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Prüfung Recht neue VO heute, 12. Juni

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Gast
Hallo liebe Mitschreiber,
wie ist es euch in Recht ergangen?
Ich fand die Prüfung gut machbar - natürlich will ich damit nicht behaupten, 100 Punkte eingeheimst zu haben, aber ich konnte zu allem was finden und glaube auch, relativ schlüssig argumentiert zu haben.
Außerdem bin ich gut fertig geworden.

Themen: Schwangere Arbeitnehmerin mit verschiedenen Fragestellungen zu Kündigung, Mehrarbeit, Gabelstaplerfahrt und Verweigerung dieser Tätigkeit ....

Ferner Kaufvertrag mit verkäuferseitig fahrlässig übersehenem Sachmangenl

Duldungsvollmacht Eine Geschäftsfrau hatte lange geduldet, dass ihre Mitarbeiterin "mal ppa. mal i. V." unterschrieb und diese hatte dann eine Bestellung über TEUR 5 aufgegeben,die die Geschäftsinhaberin dann nicht zahlen wollte mit Hinweis auf mangelnde Vollmacht

Ein UWG-Fall mit Werbung eines Internet-Providers, der damit warb, die Nr. 1 weltweit zu sein - nachweislich gab es aber einen anderen Anbieter, der in Deutschland 5 mal so viel Kunden hatte - Rechtslage beurteilen usw.

Dann kam Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe sowie deren Haftung dran mit Exculpation.

Mehr fällt mir grad nicht ein - hab mir die Themen grob notiert, ich schaue morgen nochmal nach ^^

Insgesamt sehr abwechslungsreich, aber wie gesagt - ich denke, es war ok und hat gereicht ... Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
Ich fand die auch machbar.

Ich habe nur UWG anders gedeutet, aber ich bin schließlich kein Richter!

Das mit der Exkulpation beim Verrichtungsgehilfen hab ich auch, der Erfüllungsgehilfe im Geschäft hat den Chef aber mal reingeritten

die Schwangere darf auch gekündigt werden und länger arbeiten muss sie auch noch. Die hatte eine echt schlechte Woche :wink:

Das mit dem Sachmangel hab ich so gewertet das er sein Geld zurück kriegt


Alles in allem dürfte mir die 3 sicher sein, evtl. sogar besser!
Gast
"Neo" schrieb
Ich fand die auch machbar.

Ich habe nur UWG anders gedeutet, aber ich bin schließlich kein Richter!

Das mit der Exkulpation beim Verrichtungsgehilfen hab ich auch, der Erfüllungsgehilfe im Geschäft hat den Chef aber mal reingeritten

die Schwangere darf auch gekündigt werden und länger arbeiten muss sie auch noch. Die hatte eine echt schlechte Woche :wink:

Das mit dem Sachmangel hab ich so gewertet das er sein Geld zurück kriegt


Alles in allem dürfte mir die 3 sicher sein, evtl. sogar besser!


Na da haben wir wohl in vielem eine ähnliche Rechtsauffassung gehabt :)

als Frau hatte ich aber irgendwie Bedenken wegen der Kündigung - eine ganze Seite lang hab ich erklärt, dass sie zu spät ihre Schwangerschaft bekannt gibt und dann ... dann bekam ich "Mitleid" mit der Schwangeren und habe mangels Angabe über einen gehörten Betriebsrat die Kündigung unwirksam sein lassen ... ich weiß, "Sachverhaltsquetsche" ... hoffe, ich bekomme trotzdem ein paar Punkte ...

Wegen UWG - das haben viele anders gedeutet, aber es kommt ja auch immer auf die Argumentation an, insofern könnte ja beides mit den gleichen Punkten bewertet werden ...

Jetzt jedenfalls gilt: nach vorne blicken und gut auf nächsten Mi u Do vorbereiten und dann einfach mal abwarten, was geklappt hat ^^
Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
Hm, nee, es hieß "frist- und formgerecht" gekündigt. Also wurde der Betriebsrat gehört, zumindest hab ich das so gedeutet. Aber egal, es wird so oder so reichen.
Gast
Entschuldigung wenn ich mich einmische.. aber ich glaube ich hab sogar explizit gelesen "Betriebsrat wurde gehört". Habe mich auch für die Wirksamkeit der Kündigung entschieden (Schwangerschaft zu spät mitgeteilt da zwei wochen nach Kündigungszugang nicht gleichzusetzen mit 16 Tagen (Urlaub+1 Tag nach Kündigung)..)

Die Rechteprüfung war wieder machbar. Eigentlich auch nix wirklich unbekanntes.

Außenwirtschaftsrecht war dagegen aus meiner Sicht der blanke Horror. Viel zu schreiblastig. Die Zeit war allen zu kurz, fast keiner ist richtig sauber mit allem fertig geworden. Das mit dem Akkreditiv war hundsfies. Wer bitteschön hat denn die ERA Bedingungen im Unterricht als Nachschlagewerk ausgeteilt bekommen?? Wir nicht!

Mein Fazit von diesen beiden Tagen lautet: Sollte ich überall 50% haben, dann bin ich mehr als dankbar. Die Bearbeitungszeit ist extrem knapp bemessen, ohne externe Unterlagenergänzungen wäre ich total verloren gewesen da (zumindest bei unseren Skripten) die Stichwortverzeichnisse für etwas zu finden total für den A.... sind. Wenn nicht, dann im September auf ein neues!
Gast
"Wizzard" schrieb
Entschuldigung wenn ich mich einmische.. aber ich glaube ich hab sogar explizit gelesen "Betriebsrat wurde gehört". Habe mich auch für die Wirksamkeit der Kündigung entschieden (Schwangerschaft zu spät mitgeteilt da zwei wochen nach Kündigungszugang nicht gleichzusetzen mit 16 Tagen (Urlaub+1 Tag nach Kündigung)..)

