Hallo Freunde der Betriebswirtschaft,
die Anschaffungskosten i.S.d. §255 HGB sind ja keine Kosten, auch wenn sie so heissen. Wenn ich aber in einer Kostenrechnung mit den Kosten der Anschaffung rechne, sollte ich diese Kosten dort als Anschaffungskosten bezeichnen? Oder gibt es da einen passenderen Begriff ?
LG Meister M
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Anschaffungskosten in der Kostenrechnung
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#1 10.06.2008 23:03 Uhr
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#2 10.06.2008 23:06 Uhr
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Hi,
Genau so ist es.
Sie werden meist auch mit dem gesetzlichen Begriff "Anschaffungskosten" bezeichnet; wenn man weiß, wie man den Begriff einordnen muß, ist das kein Problem. "Uneingeweihte" verwirrt es freilich... mit der Größe wird aber in der Kostenrechnung nur selten gerechnet, i.d.R. nur bei den kalk. Zinsen. |
#3 12.06.2008 23:52 Uhr
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...und den Abschreibungen oder? |
#4 13.06.2008 00:12 Uhr
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Ahja....ein typischer Fehler von erst Schreiben bevor man nachdenkt.
Danke für den Hinweis :wink: |
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