Hallo, widerspricht die Abschreibung des derivativen Firmenwertes nicht dem Prinzip der Unternehmensfortführung?
Ich meine wenn ich heute schon weiß, dass ich das Unternehmen, dessen derivativen Firmenwert ich abschreibe nur für 10 Jahre nutze, dann ist das doch eigentlich nicht richtig, wenn ich andererseits sage, dass bei der Bilanzierung immer von der Unternehmensfortführung ausgegangen wird, oder?
achja und noch was: in meinen Unterlagen (Skript IHK) steht, dass der derivative Firmenwert entweder linear über die Nutzungsdauer oder in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 25 % abgeschrieben werden darf.
Ich kenne das mit den 25 % beginnend ab dem auf den Kauf folgenden Jahr, also hab ich den Goodwill eigentlich 5 Jahre in den Büchern ... das wird in dem darunter angeführten Beispiel leider nicht verdeutlicht, daher meine Frage hier.
Danke und schönen Sonntagnachmittag! Wombat
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Widerspruch?
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Autor | Beitrag |
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#1 01.06.2008 16:28 Uhr
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Gast | |
#2 01.06.2008 16:32 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
Sehr gut erkannt! Die planmäßige Abschreibung des derivativen GoFW ist daher in den IAS/IFRS auch verboten. Dort gibt es nur den Impairment Test aber keine feste Nutzungszeit und keine statte AfA-Methode...
Ja, das handelsrechtliche Wahlrecht, aber dagegen 15 Jahre Pflicht-AfA im Steuerrecht. Ein geradezu klassisches Beispiel für Deine Frage von vorhin über Wahlrechte. Das ändert sich voraussichtlich aber in 2009... |
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