Werbung aussagt. Nur wenn fehlt, was versprochen wurde, so ist die ein Mangel. Dann hat Heubodenpower Recht. Beispielsweise kann spezifisch aufden Betriebswirt/IHK und die neue VO bezug genommen worden sein; dann muß alles abgedeckt sein. Ich beispielsweise verspreche nur, was in http://www.zingel.de/inhalt.htm zu finden ist (also z.B. nix zu Öko). Daß Öko bei mir fehlt, ist daher kein Mangel. Eine solche Einzelfallprüfung müßte also gemacht werden. Daß etwas nur "nichts taugt" ist jedenfalls alleine meist noch kein ausreichender Grund (hierzu gibt es bereits Rspr), aber man muß die Ausmaße und Schwere der Mängel ermessen und danach entscheiden.
Gast
Ich habe mich bereits bei denen beschwert. Telefonisch, etc. Das wurde alles ignoriert. Bzw. wurde ich abgekanzelt mit der Info das ich ja die Ergänzungslieferungen nicht weiter mitmachen müßte.

Nur geht ja auch aus der Werbung nicht hervor das es sich um ein "Sammel-Lexikon" handelt..

Ich hab es mit dem Tip nur gut gemeint für die Leute die sich für das Produkt interessierten.

Bei mir ist es ja schon zur Hälfte vorbei. Ich hab im Juni meine ersten Prüfungen geschrieben..

P.S: Die beziehen sich ja auf die neue VO.. und nach der hab ich geschrieben..
Gast
Man müßte prüfen, was deren Werbung aussagt:

Orginal-Text der Homepage http://www.forum-verlag.com

Lern-CD-ROM: Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin

Umfassende Materialien zur Prüfungsvorbereitung Betriebswirt

Seit dem 1. August 2006 ist die neue Verordnung zur IHK-Fortbildung „geprüfter Betriebswirt“ in Kraft: Diese Prüfung können Sie absolvieren, ohne vorher den langwierigen und teuren Lehrgang bei der IHK besuchen zu müssen!


So. Davon hab ich mich beeindrucken lassen. Tatsache ist das die Lernhilfen ein Witz sind, diverse Sachen nur als Überschriften behandelt werden, etc.

Wenn ihr Details wollt, dann werde ich später den Ordner mal raussuchen und einfach mal was zum Beispiel posten.
Mitglied
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi, ja, Du hast Recht. Das sieht nicht gut aus...
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Umfassende Materialien zur Prüfungsvorbereitung Betriebswirt

Umfassend ist relativ! Allerdings wird umfassend im deutschen Sprachgebrauch als "mehr als ausreichend" aufgefasst.

Ein Anbieter eines Umfassenden Lexikons kann meiner Meinung nach nicht nicht Australien weglassen, da es nur ein kleiner Kontinent ist!

Wir sind ja alle dankbar für Deine Tipps, aber wir lernen nicht nur für die Zukunft unserer Arbeitgeber, sondern nehmen auch von den Prüfungen was für unser persönliches Leben mit. Deswegen finde ich, dass man solchen vermeintlich unseriösen Anbietern auch mal einen Denkzettel verpasst.

@ Harry Klar, dass Du keine REchtsberatung abgeben darfst! Du kannst aber bestimmt auszugsweise allgemeine Formulierungen hier schreiben, die sich allgemein auf Sachmängel beziehen oder? ;-)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi, wie gesagt, es wäre im Einzelfall sehr eingehend zu prüfen, aber wenn die Werbung lautet

Zitat
Umfassende Materialien zur Prüfungsvorbereitung Betriebswirt

Seit dem 1. August 2006 ist die neue Verordnung zur IHK-Fortbildung „geprüfter Betriebswirt“ in Kraft: Diese Prüfung können Sie absolvieren, ohne vorher den langwierigen und teuren Lehrgang bei der IHK besuchen zu müssen!


könnte im Extremfall sogar eine arglistige Täuschungvorliegen, wenn wesentliche Inhalte ausgelassen werden oder nur als Überschrift existieren. Das wäre so in etwa mein Ansatzpunkt, denn dann wird etwas versprochen, was nicht geleistet wird. Die arglistige Täuschung müßte Dich aber in jedem Fall berechtigen, aus dem Vertrag wieder rauszukommen. Ausdrücklich nicht als Rechtsrat gemeint.

Und das hier:

Zitat
EUR 235,62 (inkl. 19% MwSt.) , zzgl. Versandkosten Preise gelten nur für Zustelladressen in Deutschland. Auslandspreise auf Anfrage.


Sch... ich muß doch noch mal über meine 5 EUR für die BWL CD Audio nachdenken... :cry:
Gast
Die arglistige Täuschung müßte Dich aber in jedem Fall berechtigen, aus dem Vertrag wieder rauszukommen. Ausdrücklich nicht als Rechtsrat gemeint

--> Keine Panik.. ich hab es in die Werbungskosten bei der Steuer mit reingenommen.. deswegen seh ich das mit halbwegs lachendem Auge..