Die Rechteprüfung war wieder machbar. Eigentlich auch nix wirklich unbekanntes.

Außenwirtschaftsrecht war dagegen aus meiner Sicht der blanke Horror. Viel zu schreiblastig. Die Zeit war allen zu kurz, fast keiner ist richtig sauber mit allem fertig geworden. Das mit dem Akkreditiv war hundsfies. Wer bitteschön hat denn die ERA Bedingungen im Unterricht als Nachschlagewerk ausgeteilt bekommen?? Wir nicht!

Mein Fazit von diesen beiden Tagen lautet: Sollte ich überall 50% haben, dann bin ich mehr als dankbar. Die Bearbeitungszeit ist extrem knapp bemessen, ohne externe Unterlagenergänzungen wäre ich total verloren gewesen da (zumindest bei unseren Skripten) die Stichwortverzeichnisse für etwas zu finden total für den A.... sind. Wenn nicht, dann im September auf ein neues!


Guten Morgen - naja, dann hab ich halt ein paar Punkte Abzug in Recht - ich denke, es reicht dennoch zum Bestehen ...

Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 51
Hallo,

wollte mich nur kurz als "Noch-Nicht-Prüfling" einmischen:

schön, dass ihr alle so ein gutes Gefühl habt. Toi, toi, toi.

Nur eine Frage: wo kam denn die Schwangeren Frage vor. Ich dachte Perso ist nur mündlich.

Gruß
Ramona
Gast
"Ramona2110" schrieb
Hallo,

wollte mich nur kurz als "Noch-Nicht-Prüfling" einmischen:

schön, dass ihr alle so ein gutes Gefühl habt. Toi, toi, toi.

Nur eine Frage: wo kam denn die Schwangeren Frage vor. Ich dachte Perso ist nur mündlich.

Gruß
Ramona


Guten Morgen, Ramona!
KündigungsSchutzGesetz ist aber ein Teil von Recht :)
Recht umfasst einige Gebiete - auch Mitbestimmung und BetrVG usw.
Grüße, Wombat
Gast
... und ein kleiner Nachtrag - die Fächer sind derart ineinander verzahnt, dass eine echte Abgrenzung sehr schwierig ist - daher ist nach meiner Auffassung das Ganze eher aus der Vogelperspektive zu betrachten. Damit meine ich, man sollte sich nicht darauf verlassen, dass eine Frage, die in Finanzwirtschaftlicher Steuerung dran kommt, nicht auch Personalwesen tangieren kann. Das war z. B. bei der Frage nach der Stellenanforderung eines Controllers der Fall; diese wurde mit 12 P. bewertet. Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Stellt Euch das mal in Recht nicht so einfach vor. Ich habe die Sommerprüfung 2007 in Recht gemacht! Konnte zu allem gut was schreiben, habe alles auch logisch in den Gesetzen gefunden und dachte, das wäre mindestens eine 3.

Dann kamen die Ergebnisse und es waren 57 Punkte. Hätte ich also eine Teilaufgabe der 4 Aufgaben nicht lösen können, dann wäre es vorbei gewesen.
Gast
Stellt Euch das mal in Recht nicht so einfach vor. Ich habe die Sommerprüfung 2007 in Recht gemacht! Konnte zu allem gut was schreiben, habe alles auch logisch in den Gesetzen gefunden und dachte, das wäre mindestens eine 3.


--> Ich stelle mir das nicht so einfach vor.. deswegen habe ich ja geschrieben: Wenn ich überall 50 Punkte habe bin ich dankbar...
Gast
"Heubodenpower" schrieb
Stellt Euch das mal in Recht nicht so einfach vor. Ich habe die Sommerprüfung 2007 in Recht gemacht! Konnte zu allem gut was schreiben, habe alles auch logisch in den Gesetzen gefunden und dachte, das wäre mindestens eine 3.

Dann kamen die Ergebnisse und es waren 57 Punkte. Hätte ich also eine Teilaufgabe der 4 Aufgaben nicht lösen können, dann wäre es vorbei gewesen.


Hallo, ich glaube hier hat niemand geschrieben, dass er/sie bestimmt die volle Punktzahl hat - es kommt auch auf die Argumentation an.
Sorry, aber ich glaube nicht, dass es vermessen ist, sich wenigstens darüber zu freuen, dass man zu allem was schreiben konnte und auch noch rechtzeitig fertig war.
Fertig machen können wir uns hinterher immernoch.
Außerdem sind die Lösungen keine Musterlösungen, sondern Lösungsvorschläge - es liegt also in sehr weiten Teilen am Korrektor.
Gruß, Wombat
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Ich habe auch nie behauptet, die volle Punktzahl hätte bekommen zu müssen; ich habe lediglich geschrieben, dass ich mir bei dieser Arbeit am sichersten gewesen bin, aber mit dieser Arbeit am schlechtesten abgeschnitten habe.

Bei Recht gibts halt kein richtig oder falsch, sondern es kommt auf die gesetzestreue Aufeinanderfolge der Möglichkeiten an.

Seid froh, dass Ihr es hinter Euch habt und trinkt heute mal ein kühles Blondes mehr! :)


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