Ich geb jetzt nur mal ein Beispiel aus dem Stand des Werkes den ich habe (also Basis Version + 1 Update) = ca. 320 Euronen geblecht.

Zur Kapitalwertmethode:

Mit Ihrer Hilfe ist es möglich, die während der Nutzungsdauer der Investition zu verschiedenen Zeitpunkten entstehenden Einnahmen und Ausgaben zu einem gemeinsamen Zeitpunkt zu vergleichen. Dies geschieht mittels Diskontierung (Abzinsung), um einen Barwert zu erhalten, der es erlaubt, die Vorteilhaftigkeit einer Investition zu beurteilen.

1. Alle im Zusammenhang mit der Investition erwarteten Einnahmen (Kalkulatorische Zinsen, Kalkulatorische Afa) und Ausgaben (nur ausgabewirksame Kosten wie Betriebsstoffe, Energie, Instandhaltung) werden mit vorgegebenem Rechenzinsfuß abgezinst.

2. Vorteilhaft ist eine Investition dann, wenn sich eine KW von mindestens null oder größer null ergibt.

3. Ist der KW negativ, liegt die Verzinsung der Investition unter der vorgegebenen Renditevorgabe der Geschäftsleitung.

4. Beim Vergleich mehrerer Investitionen ist diejenige die vorteilhafteste die den höchsten KW erbringt.

5. Von Nachteil ist, dass der errechnete KW ohne weitere Umrechnung nichts über die prozentuale Verzinsung aussagt.

--> Das ist alles was im Lernordner zu der Kapitalwertmethode steht. Beantwortet mal bitte daraus schon mal die Frage aus der letzten Prüfung mit: 3 Nachteile der Kapitalwertmethode..


So.. und wer zum Henker kann aus diesen Angaben nun rechnen? Also Check der "umfangreichen" Lernmaterialien:
1 Seite Kapitalwiedergewinnungsfaktoren mit nur Angabe von 1 Formel
1 Seite nur Abzinsungsfaktorenwerte
1 Seite Formeln mit Kapitalwertformel
Keine weitere Erläuterung..

Also Check der Übungen..
da gibts genau 1 einzige! Und die ist banalstes Niveau..

Seit mir nicht böse.. von diesem Infolevel aus ist es mir z.b. nicht möglich alles nachzuvollziehen und das Wissen zu transferieren.

Die Unterschiede wie es ist wenn verschiedene Zahlungsrückflüsse oder gleichbleibende zahlungsrückflüsse kommen, etc.

Kann auch nur sein das ich zu blöd wäre..
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

hier allen mir einige, eh, Ungenauigkeiten ("Fehler") auf:

Zitat
Zur Kapitalwertmethode:
Mit Ihrer Hilfe ist es möglich, die während der Nutzungsdauer der Investition zu verschiedenen Zeitpunkten entstehenden Einnahmen und Ausgaben zu einem gemeinsamen Zeitpunkt zu vergleichen.


Nein, nicht Einnahmen und Ausgaben, sondern Einzahlungen und Auszahlungen. Das ist beileibe nicht dasselbe!

Zitat
Dies geschieht mittels Diskontierung (Abzinsung), um einen Barwert zu erhalten, der es erlaubt, die Vorteilhaftigkeit einer Investition zu beurteilen.


OK, zur Einführung i.o.

Zitat
1. Alle im Zusammenhang mit der Investition erwarteten Einnahmen (Kalkulatorische Zinsen, Kalkulatorische Afa) und Ausgaben (nur ausgabewirksame Kosten wie Betriebsstoffe, Energie, Instandhaltung) werden mit vorgegebenem Rechenzinsfuß abgezinst.


Autsch! Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen sind weder Einnahmen noch Ausgaben, sondern Kosten. Sie führen nicht zu Ein- oder Auszahlungen (also Zu- oder Abflüssen liquider Mittel) und auch nicht zu EIn- oder Ausgaben (also Mehrungen von Forderungen oder verbindlichkeiten), sondern nur zur Bewertung des Faktoreinsatzes. Das hier wäre ein richtiger Fehler.

Mal zum Prüfungsniveau, ein paar kleine Leckerli zum Abendessen:

- http://www.bwl-bote.de/20060423.htm
- http://www.bwl-bote.de/20040618.htm

Mehr Prüfungs-Hämmer als Betthupferl in meinem Excel-Rechner: http://www.zingel.de/zip/06irr.zip
Gast
Das ist ja der Grund warum ich jetz mal ein Beispiel dafür gepostet habe..

Keine Erläuterung das bei der Kapitalwertmethode nie der Stand der Technik berücksichtigt wird, das auf Auswirkungen des Geschäftsgebahrens keine Rücksicht genommen wird (bei ständig gleichbleibenden Rückflüssen)..

Das bei den Investitionsausgaben auch die Nebenkosten wie Fracht, Montage etc berücksichtigt werden muß..

Nur 1 Übungsaufgabe..

etc etc..

8) Nun verständlich warum ich warne?


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